Was ist denn eine Besitzstörung?
Manchmal stellt sich einem Außenstehenden, der bestimmte Entwicklungen in der Gesellschaft beobachtet, die Frage, ob so mancher Mitmensch nicht alle Tassen im Schrank hat. Da las ich gestern dieses hier: " Alois K. (84) aus dem Bezirk Mödling in Niederösterreich erlebte das Ende August 2026 am eigenen Leib. Bei der Autobahnabfahrt Wöllersdorf hielt er bei einer geschlossenen Tankstelle kurz an und nahm er einen Anruf seiner Frau entgegen. Kurz danach flatterte ihm ein Anwaltsschreiben ins Haus: 374 Euro, andernfalls Klage. " – Zitatende – aus: https://www.merkur.de/verbraucher/teures-telefonat-motorradfahrer-parkt-nur-vier-minuten-und-zahlt-dafuer-fast-400-euro-strafe-94538895.html Als Jurist wundert dieser Fall mich nicht. Schließlich gibt es auch im BGB das Rechtskonstitut der " Besitzstörung ": " (1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen ...