Netzwerkdurchsuchungsgesetz



Der geschäftsführende Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Josef Maas, 51, ist nicht nur Katholik, sondern zudem auch Volljurist. Er studierte ab 1989 an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken Rechtswissenschaften. Mit dem Abschluss des 2. Staatsexamens 1996 begann auch sein beruflicher und politischer Aufstieg. Als Mitglied in der SPD wurde Maas zwar 1992 bereits Juso - Vorsitzender des Landesverbandes, jedoch erhielt er erst 1996 einen Posten als Staatssekretär, nachdem sein Mentor Oskar Lafontaine ihn hierfür - mutmaßlich - vorschlug.


https://de.wikipedia.org/wiki/Heiko_Maas#Herkunft_und_Studium

Nun, Minister Maas ist bei uns in Sachsen und auch im Osten nicht gerade wohl gelitten. Pöbelnde Bachmann -  und AFD - Horden vermiesten ihm vor einiger Zeit einen Auftritt im Wahlkampf. Auch sonst hat er sich keine weiteren Freunde in " Ostdeutschland " gemacht.
Vor allem deshalb nicht, weil er das " Netzwerkdurchsetzungsgesetz " am 01.09. 2017 vom Bundestag verabschieden ließ.

https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das " Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in Sozialen Netzwerken ( NetzDG ) ", auch " Facebook - Gesetz " genannt, soll die Betreiber von Plattformen im Internet dazu verpflichten, Einträge mit festgestellten, strafrechtlich relevanten Inhalten, wie Volksverhetzung, zu löschen.
Geschieht dieses nicht binnen einer Zeitspanne von 7 Tagen zu löschen und den Zugriff darauf zu sperren. Geschieht dieses nicht, drohen dem verantwortlichen Seitenbetreiber empfindliche Geldbußen.

Ab dem 1. Januar 2018 wird es nun Ernst. Maas lässt jetzt keine Gnade mehr vor Recht ergehen.

Als Lackmus - Test dienten denn gleich zwei " Tweets " der AFD - Schrabnelle von Storch. Der Grand Dame für den Bereich Hetze und Lüge im braunen Umfeld dieses Zwergpygmäenstammes. Sie pöbelte gegen Asylbewerber und erfuhr es am eigenen Unterleib, was es heißt, sich mit Papa Maas anzulegen. Der " Tweet " wurde gelöscht. Dann kam Weidel, Alice, bekennende Lesbin und Frau für einfältiges Gewäsch jenseits der  Freiheitlich Demokratischen Zucht - Ordnung. Sie pflichtete von Storch bei und bekommt Maas´Gesetz ebenfalls um die teutonischen Ohren geschlagen

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/netzdg-beatrix-von-storch-und-alice-weidel-haben-twitter-aerger-15369259.html

Gauleiter Gauland, Alexander, pöblete als AFD - Sahnehäubchen noch irgendetwas gegen den Sohn von " Uns Bobbele " Boris Becker und bekam prompt die volle Aufmerksamkeit der Medienmeute. Vielleicht sollte die sich hier eher die Frage stellen, ob jeder geistige Dünnschiß, den dieser alte Knacker so ablässt, ständig Beachtung finden muss. Es ließe sich sicherlich mit intellektuell niveauvollen Meldungen eine Schlagzeile produzieren und Kasse machen.

Tja, Heiko, wat is dat jetzt?

Weder Fisch noch Büchsenfleisch. Das Gesetz " NetzDG " wird in absehbarer Zeit wohl von den Kollegen mit den roten Roben in Karlsruhe  kassiert werden. Es dürfte nämlich verfassungswidrig sein.
Sicherlich kann der Gesetzgeber gemäß Artikel 5 Absatz 2 die aus Artikel 5 Absatz 1 gewährten Rechte einschränken. Doch es gelten dabei klare Vorgaben und auch besonders hohe Hürden.

Und deshalb stellt sich dem Internetnutzer die Frage, ob es verfassungsgemäß sein kann, wenn eine unqualifizierte Mitarbeiterin eines der SM - Giganten für ´nen Appel und ´nen Ei  die Kommentare dort nach strafbaren Inhalten durchforsten muss, eine Ad hoc - Entscheidung zu treffen hat und damit das Recht auf freie Meinungsäußerung, das auch jenen Schwachköpfen aus dem rechten Spektrum zuzugestehen ist, nicht wiederum rechtswidriger Weise beschränkt.

Mal ganz ehrlich gesagt: Schießt Heiko M. da nicht mit Kanonen auf Spatzen?

Der von George Orwell in seinem Klassiker " 1984 " beschrieben, gläserne Mensch ist längst zur Realität geworden. Wer sich im öffentlichen Raum - dazu zählt auch das Internet - bewegt, wer dort Spuren hinterlässt, der wird doch längst überwacht. Von Millionen elektronischer Kameras, vom Verfassungsschutz, vom Bundesnachrichtendienst, vom Militärischen Abschirmdienst, von dem Bundeskriminalamt, von den entsprechenden Landesämter, von ausländischen Diensten und Behörden.

Wer also nonkonforme Meinungen und Auffassungen vertritt, der dürfte doch längst auf dem Schirm der vielen Spitzeldienste sein. Wenn also rechtsradikales Geschreibsel ins Netz gelangt, haben diese Berufsschnüffler doch längst die Nase am braunen Haufen. Warum also dieses Gesetz?

Vorhin war ich auf der FB - Seite vom juten Heiko. Junge, das dort via " Kommentar " gezeigte Niveau der besorgten und beschränkten Bürger ist nicht nur unterirdisch, es hat mich fast zu einem Lachkrampf gebracht.

https://www.facebook.com/heiko.maas.98/

Das " kleine Würstschen " ( O - Ton einer Userin mit beschränktem Intellekt ) Heiko Maas sollte dann und wann die Seite säubern. Wie wäre es mit einem " Facebookseitenbereinigungsbeschleunigungsgesetz "?
Neben dem Gesinnungs - und Beschnüffelungsgesetz oder besser " Netzwerkdurchsuchungsgesetz " eine sinnvolle Ergänzung auf dem Weg zum totalen Überwachungsstaat?


" Mammatus " - " Dragon Of The Deep Part 2 " - 2006:





Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

" Eine Seefahrt, die ist lustig. " - nur nicht in den 60er Jahren zum AOK - Erholungsheim auf Norderney.

" Oh Adele, oh Alele, ah teri tiki tomba, ah massa massa massa, oh balue balua balue. " und die Kotzfahrt nach Wangerooge.

Was ist eigentlich aus dem Gilb geworden?