Rosenheim Klopps
(c) G. Piezinger-WIKIPEDIA
Die Meldung, dass der Leiter einer Polizeiinspektion im bayrischen Rosenheim vom Dienst beurlaubt worden ist, geisterte bereits vor einigen Tagen durch die Nachrichtensendungen. Heute wurde Butter bei die Fische gelegt und die wahren Gründe für diese Maßnahme konnten die Rezipienten erfahren, dass gegen den Dienststellenleiter strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt laufen. Ihm wird vorgeworfen, einen 15jährigen Jugendlichen auf der Dienststelle mißhandelt zu haben.
http://wwwbehoerdenstressde.blogspot.com/2011/09/news-polizei-skandal-in-bayern-15.html
Was sich zunächst wie eine alltägliche Meldung aus der Rubrik "Behördenwillkür" liest, hat beim näheren Hinsehen in diesem Fall sogar Methode. Die benannte Polizeiinspektion ist bereits einige Male wegen vermeintlicher, unangemessener Vorgehensweisen gegenüber Bürgern in die Kritik geraten.Gegen einschreitende Polizeibeamte dieser Dienststelle wurden zuvor Anzeigen wegen des Verdachts der Körperverletzung gestellt. Die Ermittlungsverfahren schlug die Staatsanwaltschaft allerdings nieder.
Wie so oft in ähnlich gelagerten Fällen zeigen sich die Staatsanwaltschaften hier als äußerst zurückhaltend, wenn es um Ermittlungen wegen angeblicher Dienstvergehen von Polizeibematen geht. Wohl auch deshalb, weil diese ja die Hilfskräfte der Staatsanwaltschaften bei der Aufklärung von Straftaten sind.
Da in jedem Fall eine so genannte Fürsorgepflicht besteht, lassen sich Dienststellenleiter eher selten und wenn, dann nur in gravierenden Fällen dazu herab, eigene Beamte ans Messer zu liefern. Immerhin werden die Ermittlungen im Rosenheimer Fall durch die Sonderbehörde in München geführt. Das ist gut so, denn sonst käme sehr schnell der Verdacht des Handelns nach dem Krähenprinzip auf.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/rosenheim-polizist-unter-pruegelverdacht-1.1148001
Wie dem auch sei: Sollten sich die Vorwürfe gegen den Inspektionsleiter erhärten, droht diesem nicht nur ein Strafverfahren sondern er muss auch mit disziplinarischen Sanktionen rechnen, die dann noch einschneidender sein können. Mag sein, dass sich der beschuldigte Beamte als Exponent der ZDF-Serie " Rosenheim Cops " gesehen hat, deren Realitätsferne am Dienstalltag bereits nach wenigen Minuten für den Zuschauer auf der Hand liegen dürfte. Rasen, prügeln, schießen - im Namen des Gesetzes?
Die Meldung, dass der Leiter einer Polizeiinspektion im bayrischen Rosenheim vom Dienst beurlaubt worden ist, geisterte bereits vor einigen Tagen durch die Nachrichtensendungen. Heute wurde Butter bei die Fische gelegt und die wahren Gründe für diese Maßnahme konnten die Rezipienten erfahren, dass gegen den Dienststellenleiter strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt laufen. Ihm wird vorgeworfen, einen 15jährigen Jugendlichen auf der Dienststelle mißhandelt zu haben.
http://wwwbehoerdenstressde.blogspot.com/2011/09/news-polizei-skandal-in-bayern-15.html
Was sich zunächst wie eine alltägliche Meldung aus der Rubrik "Behördenwillkür" liest, hat beim näheren Hinsehen in diesem Fall sogar Methode. Die benannte Polizeiinspektion ist bereits einige Male wegen vermeintlicher, unangemessener Vorgehensweisen gegenüber Bürgern in die Kritik geraten.Gegen einschreitende Polizeibeamte dieser Dienststelle wurden zuvor Anzeigen wegen des Verdachts der Körperverletzung gestellt. Die Ermittlungsverfahren schlug die Staatsanwaltschaft allerdings nieder.
Wie so oft in ähnlich gelagerten Fällen zeigen sich die Staatsanwaltschaften hier als äußerst zurückhaltend, wenn es um Ermittlungen wegen angeblicher Dienstvergehen von Polizeibematen geht. Wohl auch deshalb, weil diese ja die Hilfskräfte der Staatsanwaltschaften bei der Aufklärung von Straftaten sind.
Da in jedem Fall eine so genannte Fürsorgepflicht besteht, lassen sich Dienststellenleiter eher selten und wenn, dann nur in gravierenden Fällen dazu herab, eigene Beamte ans Messer zu liefern. Immerhin werden die Ermittlungen im Rosenheimer Fall durch die Sonderbehörde in München geführt. Das ist gut so, denn sonst käme sehr schnell der Verdacht des Handelns nach dem Krähenprinzip auf.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/rosenheim-polizist-unter-pruegelverdacht-1.1148001
Wie dem auch sei: Sollten sich die Vorwürfe gegen den Inspektionsleiter erhärten, droht diesem nicht nur ein Strafverfahren sondern er muss auch mit disziplinarischen Sanktionen rechnen, die dann noch einschneidender sein können. Mag sein, dass sich der beschuldigte Beamte als Exponent der ZDF-Serie " Rosenheim Cops " gesehen hat, deren Realitätsferne am Dienstalltag bereits nach wenigen Minuten für den Zuschauer auf der Hand liegen dürfte. Rasen, prügeln, schießen - im Namen des Gesetzes?
Kommentare