Auf der Landstraße nachts um halb eins.



Das Bundesland Niedersachsen ist groß. Nicht von seiner geschichtlichen Entwicklung aus betrachtet, sondern von seiner Fläche ausgehend. Niedersachsen ist nämlich mit 47.634,90 Km² das zweitgrößte Bundesland; hinter Bayern und vor Baden-Württemberg. Da in diesen zum geographischen Norden der BRD zählenden Land nur 7,920 Mio. Einwohner leben, dürfte klar sein, dass es Regionen gibt, in denen sich Fuchs und Hase Gute Nacht sagen. Diese Landstriche sind sowohl im niedersächsischen Norden, nämlich im Landkreis Cuxhaven, als auch im Süden, dem Landkreis Göttingen, im Westen, dem Landkreis Grafschaft Bentheim und im Osten, in dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zu finden.
Zu den nicht so schwach besiedelten niedersächsischen Landkreisen zählt der Kreis Schuamburg. Hier kommen nur zwar 238 Einwohner auf einen Quadratkilometer., die Einwohnerdichte zählt jedoch zu dem oberen Drittel des Flächenlandes.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Landkreise_und_kreisfreien_St%C3%A4dte_in_Niedersachsen

Dennoch gilt Schaumburg als beschaulich. Mit dem Flair eines einstigen Fürstentums behaftet, dümpelt der Landkreis , der sich an der westlichen Grenze Niedersachsens befindet, seit vielen Jahrzehnten vor sich hin. Auf einer Fläche von 675, 59 Km² leben 160.636 Einwohner in 38 Gemeinden. Im Norden ist dieses die Gemeinde Hagenburg, im Süden Westendorf, im Osten Rodenberg und im Westen Bückeburg, das sich bis zur nordrhein - westfälischen Grenze hinzieht, die mit dem jetzigen Stadtteil und einstigen Ort Röcke ihre Anbindung an Minden findet.
Zu den weiteren 12 Stadtteilen Bückeburgs zählen auch die vormals selbständigen Orte Meinsen, Warber und Scheie.

In einer schon recht kühlen Novembernacht bewegte sich ein 41jähriger Bückeburger auf dem Radweg an der Landstraße 450 von Bückeburg aus kommend in Richtung Scheie und Meinsen - Warber. Die L 450 führt direkt in den Schaumburger Wald:

L 450    von Bückeburg über Scheie, Warber und Rusbend(Mittelandkanal) durch
            den Schaumburger Wald an Schloß Baum vorbei nach Quetzen und Lahde.

Wer sich zu dieser nachtschlafenden Zeit mit einem teuren ( ab 2.000,-- € aufwärts ) E - Bike und einem Rasenmäher im Schlepptau schiebend an der sonst nicht befahrenen Straße bewegt, der macht sich verdächtig. Nicht, weil er den Radweg nutzt, sondern weil er ein elektrobetriebenes Fahrrad und einen Rasenmäher schiebt, obwohl er eigentlich fahren könnte.
Warum aber fährt der Mann nicht, wenn er doch eigentlich fahren könnte?

Diese Frage stellte sich denn auch ein eher zufällig vorbei fahrende Polizeistreife.Die beiden Beamten hielten deshalb ihr Einsatzfahrzeug an und kontrollierten den Nachtaktiven. Nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass sowohl das E - Bike als auch der Rasenmäher aus einem zuvor vermuteten Einbruch in einer Seniorenresidenz im Kirschgarten in Bückeburg stammen könnte.
Die späteren Ermittlungendeuteten jedenfalls daraufhin.

So erließ denn, auf Antrag der unisono mit viel Arbeit eingedeckten Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Bückeburg, das dortige Amtsgericht einen Strafbefehl über 800 € gegen den bereits einschlägig in Erscheinung getretenen Mann. Der zeigte sich jedoch mit dieser geplanten Verurteilung nicht einverstanden und legte - fristgerecht - Einspruch ein.

In der anberaumten Hauptverhandlung bestritt er, die beiden Gegenstände, die längst wieder an den rechtmäßigen Eigentümer zurück gegeben wurden, entwendet zu haben. Stattdessen tischte er den anwesenden Juristen eine hahnebüchende Geschichte auf.  Er habe an jenem späten Abend zufällig einen Mann mit dem besagten Elektrofahrrad und dem Rasenmäher getroffen, der ihn um Zigaretten bat. Der große Unbekannte sei jedoch plötzlich und völlig grundlos fort gelaufen und habe den Rasenmäher und das Fahrrad zurück gelassen.

Tja, wenn der große Unbekannte so leichtfertig mit seinem Eigentum umgeht, muss der edle Angeklagte gleich helfen und das herrenlose Fahrrad nebst hinterlassenem Rasenmäher in Sicherheit bringen. Es könnten nun einmal Diebe unterwegs sein. Außerdem hatte der Herr Angeklagte das dringende Bedürfnis möglichst schnell aus dem unangenehmen Novemberwetter zu entfliehen und nach Hause zu kommen.
Leider rechnete er nicht mit der misstrauischen Polizei, die den Mann als " Alten Bekannten " identifizierte.

Das die Polizeibeamtin und ihr Kollege dem Kontrollierten seine Geschichte auch nicht annahmen lag nicht nur an den ungewöhnlichen Umständen, sondern auch daran dass der nächtens schiebende Bückeburger kein unbeschriebenes Blatt war. Auf die Frage des Gerichts, ob der Mann etwa auch deshalb schnell nach Hause wollte, weil er betrunken gewesen sei, antwortete die Beamtin denn süffisant: " Betrunken? Das wäre mir aufgefallen. Wir kennen uns!"
Na klar, weil das Vorstrafenregister zur Verlesung kam, dürfte dieses nicht weiter verwunderlich sein.

Merke: Wer in der Provinz sich nachts auffällig bewegt, muss auch hier mit dem Erscheinen der Polizei rechnen.















Kommentare

exmagenta hat gesagt…
oha, The Rasenmäherman bzw. -woman gehen um! Ist da nicht neulich so ein High-Tech-Teil in der Nachbarschaft aufgetaucht? Mit fossilem Brennstoff angetrieben und doch wird der grüne Spross im Flüsterrausch gekappt, da kann es auch nachts halb eins sein - zum Schnitt. Der Kraft des Vollmondes wird ja viel zugestanden - wünsche: "gut Holz!", achnee, das war die andere Straßenseite und unseres ist verbaut:-)

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