Kommt Zeit, kommt Rat?




Vor einigen Wochen flatterte ein Standardbrief der Landeshauptstadt in unseren Postkasten. Eigentlich wäre dieses kein besonders erwähnenswertes Ereignis gewesen. Doch: Der Schein trog, denn der Dresdner Amtsschimmel hatte gewiehert. Spät, sehr spät, ja, viel zu spät, entschied ein Vertreter der Stadtverwaltung über einen Widerspruch, den wir im Jahr 2011 gegen einen Bescheid der so genannten unteren Verwaltungsbehörde erhoben hatten. Aus gutem Grund, wie sich dann heraus stellte.

Vor einigen Jahren hatten wir die hochbetagte und zudem marode Ölheizung gegen eine moderne Pellet - Heizung ausgetauscht. Mit der Inbetriebnahme schien die Angelegenheit zunächst erledigt. Doch der inzwischen neu inthronisierte Bezirksschornsteinfegermeister schien dieses ein wenig anders zu betrachten. Er beabsichtigte, den Heizkessel hinsichtlich der einzuhaltenden Abgas - und Schadstoffwerte einzumessen. Nun, der Vorgang dauerte vielleicht eine knappe Dreiviertelstunde und kostete dann runde 80 Euro.
Viel Geld für dann ein sinnloses Messvorhaben. Denn es stellte sich heraus, dass der Kessel just jene Immissionen verursachte, die von dem Hersteller angegeben waren und diese im Rahmen der gesetzlichen Toleranzwerte lagen.

Wer hätte das gedacht?

Nun wartete der Schornsteinfeger auf die Begleichung seiner Rechnungen, denn zudem verlangte er noch weitere Gebühren für die Feuerstellenbeschau ( wir haben zusätzlich zwei Kaminöfen in Betrieb ) und die halbjährlichen Kehrarbeiten. Summa summarum hielt er die Hand für mehr als 220 Euro auf.

Wir überwiesen ihm dann die Gebühren für seine übrigen Arbeiten, jedoch nicht die wegen der Einmessung. Der Grund dafür war mein Verdacht, dass diese gar nicht erforderlich waren. Der Meister mahnte alsbald den offen Betrag an. Bald darauf folgte eine zweite Mahnung, die wir ebenso ignorierten, wie sein letztes Schreiben, mit dem er die amtliche Festsetzung seiner Gebühren androhte.
Inzwischen waren mehrere Monate ins Land gegangen. Der Sommer 2010 verflog, der Herbst ebenso, als dann irgendwann im Oktober ein Schreiben der Stadtverwaltung - Ordnungsamt - im Briefkasten lag. Hierin erklärte die dort zuständige Sachbearbeiterin, Frau M., dass der schwarze Meister die Behörde um Gebührenfestsetzung gebeten habe, da die von ihm gestellte Rechnung nicht beglichen worden sei. Sie bat uns, dazu bis Anfang  November 2010 Stellung zu nehmen; anderenfalls würde sie nach Aktenlage entscheiden.

Zur weiteren Belustigung und zwecks Vermeidung von Wiederholungen, verweise auf mein Posting:

http://lobster53.blogspot.de/2015/12/die-sich-selbst-verwaltende-verwaltung.html

Nun, die Zeit verging. Nach dem Weihnachtsfest 2015, kam das Selbige 2016 und inzwischen ist bald Sommeranfang. Doch bevor die Dresdner Stadtverwaltung so in die Gänge kommt, hätte auch Weihnachten 2017 vor der Tür stehen können. Doch es geschah ein Wunder. Mit einem Schreiben, datiert vom 9. Mai 2017, traf der Mitarbeiter der Stadt Dresden eine Entscheidung, die sich so liest:

" Sehr geehrter Herr W.,

das o.a. Verfahren wird gemäß §§ 10 Abs. 2 und 21 Abs. 3 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen ( SächsVwKG ) eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

.....
Regierungsinspektor "

Jo, mei, ist denn scho bald Weihnachten?

Oder, wie heißt es so schön mit einem geläufigen Sprichwort?
" Kommt Zeit, kommt Rat. "

Ergänzend dazu lässt sich auch formulieren:
" Und wenn kein Rat(d) kommt, gehen wir eben zu Fuß "

In diesem Sinne: Wir haben doch so viel zeit. Oder, etwa nicht?

" Ramses " mit " Time " 1978 - Album: " Eternity Rice ":







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