Das käufliche Staatsexamen


Ein Grundsatz der Juristerei lautet: " Judex non calculat ".
Ein weiterer indes : " Abusus non tollit usum ".
Und schließlich stellt der Lateiner allgemein fest: " Pecunia non olet ".

Wie wahr, wie wahr!

Seit einigen Wochen müssen einige der mehr als 2.000 (!) Volljuristen oder Juristen im Bundesland Niedersachsen um die Berufsbezeichnung Rechtsassessor, Rechtsanwalt oder Staatsanwalt, Richter ( auf Probe ) und sonstwas fürchten, denn ihre ablegten Examen werden von einer eigens dafür eingesetzten Kommission erneut überprüft. Hintergrund dafür ist ein Stück aus dem Tollhaus der Zweistufigen Juristischen Ausbildung, die nun seit vielen Jahren wieder bundeseinheitlich gilt. 

Ein Jurist ist zwar der, der das Erste Staatsexamen, dass bekanntlich an der Universität abzulegen ist, bestanden hat. Da dieses aber als Voraussetzung für die weitere 2, 5 jährige Praxisphase gilt, werden nicht bestandene Prüfungen eben auch nicht dazu führen, dass ein Bewerber für den zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wird.
Und weil das Eine, das Andere bedingt, muss der sich Versuchende zunächst an dem Ersten heran wagen. Nach mindestens 3 1/2 Jahren oder 7 Semestern wäre dieses erst möglich. Das schafft aber keiner der Studenten, bei denen der Durchschnitt weit über 10 Semester benötigt - Tendenz rapide steigend!
Die Grundlagen der Jurisprudenz liegen nicht in dem Auswendiglernen der Gesetze, sondern darin, zu wissen, dass es sie gibt, wo sie zu finden sind und sie dann auf einen bestimmten Sachverhalt anzuwenden.

Nun, daran scheitern bereits Unzählige jedes Jahr. 
Die Durchfallquoten im Fachbereich Rechtswissenschaften sind, gemessen an anderen Studiengängen, astronomisch hoch. Die Zensurengebung ist indes unterirdisch schlecht. Und dennoch gibt es Jahr für Jahr einige Tausend Rechtsassessoren, die auf die Menschheit losgelassen werden.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/menetekel-examen-juristen-am-rande-des-nervenzusammenbruchs-a-504946.html

Von diesen muss nun jene Gruppe, die ab 2011 im Bereich des Landesprüfungsamts Hannover ihr Zweites Juristisches Staatsexamen abgelegt haben, eventuell um ihre berufliche Existenz bangen.
Ein Richter aus dem niedersächsischen Celle, der in einer Abteilung des Landesprüfungsamts , die für die Abnahme der beiden Staatsexamina zuständig gewesen sein soll, steht unter Verdacht, Prüfungsfragen an Wiederholer verkauft zu haben. 


http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/jura-examen-in-niedersachen-2000-abschlussarbeiten-werden-untersucht-a-962188.html

Angeblich hat der inzwischen in Italien verhaftete Mann von den Kandidaten mehrere Tausend Euro erhalten. Aufgefallen war das Halunkenstück, weil ein Prüfling bei der Wiederholungsprüfung derart divergierende Ergebnisse erzielte, die mit den Leistungen zuvor nicht erklärbar waren. Eine Überprüfung, die auch aufgrund eines Tipps einer Referendarin erfolgte, führte dann zu dem Richter.

Inzwischen sind gegen diesen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden. 

Wie heisst es hierzu zutreffend?



"Ignorantia iuris nocet"

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