Warum der VW-Konzern nicht zur Ruhe kommt.
Es gibt nicht wenige Menschen in diesem Land, die sehnsüchtig auf den 24. 01. 2007 geblickt haben. Dem Tag, an dem das Landgericht Braunschweig in dem Strafverfahren gegen Dr. Peter Hartz sein Urteil fällt. Es lautete: 2 Jahre auf Bewährung und 565.000€ Geldstrafe. Glück gehabt! Viele zetern herum: Ein Fall von Klassenjustiz? Das kommt auf die Betrachtungsweise an! Wer sich im Dschungel der bundesdeutschen Rechtskultur nicht auskennt, muss in diesem Fall zu dem Ergebnis kommen, dass Hartz sich das Urteil erkauft hat. Aber ist es wirklich so? Die Anklage umfasste nur jene Fälle, die ab 1996 strarechtlich erfasst werden. Davor greift unisono die Verfolgungsverjährung. Eine Mehrzahl der strafbewehrten Handlungen ist nach § 154 I StPO eingestellt worden, da sie sich auf das zu erwartende Strafmaß nicht ausgewirkt hätten. So sind nur die Fälle von schwerer Untreue zur Anklage gelangt, die über sechsstellige Beträge betrafen. Für einen Laien ist dieses eher unverständlich, muss dieser davon ...