Bundesverfassungsgericht live: Muss der Bundes-Michel für die Staatsschulden anderer EU-Länder eintreten?



                                                                                      (c) Schaack, Lothar bei Wikipedia - Bundesverfassungsgericht -

Der Traum von einem geeinten Europa innerhalb eines Friede-Freude-Eierkuchen - Umfelds ist zum Albtraum geworden. Frieden ist - unter militärischen Aspekten betrachtet - zwar inzwischen vor den eigenen Toren eingetreten, weil die Bedrohung aus dem " Reich des Bösen ", der UdSSR, des Warschauer Pakts oder global eingeordnet, des Kommunismus, nicht mehr virulent ist, dennoch wurden kriegerische Auseinandersetzung von Europa nach Afghanistan, den Irak oder Somalia exportiert.
Freude ist auch nicht zu erkennen, denn die aktuellen wirtschaftlichen Probleme, wie die Euro - Bankenkrise, lastet doch sehr auf den Staaten der Europäischen Union. Sie führte dazu, dass jene Länder, die bereits weit vor ihrer Aufnahme in die Gemeinschaft und anschließend in die Währungsgemeinschaft als de facto nicht aufnahmefähig galten, nun auf jenen Stand der wirtschaftlichen Entwicklung zurück geworfen werden und aktuelle dort gelandet sind, wo sie vor ihrer Vollmitgliedschaft standen.

Spanische Tomaten sind zwar dank der EU-Finanzhilfen für den " Aldi " - " Lidl " bis " Kaufland " - Fan vergleichsweise erheblich billiger geworden als vor vielen Jahren, griechische Oliven ebenso und auch der portugiesische Rohkork dürfte hoch subventioniert dem hieisgen Winzer keine Sorgen bereiten, dennoch kriselt es in der EU. Und das nicht erst, seit dem diese zu einem 27 Mitgliedsstaaten Moloch aufgebläht worden ist. Nein, die PIIGS - Länder, deren nationale Wirtschaftspolitik dem Mitteleuropäer die Haare zu Berge steigen ließen, verbreiten hier Angst und Schrecken. Da stellt sich der nationalistisch - separatistsich denkende Durchschnittsmichel die existenzielle Frage, ob er nun etwa durch seine Steuern direkt oder qua Staatsverschuldung indirekt, der ungeliebten EU Finanzmittel  überlässt, damit diese den kriselnden Mitgliedsstaaten unter die Arme greifen kann. Oder, anders, im " BLÖD " - Zeitungsjargon auf den Punkt gebracht: Sind wir die Zahlmeister Europas?

Der schwarze Meister der Verfassungsmagie, Peter Gauweiler, seines Zeichens CSU - Mitglied, einstiges Mitgleid im MÜnchener Stadtrat, bsi 2002 Mitgleid des Bayrischen Landtags und aktuell gewählter Bundestagsabgeordneter, der mit einer Höchstquote an Sitzungsfehlzeit dort glänzt, will sich mit jenen finanziellen Hilfsprogrammen für angeschlagene EU-Mitgliedsstaaten nicht abfinden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Gauweiler#Politische_Positionen



Er und mit ihm 37.000 Sammelkläger, die eine Klage des Bündnisses " Mehr Demokratie " unterstützen, halten den dauerhaften Europäischen Rettungsschirm, kurz ESM, für verfassungswidrig. Sie bewerten das Konstrukt als Gefahr, weil dessen Entstehung als Hilfsmechanismus' für kriselnde Euro-Staaten sowie der damit verbundenen Fiskalpakt in  undemokratischer Weise zustande gekommen sei. und  die finanziellen Risiken unüberschaubar wären.
Es ist nicht das erste Verfahren gegen die Euro-Rettung, Ende vergangenen Jahres scheiterten bereits Verfassungsklagen gegen die Finanzhilfen für Griechenland und den ESM-Vorläufer EFSF. Doch das Unbehagen an der Euro-Rettung nimmt zu, das zeigt die ideologische Bandbreite der Beschwerdeführer:
Der CSUler und gelernte Jurist, der eine Kanzlei in München mit betreibt, sorgte kurz vor dem Urteil mit einem neuen Eilantrag für Aufsehen. Gauweilers Argument: Durch die Ankündigung der Europäischen Zentralbank, unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen, ändere sich die Beurteilung der Euro-Rettung grundlegend. Die Verfassungsrichter müssten den ESM stoppen, bis die Notenbanker ihre Entscheidung rückgängig gemacht hätten, so der CSU-Mann. Das Gericht lehnte den Eilantrag am Dienstag ab.


Auf das Bundesverfassungsgericht lastet indes großerder Druck, der von Politikern im In- und Ausland indirekt ausgeübt wird. Diese wollen den ESM schnell abgesegnet wissen, damit die Rettungspläne nicht gefährdet werden.
Kritische Stimmen hinterfragen denn auch, ob diese Behauptung stimmt .Wäre ein Veto gegen den ESM tatsächlich das Aus für die Euro-Rettung? Welche Folgen hätte das für Deutschland und andere Länder? Und gibt es Alternativen?

Die Forderung des Bündnisses " Mehr Demokratie " lautet indes: " Die Bürger sollen entscheiden!"
Dürfen sie aber nicht, denn das Grundgesetz enthält nun einmal - so von der Verfassungsgebenden Versammlung einst gewollt - keine plebeszitären Elemente. Jedoch verweisen Initiatoren jener Zweckgemeinschaft, dass es zwei Varianten gäbe: Entweder, die Bürger stimmen über ein völlig neues Grundgesetz ab, in dem jene Rechtssituation klar geregelt ist oder der bestehende Artikel 23 des Grundgesetzes wird dahingehend geändert, dass für das Abtreten von nationaler Souveränität innerhalb der EU jeweils ein Referendum erforderlich wird.
Nun muss das höchste bundesdeutsche Gericht entscheiden.

Tatsächlich sprechen einige, gewichtige Argumente für die Forderung, dass die Zeit für eine Grundgesetzänderung gekommen sei.. Weil nämlich von den 700 Milliarden Euro, über die der ESM verfügt, allein Deutschland nach derzeitigem Stand mit bis zu 190 Milliarden Euro haften muss.. Verkommt  die EU somit zu einer reinen Haftungsunion?  Die Kollegen Wolfgang Kahl und Andreas Glaser argumentieren jedenfalls in diese Richtung und folgernd daraus, dass eine neue Verfassung und "die Pflicht von Bundestag und Bundesrat, eine Volksabstimmung anzuordnen", die Quintessenz sei.

Tja, wie heisst es so schön in der Unendlichkeit von Zeit und Raum der Jurisprudenz? Zwei Rechtsgelehrte, drei Meinungen!





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