Plop,plop,plop!Plopp,plopp,plopp!
Was bin ich? Ich bin klein, rund und wiege mindestens 56,7 Gramm; habe einen Durchmesser von mindestens 6,36 cm und muss eine Sprunghöhe von mehr als 134,62 cm vorweisen?
Na?
Der Tennisball! Wenn dann noch die Farbe des Spielgeräts mit gelb oder weiß angegeben wird,kommt selbst der Sportvermeider nach dem Churchillśchen Motto: " No sports " auf den Namen dieses einst meist geliebten Balls in den 80er Jahren.
Junge, was waren dass für Glanzzeiten, als der Boris " Bobbele " Becker diesem Ball hinterher hechtete,als die Steffi sich mit der Navatrilova den Selbigen um die Ohren haute oder als Michael Stich dem BRD-Idol Becker den Thron streitig machen wollte.
Ruhm ist vergänglich. Sie sind in den 90er älter geworden und verschwanden alsbald von der Sportbühne. Was blieb,waren die vielen Tennisvereine, Tennishallen,Tennisplätze, die in den Hochzeiten des Becker-Graf-Stich-Wahns wie Pilze aus dem Boden schossen.
Die Mehrzahl existiert heute noch. Viele sind jedoch inzwischen wieder von der Pleite, dem Konkurs oder der heutigen Insolvenz betroffen, in Nirwana verschwunden. Einige von ihnen sogar schneller, als sie gekommen sind.
Streit gab es natürlich auch. Wenn die Spielwütigen eines Vereins ihr Schlachtfeld visavis von Wohnanlagen, schmucken Einfamilienhäusern mit genormten Garten oder Eigentumswohnungen aus dem Boden gestampft hatten und das nervige " Plopp, plopp, plopp " des Balls über Stunden die Gehörgänge der Anwohner malträtierte.
Stress war auch angesagt,wenn die Filzbälle derart hart geprügelt wurden,dass sie über die später vorgeschriebenen Fangzäune schossen und in des Anrainers Garten sich in Beeten,auf Rasen oder auf Garagendächern wieder fanden. Der geladene Nachbar war dann nicht mehr bereit, die Eindringlinge wieder heraus zu geben, sondern steckte sie -Wut entbrannt - in die Mülltonne.
Auch die abendlichen Saufgelage der Dorfprominenz oder das mit durch getretenen Gaspedal abbrausende 3 Liter-Sportkabriolett der Nur-Hausfrau mit Tagesfreizeit, dem Privat-Tennislehrer als Geliebten und dem Ehemann als Wirtstier, bereiteten oft keine Freude und brachte sehr oft die betroffene Nachbarschaftsseele zum überkochen.
Da lag es sehr nahe, dem uneinsichtigen, vermeintlich elitären Sportverein die Leviten durch ein Gericht lesen zu lassen. Unzählige Urteile zu den Lärmbelästigungen durch Tennisplätze waren,sind und werden die Folge dieses - erfreulicher Weise - abklingenden Booms aus den 80er Jahren.
So hat der BGH in einem richtunsgsweisenden Grundsatzurteil festgelegt, dass die von einer Tennisanlage ausgehenden Immissionen für Nachbarn nicht hinnehmbar sind.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14020020.html
Das war bereits im Jahre 1983 - also in der Glanzzeit des Tennissports.
Das Saarländische OLG stellte 12 Jahre später fest, dass Tennis spielende Kinder in einer Wohnung eine unzumutbare Lärmbelästigung darstellen.
Wer seinen verzogenen Einzelkinder so etwas erlaubt, der dürfte wohl mit dem Klammerbeutel gepudert sein.
Was unter die TA-Lärm und sonstige Schutzgesetze fällt, kann beispielhaft im Netz nach gelesen werden:
Lärmquelle
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Zusammenfassung (Tenor) des Urteils
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Fundstelle (Abkürzungen)
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Alarmanlage | Werden Nachbarn durch häufige Fehlalarme gestört, muß die Außenwandsirene abgeschaltet werden | OLG Schleswig ZMR 1980, 146 |
Badezimmer | 1. Duschen und baden nach 22 Uhr ist grundsätzlich in Maßen erlaubt (max. 30min). 2. In der ganzen Nacht darf die Wasserspülung der Toilette betätigt werden. | 1. OLG Düsseldorf WuM 1991, 288 2. AG Münster WuM 1983, 236 |
Ehestreit | Kurze Wortgefechte sind hinzunehmen. Lautstarke Streitereien sollte aber in 30min beigelegt sein. | AG Düsseldorf WuM 1992, 148 |
Radio, Fernseher, Stereoanlage, etc | Jeder ist verpflichtet, die Geräte so leise einzustellen, das niemand im Haus gestört wird. Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Nachbarn deutliche Geräusche in ihrer Wohnung hören. | OLG München NJW-RR 1991, 1492 |
Frösche | Aus Naturschutzgründen müssen quakende Frösche im Teich des Nachbarn geduldet werden. | LG Hanau NJW 1985, 500 |
Garagentore | Die Garage darf nachts nicht geöffnet und geschlossen werden, wenn dadurch soviel Lärm verursacht wird, daß die Anwohner aus dem Schlaf gerissen werden. | OLG Düsseldorf WuM 1991, 438 |
Hähne | Hähne dürfen in der Nacht nicht krähen. Der Halter der Tiere hat dafür zu sorgen. | OLG Hamm WuM 1990, 123 |
Hunde | 1. Ein Hund darf gelegentlich bellen. 2. Ein Hund darf nicht mehrere Stunden ununterbrochen oder den ganzen Tag über bellen. Auch nicht, wenn es ein Wachhund ist. | 1. AG Hamburg-Wandsbeck WuM 1991, 94 2. OLG Düsseldorf WuM 1990, 400 |
Kinder | 1. Es ist hinzunehmen, wenn Kinder beim Spielen lärmen. Lediglich in den Ruhezeiten haben die Eltern darauf zu achten, daß andere nicht zu sehr gestört werden. 2. Ganz extreme Lärmstörungen durch Kinder haben Eltern zu unterbinden | 1. AG Hannover WuM 1987, 218 2. AG Wuppertal WuM 1995, 555 |
Müllcontainer | Quietschende Deckel eines Müllcontainers sind eine erhebliche Lärmbelästigung. Der Nachbar oder Vermieter muß für Abhilfe sorgen. | OLG Koblenz MDR 1980, 578 |
Musikinstrumente | 1. Außer durch Individualabrede im Mietvertrag, kann das Musizieren im Haus nicht verboten werden. 2. Saxophon oder Klarinette darf man nur bis zu zwei Stunden täglich üben (Sonntags nur eine Stunde) 3. Schlagzeuger müssen sich zeitlich auf 45min im Sommer bzw. 90min im Winterhalbjahr begrenzen. 4. Ausnahmsweise, wenn mehrere Personen in einer Wohnung musizieren, kann die Spieldauer auf ein bis anderthalb Stunden täglich pro Person reduziert werden | 1. OLG München WuM 1988, 1179 2. OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 253 3. LG Nürnberg-Fürth WuM 1992, 253 4. OLG Frankfurt WM 1984, 303 |
Parties | 1. Es gibt kein allgemeines Recht auf lautstarkes Feiern einmal im Monat nach Artikel 2 des GG! 2. Es soll dem Nachbarn aber zuzumuten sein, Haus- und Gartenfeste im üblichen Umfang (etwa viermal im Sommer) bis 22.00 Uhr hinzunehmen. | 1. OLD Düsseldorf WM 1990, 120 2. LG Frankfurt WM 1989, 575 |
Spielplätze | Lärm von einem nahegelegenen Kinderspielplatz müssen die Anwohner tolerieren, denn Kinder müssen gefahrlos Spielmöglichkeiten in der Nähe der Wohnung haben. | OVG Koblenz WuM 1957, 378 |
Vögel | Das schrille über mehrere Stunden andauernde Pfeifen eines Graupapageis, der in einem Mehrfamilienhaus in einer Wohngegend gehalten wird, muß von den übrigen Bewohnern nicht geduldet werden. | OLG Düsseldorf WuM 1990, 122 |
Wer sich nicht an Ruhezeiten und sonstige Auflage hält,dem drohen dann Ordnungsgelder.
Soweit, so schlecht. Was neben der Lärmbelästigung auch sonst noch an Streitigkeiten produziert werden kann, ergibt sich aus einem plakativen Beispiel der Intoleranz unter Sportsfreunden. Ob es nun Neidhammelei, Egoismus oder einfach nur Dummheit ist, kommt auf die Sichtweite des Betrachters an. Fakt ist,wer sich so verhält, dem sollte einfach Redeverbot erteilt werden.
Am 16. 02. 2010 stand in einer Lokalzeitung:
"Öffentlicher Fußballplatz sorgt für Ärger. "
Die Tennissparte des VfR E. hat ihre Jahresversammlung in der Gaststätte „P. Krug“ in P. abgehalten. Dabei berichtete Lothar L., der Abteilungsleiter, dass der neu angelegte öffentliche Fußball-Kunstrasenplatz den Tennisspielern erhebliche Sorgen bereitet. So würden von dort aus regelmäßig Fußbälle auf die Tennisplätze fliegen, da der vorhandene Ballfangzaun zu niedrig sei. Um die Fußbälle wieder zurückzuholen, würden die auf dem Kunstrasenplatz spielenden Kicker zudem andere Zäune übersteigen und dadurch beschädigen. Mit ihren stollenbesetzten Fußballschuhen würden sie darüberhinaus Abdrücke in den planierten Tennisplätzen hinterlassen. Der von diesem Fußballplatz ausgehende Lärm sei ein weiteres Ärgernis.
„Die einzige sichere Möglichkeit ist, einen Stacheldraht drum’rum zu ziehen“, resümierte L. mit Blick auf die zu schützende Tennisanlage. Als praktikablere Lösung nannte er dann jedoch die Installation eines höheren Ballfangnetzes und die Einführung einer Nutzungsregelung für den öffentlichen Fußball-Kunstrasenplatz, wobei er auch hier gewisse Probleme sah: „Es wird sicherlich noch ein schwerer Kampf werden“, prognostizierte er. Denn „die Stadt ist pleite“. Außerdem habe – außer der Stadt B. selbst – niemand etwas zu sagen. "
- Zitatende -
Junge, Junge, dat is starker Tobak. Einen Stacheldraht ziehen, um die Tennisanlage zu schützen. Wann wird das Ghetto wieder eingeführt?
Seit wann wird auf Kunstrasen mit Stollen-Fußballschuhen gebolzt?
Ein Aktiver hält hierzu fest:
Je nach Kunstrasen würde ich entweder Noppenschuhe nehmen oder "Tausendfüßler". Schraubstollen sind verboten!
Und der Lärm von einem Fußballplatz dürfte kaum höher sein, als das monotone " Plop,plop,plop " der Tennisball dreschenden Kaulquappen aus dem Verein, die sich wohl eher neidisch mit den erfolgreicheren Fußballern anlegen wollen,weil es hier mehr Geld zu verteilen gibt.
Nun,in unserer medialen Verblödungsgesellschaft des 3. Jahrtausend darf auch ein solches, existenzielles Problem ausdiskutiert werden - notfalls mit Hilfe der Gerichte. Und da der Grad der Resthirnreduktion sich fast immer an der ausgeübten Sportart orientiert, steht für mich - nicht erst seit heute - fest,dass die Skala der Arschlöcherigkeit exponentiell mit der Freizeitaktivität wächst; sprich:
Riesenarschloch= Jäger, Segelflieger,Sportflieger;
Oberarschloch= Tennisspieler, Golfer, Spring - und Dressurreiter/innen;
Arschloch= Rallyefahrer, Skifahrer, Segler(Sportbootfahrer ).
" Plop,plop.plop !"
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