Wie eine Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten nicht duchsetzbar wurde.
Vor wenigen Wochen noch, genauer gesagt am 19. April, wurde bekannt, dass die Damen und Herren Parlamentarierer des 16. Deutschen Bundestags in Berlin sich einen kräftigen Schluck aus der Pulle nehmen wollten. Schnell wurde eine Beschlussvorlage durch die Große Koalition in das Parlament eingebracht, wonach die Abgeordnetendiäten - rückwirkend versteht sich - ab dem 01. 01. 2008 um satte 9,4 % auf 7.339,-- € und ab dem 01. 01. 2009 dann erneut um 329,-- € auf 7. 668,-- € monatlich ansteigen sollten. Zur Begründung verkündeten die Sprecher der Koalitionsparteien, dass es seit vier Jahren keine Erhöhung gegeben habe, die allgemeine Steigerung der Lebenshaltungskosten und die Angemessenheit der zu vergütenden Abgeordnetentätigkeit hierbei Berücksichtigung fände. Aha ! Angemessen soll diese Tätigkeit also bisher nicht vergütet worden sein? Um die angemessene Vergütung der jetzt 613 Abgeordneten hat es seit Gründung der BRD immer viele Diskussionen und eine Unzahl von Rechtsstreitigkeite...