Hörst du das Geläut?
Der gestresste Osterfest - Feierwütige muss seit Gründonnerstagabend - spätestens - so einige unangenehme Dinge in Kauf nehmen, um zu seinem wohl verdienten verlängerten Wochenende zu gelangen.
Möchte er an jenen Tagen Schlemmen, muss er zuvor einen gewaltigen Berg Lebensmittel heran karren oder er benötigt ein dickes Portemonnaie, sofern er das Große Fressen, also die Mahlzeiten fremd zubereiten lässt.
Möchte er die Feiertag nicht in seiner heimischen Umgebung verbringen, hat er lange Staus auf den Autobahnen geduldig zu ertragen, ehe er an sein Kurzurlaubsziel angelangt oder er wartet einige Stunden an den Bahnhöfen sowie den Flughäfen.
Zudem sollte er die Winterbekleidung wieder aus der Schublade holen, denn die Temperaturen sind nicht gerade angenehm. Selbst an einem der Zehntausend Osterfeuer gibt es wenig Erwärmenden - allenfalls in flüssig - hochprozentiger Form.
Tja, heute Morgen, dem Ostersonntag also, erhielt ich zudem eine Lektion erteilt, was es bedeutet, wenn das Schlafzimmerfenster wegen der vier Vierbeiner nachts offen gelassen wird und die Unterkunft sich in der Nähe einer Kirche befindet. Manchmal reicht auch eine Friedhofskapelle.
Auch ein so possierliches Gebäude verfügt in der Regel über einen Glockenstuhl. Gut, ja, gut, ich sach´ma´, ich meine, in der Ausübung des Glaubens kann so einiges an Missetaten verziehen werden. Aber, was zu viel ist, ist dann doch viel zu viel.
Da läutete doch heute Morgen ab 5.30 Uhr für eine geschlagene Viertelstunde die Glocke der ab 2006 renovierten Friedhofskapelle in Dresden - Dölzschen. Wegen der ungünstige Wind - und Wetterlage donnerte das Geläut in unser Schlafgemach und ließ mich katapultartig aus dem Bett hoch fahren.
Nach dem Lärmterror konnte ich nicht mehr einschlafen und döste eine Stunde vor mich hin, ehe ich von unseren hungrigen Stubentigern zum Aufstehen animiert wurde.
Der Ostersonntag war - von einem Erholungsaspekt aus betrachtet - damit viel zu früh eingeläutet worden. Und dieses im wahrsten Sinne des Wortes.
Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht bereits vor 25 Jahren folgendes entschieden:
Einzelgeräusche von mehr als 60dB(A) sind nachts in Wohngebieten nicht zulässig (BVerwG, Urteil vom 30.04.1992 - 7 C 25/91, NJW 1992, 2779).
Jo, mei, is denn scho widda Weihnachten? Oder anders formuliert: I will mei Rua - himmelkreuzdonnerwetter!
Gut´s Nächtle mit: Spongebob und dem AC/DC - Kracher " Hells Bells "
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