Bettina Wulff wehrt sich.




Unsere heutige Welt ist sehr schnelllebig. Was gestern noch aktuell war, kann heute längst als viel zitierter " Kalter Kaffee " abqualifiziert werden.
Als im Dezember 2011 die " Affäre Wulff " medial hoch kochte, als das Amt des Bundespräsidenten in seiner einstigen personellen Besetzung zu einer reinen Lachnummer zu verkommen drohte und als die Nachrichtenindustrie nichts anderes im Sinn zu haben schien, als in die letzte Ritze des Christian Wilhelm Walter Wulff zu schauen, feuerten die Medien einheitlich aus allen Rohren gegen die selbst ernannten " Clintons von Osnabrück ", eben gegen Christian Wulff und seine Ehefrau Bettina, geborene Körner.

Der Meister der Spesenreiterei, der annehmenden materiellen Geschenke im Freundschaftsdienst und des Luxuslebens auf Staatskosten, Christian " Krischan " Wulff, versuchte sich - jedoch vergeblich - aus dem erklärten " Stahlgewitter " zurück zu ziehen. Er hatte das Pech, sein politisches Unvermögen, mit den falschen Freunden teilen zu wollen, in dieser Zeit nicht nur gepachtet, sondern handelte in seiner Naivität, er könne als Inhaber des 1. Amtes in diesem, unserem Staate, auch noch das "Lügenorgan " der Bundesdeutschen, die " BLÖD " - Zeitung, damit unter Druck setzen, dabei auch noch völlig unkoordiniert.

Es kam, wie es in solchen Fällen immer kommt, zum Super-GAU. Wulf musste gehen; Merkel war, ob ihres Fehlgriffs aus dem Fundus ihres Personenkults, zeitweise auch in der Kritik und selbst das Privatleben des Osnabrückers und seiner 2. Ehefrau blieb nicht von frei vom journalistischem Spürsinn. Da produzierte das feindlich eingestellte Umfeld aus der Bundes - und Landespartei flugs Gerüchte, nach denen seine Ehefrau in ihrem Vorleben angeblich dem " Rotlichtmilieu " zuzuordnen gewesen sei.
Nun, ja, damit könnte ein Politiker noch gerade so umgehen. In Kombination mit der Berichterstattung über die Wulff´sche  " Raffzahn - Mentaliät " werden aus derartigen, wohl gezielt gestreuten Gerüchten, zügig unwahre Tatsachenbehauptungen.

Hier wird es für einen Juristen interessant. Vor allen Dingen deshalb, weil auch die Ehefrau des Bundespräsidenten eine " absolute Person der Zeitgeschichte " darstellt, das bedeutet, sie hat entsprechende Berichterstattung über ihre Funktion und sich selbst hinzunehmen. Dieses gilt auch dann, wenn hierbei kritische oder unsachliche Veröffentlichungen erfolgen. Wenn allerdings das Persönlichkeitsrecht verletzt wird, steht auch der Gattin des Bundespräsidenten ein rechtlicher Abwehranspruch gegen ehrverletzende Berichterstattung zu. Ein solcher Unlassungsanspruch ist auch bei der öffentlichen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen vorgesehen.

Die Rechtsmaterie ist zwar nicht hoch komplex, dennoch nicht immer einfach. Deshalb existiert beispielsweise eine " Medienkammer " beim Landgericht Hamburg, die sich nur jener Streitfälle zwischen Parteien im Zusammenhang mit der öffentlichen Berichterstattung annimmt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsanspruch#Medienrecht

Zu den juristischen Problemen und den mit ihnen aufgeworfenen Fragen haben sowohl das Landgericht, als auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg, als auch der BGH in Karlsruhe Unmengen an Entscheidungen abgesetzt, die zum größten Teil in den Fachzeitschriften oder den jeweiligen Datenbanken veröffentlicht wurden. Wenn sich Beteiligte besonders benachteiligt wähnten, riefen sie sogar das Bundesverfassungsgericht an. Dieses gab jedoch meistens der Pressefreiheit  die Vorfahrt.
Der Artikel 5 des Grundgesetzes ist eben ein Heiligtum der deutschen Nachkriegsdemokratie und soll nicht infrage gestellt oder ausgehöhlt werden. Recht so! Die freie Meinungsäußerung sollte ja eben einen demokratischen Staat auszeichnen.

Allerdings gibt es auch hier entsprechende Grenzen und die könnten überschritten werden, wenn die veröffentlichte Meinung oder im Falle der Medienberichterstattung, ein Aufstellen von unwahren Tatsachenbehauptungen, das Persönlichkeitsrecht eines Bürgers verletzten würde.
So fetzen sich denn in schöner Regelmäßigkeit angeblich hiervon betroffene Prominente gegen diverse Presseorgane aus den Bereichen der Krawall-Medien oder der Regenbogenpresse, deren Ansinnen und Überlebensstrategie es nun einmal ist, dem öden Alltag des Durchschnittsmichels durch voyeuristische Informationen aus dem Intim - und Berufsleben eines von ihnen und anderen Veröffentlichungsorganen selbst auserkorenen Promis ein wenig bunter zu gestalten. Die " Bunte ", die " BILD " - Zeitung oder auch äußerst informativen Klatsch - und Quatschpostillen, wie " Bild der Frau ", " Frau im Spiegel " oder ( wer hat, der hat ) das " Neue Blatt ", produzieren täglich, wöchentlich oder monatlich Unmengen an journalistischem Mist, auf dessen riesigen Haufen dann viele Sumpfblüten aus dem Genre der anstregungsfreien Berufe ( Schauspieler, Schlagersänger,Ehegatte der Selbigen ) beinahe von selbst gedeihen, weil sie ständig hirn - und sinnfreie Handlungen tätigen, die bei dem Otto-Normalverbraucher zu wahren Freudentänzen führen, wenn er sich darin selbst wieder erkennt und die erhellende Quintessenz ziehen darf,dass auch jene vermeintlichen Halbgötter - mit oder ohne viel Moneten - eine Scheidung, einen anderen Schicksalsschlag oder einfach nur Dünnpfiff erleiden müssen.

In jene Kategorie dürfte auch die einstige Berichterstattung über die Ehefrau des Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff, die einstige First Lady aus Berlin, Bettina Wulff, hinein passen. Da wurde dann im Zuge der Medien - Berichterstattung über jene monetären Klimmzüge ihres heiß geliebten Gatten, der nach der Scheidung von seiner ersten Frau, wohl finanziell aus dem letzten Loch pfiff und sich auf halbseidenen Wege frische Euronen besorgte, auch ihre Herkunft durch leuchtet. Neben der - unstreitigen - Feststellung, dass Madame Bettina keinen abgeschlossen Beruf vorweisen kann, sie allerdings das Fließbandabitur hingelegt hatte, wühlten weitere Journaille-Ratten im trüben Untergrund ihrer Vergangenheit und stießen auf Ungereimtheiten. Daraus entstand die Mär, die First Lady habe bevor sie so richtig in die feine Gesellschaft eingeführt werden durfte, bei einem Escort-Service gejobbt.
 Andere streuten das Gerücht in die Öffentlichkeit, Bettina Wulff sei mit dem Rotlichtmillieu von Hannover behaftet gewesen. Dieses alles konnte nicht bewiesen werden. Fotografien, die sie als Bardame oder ähnliches zeigen sollten, hielten einer Echtheitsprüfung nicht Stand. Sei´s drum. Das Gerücht war zunächst gestreut und " Betty " bekam nicht nur ein zusätzliches Problem.

Neben der umfangreichen Berichterstattung im Fernsehen, dem Rundfunk und der Presse über ihren Mann, nahm sich ein Internetmob ihrer an und behauptete eben, dass Mrs. " Clinton " - Wulff  in dem weitläufigen Gebiet des horizontalen Gewerbes aktiv gewesen sei. Es waren jedoch nicht nur berufsmäßig tätige Nachrichtenverbreiter, sondern auf eine Reihe von Bloggern, die eilfertig die Strahle-" Betty " in die Rotlichtecke setzten.

Nun, sie hat sich gegen diese Behauptungen mit den juristischen Mitteln der Unterlassungserklärung, und in zwei Fällen der Einstweiligen Verfügung und der ( Google und Günter Jauch ) der Klage zur Wehr gesetzt.



http://geruechteblog.wordpress.com/2011/12/20/war-bettina-wulff-eine-prostituierte/



http://www.severint.net/2012/09/09/das-eigentor-der-bettina-wulff/


Ein besonders abgeschmacktes Pamphlet über die gute " Betty " ließ der rechtsradikale und dumpf-klerikale Lügenverbreitungshaufen von " kreuz.net " vom Stapel. Unter dem Titel " Fliegt im die Kebse jetzt auch noch um die Ohren " wird gegen die Eheleute Wullf ordentlich vom Leder gezogen. Wer in dem angeblich katholischen Schrotthaufen ein wenig herum wühlt, erkennt sofort, welche geistigen Amöben dort am Werke sind.

Der Kollege Gernot Lehr erhielt jeweils das Mandat, gegen etwas mehr als 3 Dutzend renommierte Verlage und Blogs wegen eben jener Behauptungen vorzugehen. Nun, mit Erfolg, denn sie unterzeichneten allesamt eine so genannte strafbewehrte Unterlassungs - und Verpflichtungserklärung. Eine Ausnahme stellte der Fernsehmoderator Jauch dar, gegen den zunächst eine Einstweilige Verfügung erging gegen die er über seinen Rechtsvertreter Widerspruch einlegen ließ, dann jedoch den Anspruch von Wulff anerkannte und eine entsprechendes Anerkenntnisurteil kassierte. Günter Jauch qualifizierte den Rechtsstreit als Nonsens ab und erklärte, er habe lediglich in seiner Sendung im Dezember 2011 den anwesenden stellvertretenden Chefredakteur der " BILD " -Zeitung - nach dem er auf eine Berichterstattung in einem anderen Presseorgan hinwies - hierzu kurz befragt und keineswegs unwahre Tatsachen über Bettina Wulff  ind er Öffentlichkeit verbreitet. An einem Rechtsstreit habe er jedoch keinerlei Interesse. Klappe zu, Affe tot.

Anders verhält es sich in dem Verfahren - siehe oben, letzter Absatz - gegen den Internet-Giganten " Google ". Wer nämlich den Namen Bettina Wulff oder Wulff, Bettina eingibt, erhält folgende Treffer und Quellenhinweise:


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- Zitatende - aus: Google - Internetsuchmaschine, Stichworte " Wullff, Bettina, Bettina Wullff

Nun quält sich ein anderer, weit aus gewichtiger Prominenter, nämlich Max Mosley mit den Tücken der Internetsuchmaschine " Google " herum. Er versucht, den Betreiberkonzern juristisch dahin gehend zu verpflichten, von ihm eingestellte und abrufbare, inkriminierende Fotos zu löschen. Ein großer Kampf gegen die feindliche Welt der neuen Kommunikationsmittel könnte drohen und vielleicht ein Präjudiz hervor bringen, dass auch andere Betreiber dieser segensreichen Suchhilfen dazu verpflichten könnte, sehr sorgfältig mit einestellten Netzinhalten umzugehen.
Was Kollege Lehr dazu treibt, sich im Namen von " Betty " mit " Google " anzulegen, ist so klar wie Klosbrühe:
Ex - First Lady Wulff möchte eine blüten-weiße Bluse behalten und sich nicht mit Schmutz aus ihrer Vergangenheit bewerfen lassen. Ferner droht ihr Buch ein Flop zu werden, denn die " Wulff " - Affäre ist mega out. Da trifft es sich vielleicht gut, im Vorfeld der " Biographie " - Veröffentlichung, noch ordentlich auf die - unter gütiger Mithilfe einer Mitschreiberin - gedruckte Kacke zu hauen, weil diese dann in alle Richtung abspritzt und irgendetwas in irgendeinem Medium irgendwo dann davon zurück bleibt, was sich verkaufsträchtig auswirken könnte.

Die Chancen für einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits gegen " Google " dürften indes gering sein. So sieht es denn auch ein Kollege von der " taz ":

http://taz.de/Klagen-gegen-Jauch-und-Google/!101301/

Dem ist rein gar nichts hinzuzufügen.

Als reine Vorsorgemaßnahme verweise ich natürlich auf die ergangene Rechtsprechung des LG Hamburg zu der Haftung im Falle einer Verlinkung mit anderen Internetseiten und erkläre hiermit ausdrücklich, dass die Inhalte der o.a. Seiten nicht meine Meinung wieder geben.





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