Wild - West - Winnenden!

Nun ist es also heraus,dass lang ersehnte Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden; der erst 15 Menschen und dann sich selbst erschoss. Dieses Ereignis beschäftigte über viele Tage die Medienindustrie und führte zu allerlei sinnigen, aber noch mehr unsinnigen Spekulationen. Da hieß es sofort,dass Waffengesetz müsse verschärft werden. Es dürfen keine Schießprügel mehr zuhause aufbewahrt werden. Die Altergrenze zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte und eines Waffenschein solle heraus gesetzt werden. Usw., usf!

http://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Winnenden
Nach jenem Trara rund um die Verirrten auf dem Sektor der automatischen Penisverlängerung ist - wie erwartet - rein gar nichts an geforderten Verschärfungen für die Schießwütigen eingeführt worden. Jeder dieser verkappten John Waynes darf nach wie vor - bis zu seinem eigenen Ableben - die teuren Schießgeräte in einem Waffenschrank im trauten Heim aufbewahren.
Kontrollen, ob die Auflagen eingehalten werden, finden mangels Personals nur selten statt.

So könnten sich die Ereignisse in Winnenden, einem Kaff in er schwäbischen Pampa bei Stuttgart, jederzeit wiederholen. Winnenden ist theoretisch überall.

Was einem Sohn aus gut bürgerlichem Hause jedoch zu diesen Taten bewegte,blieb auch annähernd 2 Jahre danach nebulös. War er nun psychisch labil? War er nun ein " lonesome rider " auf der Suche nach Anerkennung? Oder war Tim K. ein spät-pubertierender Junge, der - aus einem gewissen Grad von Verklemmheit heraus - sich an dem Töten,dem Leiden von Menschen ergötzt?

Der Vater war statt seiner angeklagt. Wegen 15facher fahrlässiger Tötung in Tatmehrheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz. Die zähe Verhandlung vor dem Landgericht in Stuttgart, die sich seit Herbst des vergangenen Jahres hinzog,brachte keinen Aufschluss darüber,ob der Vater des 15fachen Mörders nun tatsächlich den Seelenzustand seines noch minderjährigen Sohnes richtig erkannt hat und er durch das Einhalten der Auflagen nach dem Waffenrecht, dann den Amoklauf hätte verhindern können.

Das Urteil lautet 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung. Ein hartes Urteil,wenn der neutrale Beobachter dazu Vergleiche aus dem Straßenverkehr heran zieht,wo ein betrunkener Busfahrer einen Unfall verursacht hatte,bei dem 20 Menschen ums Leben kamen. Ein zu mildes Urteil,wenn die Gesamtschau der Tatausführung eindeutig aufzeigt,dass ohne die grob fahrlässige Handlungsweise des Vaters,der seine Knarre wegen angeblicher Angst vor Einbrechern ( gibt es diese in einer derartigen Häufigkeit in der schwäbischen Provinz überhaupt, dass zum Selbstschutz eine geladene Pistole auf dem Nachttischschrank liegen muss? ) ständig im Schlafzimmer in Griffweite liegen hatte.

Ob nun mild oder zu lasch,ob nun überzogen oder zu hart,was bedeutet in einem solchen Fall schon eine Bestrafung? Ein Gefängnisaufenthalt bringt die Getöteten nicht zurück. Eine Sühne kann es eigentlich hierfür nicht geben. Wer Menschen hinrichtet, sie erschießt,der hat nach der Lesart des Durchschnittsmichels sein eigenes Leben selbst verwirkt. hat er/sie das tatsächlich?

In den 70er Jahren gab es - im Zuge der BM-Hysterie und weiterer Gewaltverbrechen - eine Forderung aus der Politik ( Stichwort " Kopf ab! "-Jäger ),namentlich aus den Reihen der CSU, den bajuwarischen Einfaltspinseln,die gerade dabei waren,die Welt zu erschließen,dass die Todesstrafe wieder eingeführt werden solle. Auch die Diskussion zum " finalen Rettungsschuss " kam aus der Ecke der Law and Order-Hansel. Einst kochten die Emotionen hierzu hoch. Die "BLÖD"-Zeitung überschlug sich mit primitiven Hetzereien gegen Verbrecher,die BM-Gruppe und ihre Sympathisanten.
Die Forderungen wurden von der Mehrheit der westdeutschen Bevölkerung abgelehnt. Dennoch gab es eine nicht unerhebliche Anzahl von Befürwortern,die es lieber gesehen hätte,die vom Grundgesetz aus verbotene Todesstrafe ( Artikel 102 GG ) wäre durch Verfassungsänderung wieder eingeführt worden. Für jeden Juristen von einst, ein heißes Eisen,an dem sich die traditionell rechts - orientierten Damen und Herren Kollegen seit dem vielfach die Pfoten verbrannt haben.

Wenn der Vater des Amokläufers von den mit dem erhobenen Zeigefinger hantierenden Angehörigen und einem Teil des einstigen Umfeldes auf seine Fehler aufmerksam gemacht worden ist,dann hat dieses sicherlich eine bestimmte Methode. Fehler,die andere begehen sind vor allem dann als besonders verwerflich anzusehen,wenn es um ein eigenes Interesse geht. Dass hier sofort von einem enttäuschenden Urteil gesprochen wird,mag menschlich verständlich sein; von der juristischen Seite aus betrachtet,ergibt der Schuldspruch eine andere Qualität für den Verurteilten und dessen weiteres Leben:


- das einst bürgerliche Leben ist zerstört;

- die Gesundheit des Mannes ist angeschlagen;

- die Hetzjagd mit Morddrohungen und öffentlichem Bloßstellen ist noch
  nicht  beendet;

- die unabsehbaren finanziellen Forderungen der Beteiligten sind für den
  Vater ruinös.

Die grenzenlose Naivität, die eigene Dummheit, die Ignoranz, mit der der Vater in das Leben des 15fachen Mörders von Winneden herum gefuhrwerkt hat,sind allein - von der moralischen Seite aus betrachtet - eine Verurteilung wert. Da muss er nicht noch wegen 15facher fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden. Der Vater des Amokläufer weiß selbst, dass er nicht wieder gut zumachenden Schaden angerichtet hat, indem er seinem Sohn das Schießen hat beibringen lassen.


Angeklagt werden müssen aber auch jene Waffen-Lobbyisten, die unter dem Deckmantel des Schießsports ihre Profite und die Interessen an einem - wenn auch eingeschränkten - Waffenverkauf  weiterhin durchgesetzt haben. Hierüber wird jedoch in den von eben dieser Seite aus beeinflussten Medien kein Wort verloren.

Kommentare

Octapolis hat gesagt…
Jäger, Schützenvereine usw... ganz toll...

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