Wie eine Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten nicht duchsetzbar wurde.
Um die angemessene Vergütung der jetzt 613 Abgeordneten hat es seit Gründung der BRD immer viele Diskussionen und eine Unzahl von Rechtsstreitigkeiten gegeben. Die unter dem Oberbegriff Abgeordnetenentschädigung enthaltenen Bestandteile der Vergütung können im wesentlichen in drei Kategorien eingeordnet werden:
- Diäten
- Kostenpauschale
- Sonstige Vergünstigungen
Die Diäten betrugen in der Zeit von 1949 bis 1951 exakt nur 600,--DM. Hier kamen Reisekostenerstattung, Spesen und weiterer, mit der Ausübung des Mandats, verbundener Aufwand hinzu.
Bereits 1975 betrugen die Diäten 3.850,-- DM und stiegen ab 1977 auf 7.500,-- DM monatlich. Ab 1982 erhöhten sich die Diäten von diesem Betrag, der 3.835,-- € entspricht, auf nunmehr 7.009,-- € monatlich. Dieser Betrag blieb ab dem Jahr 2003 unverändert. Diesem Betrag sind monatliche 3.720,-- € als steuerfreie Kostenpauschale hinzuzurechnen. Desweitren wird dem Abgeordneten eine Mitarbeiterpauschale von monatlich 13.660,-- € als Höchstbetrag, ein Zuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung von monatlich 250,-- € und ein kostenloser Transport für Familienheimfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auch die Freistellung von Pflichtbeiträgen zu der Geschlichen Arbeitslosen - und Rentenversicherung ist als entgelter Vorteil einzustufen. Weiterhin werden dem Abgeordneten - nach dessen Ausscheiden aus dem Parlament - Übergangsgelder in Höhe von 12 Monaten zu 7.009,-- € monatlich gezahlt; maximal bis zu 18 Monate in Höhe dieses Betrages. Die Alterversorgung greift nach 2 Legislaturperioden, also nach 8 Jahren insgesamt. Sie beträgt mindestens 1. 682,-- € monatlich und kann nach 23 Jahren auf insgesamt 4.836,-- € monatlich steigen.
Für den Todesfall erhalten die Hinterbliebenen zunächst ein Überbrückungsgeld von einmalig 7.009,-- €, nachdem das Sterbegeld auch hier weggefallen ist. Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente wird im Rahmen der Pensionsgeldregelung berechnet.
Der Abgeordnete darf schließlich im Zuge der Transparenzregelung zu veröffentlichende Nebentätigkeiten ausüben, die vom Bundestagspräsidenten zu genehmigen sind. Hier unterliegt er - wie alle übrigen Einkünfte auch - der vollen Steuerpflicht.
Nach all diesen Privilegien muss sich der Normalbürger ernsthaft fragen, weshalb eine Erhöhung der Diäten erforderlich ist. Jener Normalo, sofern er /sie denn in einem Beschäftigungsverhältnis steht, hat seit Jahren weder einen Reallohnzuwachs verzeichnen können, noch ist er/sie in der Lage, die Kosten für die Lebenshaltung in irgendeiner Weise steuerlich oder in sonstiger Form abzuwälzen.
Da haben wir es wieder! Die Quasselbude der Nation ist eben doch kein Glashaus, innerhalb dessen sich die Damen und Herren bewegen, sondern ein Irrgarten, innerhalb dessen sie sich schön verstecken können, um ihre Vorteile, Pfründe und Seilschaften ausspielen zu können - unbesehen von dem Plebs, das sie dann für weitere 4 Jahre wählen darf. Der verweigert der Politik zunehmend die Gefolgschaft und geht erst garnicht mehr zur Wahl. Wenn aber immer mehr Nichtwähler zu verzeichnen sind, hat das überdimensionierte Parlament auch seine Legitimation in dieser zu großen Form verloren. Ergo: Das Plenum muss verkleinert werden. Staat der derzeit noch 612 Abgeordneten muss deren Anzahl auf mehr als ein Drittel reduziert werden. Dieses Vorhaben wird wohl demnächst in die Tat umgesetzt werden.
Damit lässt sich auch eine permanente Diätenerhöhung nicht mehr rechtfertigen,denn wo eine Akzeptanz der erwarteten Tätigkeit nicht erfolgt, wo die Qualität der erforderlichen Leistungen nicht vermittelbar ist und dort, wo es mehr Kritiker,denn Befürworter des Berufsstandes des Politikers gibt, gibt es auch weniger Entgelt.
So sahen es denn auch die Damen und Herren Volksvertreter und haben die Diätenerhöhung wieder auf Eis gelegt - bis nach der nächsten Bundestagswahl und dem erneuten Versuch, sich unberechtigt Geld zu genehmigen.
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