Bachmann - Böhmerrmann - Butzemann



Der moderne Staat ist ein kompliziertes Wesen. In ihm soll sich die Gesellschaft bewegen. Und zu ihr zählen mehr als 82 Millionen Individuen. Kleine, Große, Dicke, Schlanke, Dumme oder Schlaue. Das gelingt oft, aber nicht immer. Es kommt hier und da vor, dass eines dieser Individuen sich mit den drei, den Staat tragenden Säulen, die in Form der Gewaltenteilung mehr oder minder unabhängig oder abhängig neben einander stehen, nicht identifizieren kann. In diesem Fall darf er seinen Unmut hierzu äußern. Er kann lästern, er ist berechtigt, lange Schreiben an staatliche Institutionen zu verfassen, er hat die Möglichkeit auch bestimmte Staatsorgane zu kritisieren. Dazu zählen auch deren Repräsentanten. Wenn er dieses Recht in Anspruch nimmt übt er die grundgesetzlich normierte Meinungsfreiheit aus. Diese ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert.

Einige der Grundrechtsnormen fallen unter die so genannte Ewigkeitsgarantie. Dieses ergibt sich aus Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ 

Die Meinungs - und Pressefreiheit zählt nicht dazu. Warum wohl nicht? Weil sich aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 2 des Grundgesetzes dieses ergibt:


(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


Damit ergibt sich aber auch ein dauerhaftes Spannungsfeld zwischen dem Einzelnen, einer Gruppe von Menschen sowie dem Staat. Einst, nämlich vor mehr als 35 Jahren, erfuhr ich in einem rechtsphilophischen Seminar im Rahmen des Integrierten Sozialwissenschaftlichen Eingangsstudiums, dass ein englischer Gelehrter, der Mathematiker Thomas Hobbes, ein völlig anderes Konstrukt einer humanen Gesellschaftsform entwickelt hat, nämlich jenes des Naturzustandes. Von meinen Hochschullehrer erfuhr ich:


" Um eine petitio principii zu vermeiden, entwirft Hobbes einen Naturzustand, in dem die Menschheit ohne Gesetz und ohne Staat lebt. Im Naturzustand wird der Mensch als frei von Einschränkungen der historischen Moral, der Tradition, des Staates oder etwa der Kirche vorgestellt. Aus Hobbes’ Menschenbild ergibt sich, dass in einem solchen Naturzustand Gewalt, Anarchie und Gesetzlosigkeitherrschen; die Menschen führen – in Hobbes negativem Weltbild – einen „Krieg aller gegen alle“ (bellum omnium contra omnes), in dem „der Mensch […] dem Menschen ein Wolf [ist]“ (homo homini lupus, ursprünglich von Plautus).... "

- Zitatende - aus wikipedia - Thomas Hobbes

Nun, der gute Thomas Hobbes ist seit mehr als 336 Jahres tot; sein Hauptwerk " Leviathan " wurde zwar von einigen Millionen Menschen gelesen. Es ist in der jetzigen Zeit wohl eher für jene Außenseiter von Bedeutung, die sich mit anderen Gesellschafts - und Staatsformen befassen. Eine winzige Minorität, also.

Der aufgeklärte Bürger lebte nie und wird es wohl auch nie, in einem Naturzustand leben. Dem stehen bereits die wirtschaftlichen und existenziellen sowie die sozialen Zwänge entgegen. Aber, weil dieses so ist, nimmt er sich dann und wann die Freiheit heraus, auf anderen Mitbürger zu sehen, diese zu kritisieren. Ein buntes Treiben entsteht, innerhalb dessen Jeder gegen Jeden um das erforderliche Gehör kämpft. Wer am lautesten schreit, muss nicht immer Recht haben. Doch es gibt hier und da einige unter uns, die können nicht anders, als sich durch lautes Geschrei Gehör zu schaffen. Wobei der Begriff " lautes Geschrei " eben dehnbar ist. So, wie ein Kaugummi, der richtig durch gekatscht, sich auf ein x - faches seiner einstigen Länge, ziehen lässt. 

So zähle zu diesem Begriff auch die Pöbeleien, das Gehetze und die Selbstdarstellung von Nutzern der Sozialen Netzwerke. Hierzu zählt - selbstredend - auch Facebook ( facebook ). Jenes Medium, dass von dem US - Amerikaner Mark Zuckerberg im Jahr 2004 gegründet hat, um dem expandierenden Medium Internet eine weitere, eine neu Richtung als Kommunikationsmedium zu geben. Eine sinnvolle, eine bahnbrechende Neuerung, die inzwischen mehr als 1,44 Milliarden aktive Nutzer im Monat. Diese unter andere Kunden des Zuckerberg´schen Imperiums " Facebook Inc. ", bescheren dem, demnächst 32 - jährigen Mann mit dem Lausbubengesicht, einen Gesamtumsatz von 12,47 Milliarden US - Dollar pro anno.

Doch Facebook hat längst den ursprünglichen Sinn als kommunikative Plattform einer modernen, einer auf jung, dynamisch, erfolgreich, getrimmten Gesellschaft verlassen. Die soziale Plattform ist längst zu einem Medium verkommen, dass viele Nutzer für ihre eigenen Zecke, nämlich Propaganda zu verbreiten, missbrauchen. Ein Nutzer kann - sofern er es möchte - auf eine Unzahl von Seiten, auf denen - um es einmal milde zu formulieren - Unsinn verbreitet wird. Hier tummeln sich - ebenfalls moderat ausgedrückt - unzählige geistig Umnachtete. Bei ihnen fährt der Fahrstuhl nicht ganz nach oben ( so eine schwedischer Ausdruck für Menschen mit erheblicher und offensichtlich schwach ausgeprägter Intelligenz ).

Dass es davon nicht Wenige gibt, lässt sich mit einer kleinen Anzahl von Klicks nachweisen.

Der Facebook - Nutzer Lutz Bachmann, geboren am 26. Januar 1973 in Dresden, zählte zu dieser Spezies. Bachmann wohnt inzwischen in Kesselsdorf bei Dresden. Er kann mit seinen 43 Lenzen auf eine durchaus bewegte Vergangenheit verweisen. Eine Vielzahl von strafrechtlichen Verurteilungen und zudem Ordnungswidrigkeitsverfahren haben aus ihm einen " bunten Hund " der Dresdner Justiz gemacht. Bachmann ist der " Local Heroe " der Provinz - Outlaws, jenseits des guten Geschmacks. Pegida - Bachmann rührte seine braune Suppe auch bei Facebook um und hetzte vor nicht allzu langer Zeit dort - öffentlich einsehbar - gegen Flüchtlinge. Dieses wurde ihm nun erneut zum verhängnis. Das Amtsgericht Dresden sprach gegen Bachmann ein Urteil wegen Volksverhetzung in Form einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 80 Euro aus.

Bachmann kennt das Prozedere eines Strafverfahrens aus den FF. Da müsste es ja für ihn eine leichte Übung gewesen sein, eine andere Schutzbehauptung, als jene, dass ein Unbekannter die strafbaren Facebook - Postings auf seiner  Seite eingestellt habe, dem Amtsrichter anzubieten. Das Gericht nahm ihm - vollkommen nachvollziehbar - jenes Ammenmärchen über den großen Unbekannten, der sein Facebook - Account gehackt haben könnte oder sonstwie in seinem Namen auf seiner Seite die inkriminierenden Postings eingestellt habe, nicht ab.

Bachmann lässt über seine Verteidigerin nun Berufung gegend as Urteil einlegen. das ist in einem Rechtsstaat möglich, weil es hier eben auch für solche notorischen Rechtsbrecher die vorgesehenen Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen gibt. In einem Staat, so wie dieser Bachmann vorschwebt, gäbe es solche Möglichkeiten nicht. Dort würde nur seine Meinung zugelassen sein. Seine Anhänger und Sympathisanten schreiben hierzu tagtäglich in Kommentaren bei Facebook zu ihrer Auffassung von einem " richtigen " Staat. Ein wirres Durcheinander von Wissen, Halbwissen und Unwissen prasselt dort auf andere Mitglieder der riesigen Familie dieses Mediums ein. Es wird dazu gelogen, gepöbelt und gehetzt, was die Tastaturen der netzfähigen Geräte hergeben. Und Bachmann ist immer noch dabei.

Im Gegensatz zu Böhmermann, der tauchte nach der Veröffentlichung seines Schmähgedichts gegen den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan für einige Zeit ab. Er hatte den Trubel um dieses Pamphlet und vor allem um seine Person wohl nicht mehr ertragen können. Dabei ist er selbst Täter gewesen und nicht nur Opfer. Das spielt aber in dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen ihn momentan keine Rolle. Vielleicht kann er den unsäglichen Medienrummel und auch die Hetzereien gegen ihn später in einer mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafrichter vorbringen. Noch ist es aber nicht so weit und zudem steht nicht einmal ansatzweise fest, ob es überhaupt zu einer Anklage gegen Böhmermann kommt.

Inzwischen kommt Jan Böhmermann wieder bei der Mainzer Fernsehanstalt, dem ZDF, mit seiner satirischen Sendung zurück in das Programm. Warum auch nicht? Schließlich ist er kein notorischer Rechtsbrecher mit erhöhter krimineller Energie. Und da liegen die Unterschiede zwischen Bachmann und Böhmermann. Der eine Mann ist vielfach vorbestraft und lässt auch keinen Zweifel daran, was er von diesem Staat, seinen Vertretern und dessen Gesetzen hält, nämlich gar nichts. Der andere Mann ist strafrechtlich - zumindest nicht bekannt - nie in Erscheinung getreten und wird es wohl auch nach dem " Schmähgedicht " gegen Erdogan auch nicht. 

Die Strafjustiz macht in diesem, unserem Lande, als dritte Säule des Staatsgebildes deshalb große Unterschiede, wenn es um die Bewertung und Behandlung vergleichbarer Fälle geht. Wer sich gesetzeskonform verhält und den Bogen der freien Meinungsäußerung überspannt, muss nicht unbedingt damit rechnen, dass er in die Fänge der Strafjustiz gerät und von ihr zur Räson gebracht wird. Wer aber die Gesetze regelmäßig missachtet, der wird sehr wohl damit zu rechnen haben, dass er in einem vergleichbaren Fall von einem Strafrichter dafür sanktioniert wird. Vor allem dann, wenn er - wie es bei Bachmann gegeben ist - noch unter Bewährung steht.

Diese Unterschiede sind einem Normalverbraucher, einem Rechtsunkundigen nur schwer zu vermitteln. Insbesondere dann nicht, wenn er sich jene kruden Vorstellungen von einem andersartigen Staatsgebilde, wie sie von der AfD und / oder Pegida propagiert werden,  zueigen gemacht hat.

Einst, ab den späten 1960er bis in die 1980er Jahre, agierten und agitieren die Gesellschafts - und Staatskritiker ebenfalls in Form von publizierten Schmähungen oder vielfach inkriminierender Inhalte. Die Ermittlungsbehörden wurden auch hier tätig. Es kam zu ungezählten Strafverfahren; zu Verurteilungen und Vollstreckungen von sehr unterschiedlichen Strafen.  

Beispielhaft hierfür steht das Strafverfahren gegen den SPD - Europaabgeordneten Josef " Jo " Leinen, der vor dem Landgericht - als, nach einem Streit über die sachliche Zuständigkeit nach dem GVG, dann doch zu entscheidendes Gericht - Itzehoe 1982 wegen der aktiven und vor allem leitenden Teilnahme an der Großdemonstration gegen das Atomkraftwerk Brokdorf, innerhalb derer es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei kam, und Beleidigung, in dem ersten Fall - nachdem das Bundesverfassungsgericht im Wege der Beschlussvorlage zugunsten des Angeklagten bei der Auslegung seiner verantwortlichen Stellung als  leitender Veranstalter entschied -; in dem anderen Fall zu einer Geldstrafe verurteilt wurde:
  
Verurteilt wird Jo Leinen am Mittwoch vergangener Woche in Itzehoe zu 15 Tagessätzen von je 100 Mark wegen Beleidigung, dem zweiten Punkt der Anklage. Er hat nach der Demonstration einen Brief an den Leiter der Kreisordnungsbehörde in Itzehoe gerichtet, der mit der Anrede "Schwer versehrter Herr ..." begann - und der so Angeredete ist ein Schwerbehinderter. "


- Zitatende - aus: " DER SPIEGEL ", Ausgabe 52 / 1982, S. 54


Der Begriff der " Beleidigung " ist im Strafrecht auslegbar. Dieses gilt auch für den qualifizierenden Tatbestand der " Beleidigung von " Organen und Vertretern ausländischer Staaten ", wie er sich aus § 103 StGB ergibt.

Gleiches gilt für das Strafgesetz, in dem die " Volksverhetzung " unter Sanktion gestellt wird. 



http://www.recht-gegen-rechts.de/gesetze-gegen-rechts/beispiele-zur-volksverhetzung.html



Dazu zählen auch die so genannten Hasskommentare ( Hatespeechs ), die sich tausendfach bei Facebook wieder finden. 


    
Das Internet wird oft als rechtsfreier Raum angesehen. Insbesondere von denen, die ihren persönlichen Frust, ihre unbefriedigende wirtschaftliche und soziale Lage, zum Anlass nehmen, um über andere Menschen oder Bevölkerungsgruppen hetzerische und beleidigende Äußerungen zu veröffentlichen. Bachmann hat dieses getan; Böhmermann auch. Der Eine hat es unumwunden, zudem noch öffentlich als seine persönliche Stellungnahme deklariert; der Andere hat es als Kunstwerk qualifiziert und es ausdrücklich " Schmähgedicht " genannt. 

In beiden Fällen wird die Strafjustiz entscheiden müssen. Ist diese, wie es einst linke Kritiker behaupteten nun zu einer Gesinnungsjustiz degeneriert oder ist diese, wie es rechte Kritiker weiß machen wollen, nur ein Büttel der staatstragenden Parteien?

Thomas Hobbes war einst seiner Zeit weit voraus. Er entwickelte die Illusion des in dem Naturzustand lebenden Menschen. Dieser existiert frei von Zwängen; ohne Staat, Kirche und alledem. Schön wäre es, wenn die Menschheit diese Gesellschaftsform umsetzen könnte. Doch die Realität sieht anders aus. Und wenn ich mir ein solch jämmerliches Bild von einem Menschen, wie das des Bachmann ansehe, kann ich nur hoffen, dass die Hobbes´sche Theorie nie umgesetzt wird.

Denn Bachmann ist eher ein Butzemann, denn ein Ehrenmann und mit Böhmermann nicht zu vergleichen.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

" Eine Seefahrt, die ist lustig. " - nur nicht in den 60er Jahren zum AOK - Erholungsheim auf Norderney.

" Oh Adele, oh Alele, ah teri tiki tomba, ah massa massa massa, oh balue balua balue. " und die Kotzfahrt nach Wangerooge.

Was ist eigentlich aus dem Gilb geworden?