Das Asylbewerberleistungsgesetz, ein verfassungswidriges Relikt aus dem Kohl´schen-Chaotenstall.





Waren das einst blendende Zeiten für Asylbewerber, Rechtsanwälte und Rechtsradikale, als in den Alten Bundeländern das Recht auf politischen Asyl noch felsenfest und uneinnehmbar im Grundgesetz der BRD verankert stand. Inzwischen gibt es dieses Grundrecht nicht mehr. Damit sind auch die in den 80er und 90er Jahren explosionsartig angestiegenen Asylbewerberzahlen ständig rückläufig. Das Problem " Poltisches Asyl " in Form des ursprünglichen Artikel 16 Absatz 2  Satz 2 des Grundgesetzes zu beantragen und  - auch schon damals nur in Ausnahmefällen -  erhalten zu können, hat sich seit den massiven Gesetzesänderung fast von selbst gelöst.

Chronologisch besehen kann die BRD-Gesellschaft den Aktivitäten der Regierungen Schmidt / Kohl / Schröder/Merkel dafür danken, dass:

1. Die durch die angebliche " Ölkrise " im Jahr 1972 bereits verfügten Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer,ständig steigende Zahl von Asylbewerbern, dann mittels diskriminierender Maßnahmen wie Zuweisung in Sammelunterkünfte, Kürzung und Veränderung von staatlichen Leistungen oder aufenthaltsbeschränkende Vorschriften, reglementiert werden sollte;

2.. Mit der Einführung des Asylverfahrensgesetz vom 16. Juli 1982 das Grundrecht aus Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz weiter ausgehöhlt wird;

3. Die rechtlichen und gerichtlichen Wege zur Erlangung eines Asylbewerberstatus über beinahe im Zweijahres-Takt sich ändernde Gesetze erheblich beschränkt, verkürzt und ausgeschlossen wird;

4. Das Asylrecht als Postulat des Grundgesetzes aus dem Jahr 1948 mit der Grundrechtsänderung vom 1. Juli 1993 durch die Einfügung von Artikel 16a in das Grundgesetz de facto abgeschafft ist;

5. Die tatsächliche Gleichstellung der Asylbewerber mit den weiteren Aufenthaltsberechtigten aufgrund des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes wegen zusätzlicher gesetzlicher Bestimmungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz auf kaltem Wege wieder abgeschafft ist.

http://www.grundrechtekomitee.de/node/56

Zu den staatlich abgesegneten Sanktionen zur Behandlung der immer geringer werdenden Zahl von Asylbewerbern seit den 80er Jahren ( ca. 160.000 registrierte Antragsteller ) auf 672.000 im Jahr 1992 ( vor allem wegen des Bürgerkriegs in dem einstigen Jugoslawien ) auf nunmehr knapp 52.000 gehört auch das rechtliche Konstrukt der Regelung von Sozialtransfers für jene kleine Bevölkerungsgruppe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerber

Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vom 1. Novemeber 1993 versuchte die Kohl´sche Regierung den explosionsartig gestiegenen Flüchtlingszahlen bis dahin massiv entgegen zu wirken. Die vollständige Reglementierung bei der Bestreitung des Lebensunterhalts in der inzwischen wiedervereinigten Bundesrepublik durch dieses Gesetz sollte primär der Abschreckung von weiteren Flüchtlingen dienen, die drohenden sozialen und politischen Spannungen wegen der Verteilung dieser Menschen auf Gebiete der Neuen Bundesländer abmildern und die hohen Kosten für Sozialtransfers, die zum Teil auch durch die Wiedervereinigung entstanden waren, reduzieren helfen.

Kohl war zu diesem Zeitpunkt in einer Bedrängnis, denn er hatte den Bürgerinnen und Bürgern der einstigen DDR " blühende Landschaften " versprochen, sie aber zunächst nur abwickeln lassen und in eine ungewisse wirtschaftliche und existenziell nicht planbare Zukunft entlassen, andererseits war er verpflichtet, weitere Menschen mit deutschen Wurzel aus den Gebieten der ehemaligen UdSSR aufzunehmen und den Flüchtlingsstrom zu kanalisieren. Da die letztere Gruppe eben keine Lobby hat, erfolgten einschneidende Reglementierungen eben zu Lasten der Asylbewerber.

http://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz

Nun steht das fast 20 Jahre alte Gesetz, dass auch weiterhin diversen Novellierungen unterworfen war, auf dem verfassunsgrechtlichen Prüfstand in Karlsruhe. Die Damen und Herren in den roten Roben haben darüber zu befinden, ob die gleich gebliebenen Leistungssätze, die zudem vermehrt in so genannte Sachleistungen umgewandelt, gewährt werden, dem im Grundgesetz immanenten Konstitut der staatlich garantierten Menschenwürde entsprechen.

Zweifel hierzu sind alle Male angebracht, denn die Sätze entsprechen nicht jenen nach dem SGB - Leistungskatalog.


AlleinstehendeHA bis 5 J.HA 6 J.HA 7 bis 13 J.HA ab 14 J.zwei Partner ab 18 J.
SGB II / XII374,- €219,- €251,- €251,- €287,- €337,- + 337,- €
AsylbLG § 3 I + II224,97 €132,93 €132,93 €178,95 €199,40 €199,40 + 224,97 €
Kürzung in %39,85 %39,30 %47,04 %28,71 %30,52 %36,59 %


http://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz#Form_und_H.C3.B6he_der_Unterhaltsleistungen_nach_dem_AsylbLG

Wenn schon die " HARTZ IV " - Vorschriften regelmäßig ergänzt werden müssen, da die dortigen Leistungtatbestände rechtswidrig und zum Teil nicht mit dem Grundgesetzt im Einklang zu bringen sind, gilt dieses für die Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz auch. So muss sich das Berliner Ensemble um Kanzlerin Merkel vorwerfen lassen, dass es sehenden Auges jene verschwindend kleine Gruppe von Asylbewerbern wie Aussätzige behandelt. Wenn dann noch Meldungen veröffentlicht werden, dass beispielsweise im Bundesland Thüringen diese Zahlungen in gesetzeswidriger Weise gekürzt oder in der vorgeschriebenen Form gar nicht erst gewährt werden, bleibt nur zu konstatieren:

«Haben Sie gelesen, wie jetzt in Frankreich die Zivilbevölkerung dem totalen Krieg in die Quere gekommen ist? Sie hat alle Pläne der Heeresleitung über den Haufen geworfen, heisst es. Sie hat die militärischen Operationen gehindert, indem die Flüchtlingsströme die Strassen verstopft haben. (...) Die hungrigen Leut haben den Truppen die Essvorräte weggefressen, so dass sich die Zivilbevölkerung geradezu als eine Heuschreckenplage erwiesen hat.»

Der Paß ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Paß niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird."






Und weiter stellt er zutreffend fest:

" Die Idee von der Rasse ist der Versuch von einem Kleinbürger, ein Adeliger zu werden.   Er kriegt mit einem Schlag Vorfahren und kann auf was zurück- und auf was herabsehen. "

Zitatende - aus: Bertholt Brecht, a.a.O.













Die beste Schule für Dialektik ist die Emigration. Die schärfsten Dialektiker sind die Flüchtlinge. Sie sind Flüchtlinge infolge von Veränderungen und sie studieren nichts als Veränderungen. Aus den kleinsten Anzeichen schließen sie auf die größten Vorkommnisse, das heißt, wenn sie Verstand haben. Wenn ihre Gegner siegen, rechnen sie aus, wieviel der Sieg gekostet hat, und für die Widersprüche haben sie ein feines Auge. Die Dialektik, sie lebe hoch!"
- Zitatende - aus: Bertholt Brecht, Flüchtlingsgespräche, 1. Aufl., Suhrkamp-Verlag, Berlin 2000

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