Warum der VW-Konzern nicht zur Ruhe kommt.
Es gibt nicht wenige Menschen in diesem Land, die sehnsüchtig auf den 24. 01. 2007 geblickt haben. Dem Tag, an dem das Landgericht Braunschweig in dem Strafverfahren gegen Dr. Peter Hartz sein Urteil fällt. Es lautete: 2 Jahre auf Bewährung und 565.000€ Geldstrafe. Glück gehabt! Viele zetern herum: Ein Fall von Klassenjustiz? Das kommt auf die Betrachtungsweise an!
Wer sich im Dschungel der bundesdeutschen Rechtskultur nicht auskennt, muss in diesem Fall zu dem Ergebnis kommen, dass Hartz sich das Urteil erkauft hat. Aber ist es wirklich so? Die Anklage umfasste nur jene Fälle, die ab 1996 strarechtlich erfasst werden. Davor greift unisono die Verfolgungsverjährung. Eine Mehrzahl der strafbewehrten Handlungen ist nach § 154 I StPO eingestellt worden, da sie sich auf das zu erwartende Strafmaß nicht ausgewirkt hätten. So sind nur die Fälle von schwerer Untreue zur Anklage gelangt, die über sechsstellige Beträge betrafen. Für einen Laien ist dieses eher unverständlich, muss dieser davon ausgehen, dass ein Durchschnittsdeliquent schon bei einem geringfügigen Betrag vor den Kadi zu erscheinen hat. Ebenso undurchsichtig bleibt dann auch jene Form der Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die unter dem Begriff " Detlev Deal " zusammen gefasst werden kann. Eine übliche Verfahrensweise in einem derartigen Verfahren. Üblich?
So sehen es zumindest jene Sachkenner der Wirtschaftsstrafabteilungen beiden Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Was nutzt einem ein großes Verfahren, dass sich über Jahre hinzieht, wenn der Ausgang eh offen ist; die Möglichkeit einer erfolgreichen Revisionseinlegung sehr wahrscheinlich bleibt und das Ende deshalb kaum abschätzbar bleibt? Niemanden. Die Deutsche Justiz ist europaweit, die teuerste. Sie ist darüber hinaus weniger produktiv und effizient. Das wird - völlig legitm - von einem gewieften Strafverteidiger bis ins letzte Detail ausgeweidet. Besetzungsrügen,Verfahrensrügen, Befangenheitanträge, Beweisanträge,Hilfsbeweisanträge,Einstellungsanträge - das Reportoire ist unerschöpflich. Es ist eben ein rechtstaatliches Verfahren, das nach dem Prinzip der Waffengleichheit funktionieren soll. Tut es das aber wirklich?
Nun werden im Ackerman- Esser-Zwickel-Verfahren so lange erhebliche Zweifel bleiben, wie der Normalsterbliche sie nicht von den vielen Expertn nicht ausgeräumt bekommt. Gleiches gilt im Hartz-Prozess! Es riecht nach Freikauf, es stinkt nach einem abgekarteten Spiel, es mieft nach Klassenjustiz.
Jeder, der mit der Justiz seine ureigensten Erfahrungen gemacht hat, kann bestätigen, dass ein Ruch von arrogantem Verhalten, denjenigen Beteiligten anhaftet, die sich von der Herkunft, der Funktion und dem Status des Deliquenten blenden lassen. War es im Braunschweiger Verfahren auch so? Es spricht einiges dafür, vieles dagegen. Wenn nicht jene Erfahrensbeteiligten immer wieder betont hätten, es sei nach rechtsstaatlichen Grundsätzen vorgegangen worden. Warum müssen sich jene Damen und Herren denn rechtfertigen? Doch wohl auch, weil dem Namen Hartz ein Ruf anhaftet, der wohl einmalig ist. Er steht für das Synonym von Armut, für das Prektariat, die Unterschicht, die Abgehängten, die Habenichts, die Perspektivlosen, die Randgruppe, die Vielesser, Kampftrinker, Kettenraucher,Dickbäuche, Breithintern, die Asozialen, die viele Kinder haben, aber wenig Geld und noch weniger Zukunft. Ach ja, steht Hartz dafür oder nicht doch das kapitalistsiche Wirtschaftssystem?
Hartz hat das theoretisch umgesetzt, was er als Vorsitzender der Kommission zur Reformierung des Zweiges eines Sozialsystems, dass so nicht länger tragbar ist, nach außen zu vertreten gehabt zu haben schien, nämlich: Es muß ein Umbau von untn nach oben stattfinden, damit die breite Masse unten, überhaupt noch existieren kann. So hat denn seine Garde an Hochgelehrten und Experten jene Reformen in Aktenstärke dem ehemaligen Bundeskanzler Schröder vorgelegt, der sie dankbar und breit grinsend annahm. Alles in einer Multi-Media-Show fein inszeniert. Der Hass jener Betoffenen war ihnen gewiss. Nun bekommen sie ihre Rache! Spät, aber nicht zu spät, gelangt Dr. Peter Hartz in das Visier der Justiz. Kurz vor seinem Ruhestand als Personalratsvorsitzender der Volkswagen Aktiengesellschaft. Ein gut dotierter Posten. Eine ewig währende üppige Pension war ihm gewiß. Weshalb also jene kriminelle Energie, die er hat walten lassen, um die sexuellen Gelüste eines Klaus Volkert, seines Zeichens ehemaliger Gesamtbetriebsratsvorsitzender, durch Zahlungen von Unsummen, zu fianzieren? War es Mitleid? War es Spiel mit der Macht? Oder waren es jene niederen Instinkte, die bei jedem Positionsinhaber latent vorhanden sind, jedoch oft nicht zum Ausbruch kommen?
Lustreisen, Vielfliegerei, Bordellbesuche, Privataudienzen von anderen VW´lern waren an der Tagesordnung. Also weshalb dieses nun intonierte Wehgeschrei? Es diente doch alles nur zum Wohle des Konzerns, der Wettbewerbsfähigkeit und dem Standort Deutschland? Aja!
Nun gilt Dr. Peter Hartz als vorbestraft. Er darf keine öffentlichen Ämter für die Dauer von fünf Jahren bekleiden oder ausüben. Das passive Wahlrecht ist ihm aberkannt worden. Trifft einen solchen Mann das überhaupt? Interessiert es ihn überhaupt? Denkt er darüber nach?
Es mag sein, dass Hartz ein guter Demokrat, ein aktiver Bundesbürger, ein Mensch mit Prinzipien ist. Nun darf es es nicht mehr zeigen. Dieses Verfahren wird schnell in Vergessenheit geraten. Was ihm noch droht, wäre ein Zivilprozeß, über den der VW-Konzern von ihm Schadenersatz verlangt. Dann ginge es an das Eingemachte. An sein Geld, sinen sozialen Besitzstand, seine Zukunft als Pensionär. Es wird sich dagegen wehren. Das Zivilverfahren ist ein völlig anderes, als jener Strafprozeß. Dort gibt es keine Absprachen, nur Vergleiche. Vielleicht eine Chance, den Namen hartz aus der kochenden Öffentlichkeit, aus dem Blickwinkel der Unterschicht, der Betroffenen seiner Reformen, die die Rot-Grünen umgesetzt haben, heraus zu nehmen. Der VW-Konzern täte gut daran, hierüber ausgiebig nachzudenken.
Der bisherige Imageschaden ist enorm, er wird größer, wenn ein weiterer Prozeß von den Medien in allen Einzelheiten in den Wohnzimmer und in der Boulevard-Presse aufmacherisch zerpflückt wird. Wenn dem Michel ein solches Gebräu serviert wird, labt er sich daran und rülpst den Protagonisten anschließend ins Gesicht. Solange dieses zu befürchten steht, kommt der VW-Konzern nicht zur Ruhe.
Wer sich im Dschungel der bundesdeutschen Rechtskultur nicht auskennt, muss in diesem Fall zu dem Ergebnis kommen, dass Hartz sich das Urteil erkauft hat. Aber ist es wirklich so? Die Anklage umfasste nur jene Fälle, die ab 1996 strarechtlich erfasst werden. Davor greift unisono die Verfolgungsverjährung. Eine Mehrzahl der strafbewehrten Handlungen ist nach § 154 I StPO eingestellt worden, da sie sich auf das zu erwartende Strafmaß nicht ausgewirkt hätten. So sind nur die Fälle von schwerer Untreue zur Anklage gelangt, die über sechsstellige Beträge betrafen. Für einen Laien ist dieses eher unverständlich, muss dieser davon ausgehen, dass ein Durchschnittsdeliquent schon bei einem geringfügigen Betrag vor den Kadi zu erscheinen hat. Ebenso undurchsichtig bleibt dann auch jene Form der Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die unter dem Begriff " Detlev Deal " zusammen gefasst werden kann. Eine übliche Verfahrensweise in einem derartigen Verfahren. Üblich?
So sehen es zumindest jene Sachkenner der Wirtschaftsstrafabteilungen beiden Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Was nutzt einem ein großes Verfahren, dass sich über Jahre hinzieht, wenn der Ausgang eh offen ist; die Möglichkeit einer erfolgreichen Revisionseinlegung sehr wahrscheinlich bleibt und das Ende deshalb kaum abschätzbar bleibt? Niemanden. Die Deutsche Justiz ist europaweit, die teuerste. Sie ist darüber hinaus weniger produktiv und effizient. Das wird - völlig legitm - von einem gewieften Strafverteidiger bis ins letzte Detail ausgeweidet. Besetzungsrügen,Verfahrensrügen, Befangenheitanträge, Beweisanträge,Hilfsbeweisanträge,Einstellungsanträge - das Reportoire ist unerschöpflich. Es ist eben ein rechtstaatliches Verfahren, das nach dem Prinzip der Waffengleichheit funktionieren soll. Tut es das aber wirklich?
Nun werden im Ackerman- Esser-Zwickel-Verfahren so lange erhebliche Zweifel bleiben, wie der Normalsterbliche sie nicht von den vielen Expertn nicht ausgeräumt bekommt. Gleiches gilt im Hartz-Prozess! Es riecht nach Freikauf, es stinkt nach einem abgekarteten Spiel, es mieft nach Klassenjustiz.
Jeder, der mit der Justiz seine ureigensten Erfahrungen gemacht hat, kann bestätigen, dass ein Ruch von arrogantem Verhalten, denjenigen Beteiligten anhaftet, die sich von der Herkunft, der Funktion und dem Status des Deliquenten blenden lassen. War es im Braunschweiger Verfahren auch so? Es spricht einiges dafür, vieles dagegen. Wenn nicht jene Erfahrensbeteiligten immer wieder betont hätten, es sei nach rechtsstaatlichen Grundsätzen vorgegangen worden. Warum müssen sich jene Damen und Herren denn rechtfertigen? Doch wohl auch, weil dem Namen Hartz ein Ruf anhaftet, der wohl einmalig ist. Er steht für das Synonym von Armut, für das Prektariat, die Unterschicht, die Abgehängten, die Habenichts, die Perspektivlosen, die Randgruppe, die Vielesser, Kampftrinker, Kettenraucher,Dickbäuche, Breithintern, die Asozialen, die viele Kinder haben, aber wenig Geld und noch weniger Zukunft. Ach ja, steht Hartz dafür oder nicht doch das kapitalistsiche Wirtschaftssystem?
Hartz hat das theoretisch umgesetzt, was er als Vorsitzender der Kommission zur Reformierung des Zweiges eines Sozialsystems, dass so nicht länger tragbar ist, nach außen zu vertreten gehabt zu haben schien, nämlich: Es muß ein Umbau von untn nach oben stattfinden, damit die breite Masse unten, überhaupt noch existieren kann. So hat denn seine Garde an Hochgelehrten und Experten jene Reformen in Aktenstärke dem ehemaligen Bundeskanzler Schröder vorgelegt, der sie dankbar und breit grinsend annahm. Alles in einer Multi-Media-Show fein inszeniert. Der Hass jener Betoffenen war ihnen gewiss. Nun bekommen sie ihre Rache! Spät, aber nicht zu spät, gelangt Dr. Peter Hartz in das Visier der Justiz. Kurz vor seinem Ruhestand als Personalratsvorsitzender der Volkswagen Aktiengesellschaft. Ein gut dotierter Posten. Eine ewig währende üppige Pension war ihm gewiß. Weshalb also jene kriminelle Energie, die er hat walten lassen, um die sexuellen Gelüste eines Klaus Volkert, seines Zeichens ehemaliger Gesamtbetriebsratsvorsitzender, durch Zahlungen von Unsummen, zu fianzieren? War es Mitleid? War es Spiel mit der Macht? Oder waren es jene niederen Instinkte, die bei jedem Positionsinhaber latent vorhanden sind, jedoch oft nicht zum Ausbruch kommen?
Lustreisen, Vielfliegerei, Bordellbesuche, Privataudienzen von anderen VW´lern waren an der Tagesordnung. Also weshalb dieses nun intonierte Wehgeschrei? Es diente doch alles nur zum Wohle des Konzerns, der Wettbewerbsfähigkeit und dem Standort Deutschland? Aja!
Nun gilt Dr. Peter Hartz als vorbestraft. Er darf keine öffentlichen Ämter für die Dauer von fünf Jahren bekleiden oder ausüben. Das passive Wahlrecht ist ihm aberkannt worden. Trifft einen solchen Mann das überhaupt? Interessiert es ihn überhaupt? Denkt er darüber nach?
Es mag sein, dass Hartz ein guter Demokrat, ein aktiver Bundesbürger, ein Mensch mit Prinzipien ist. Nun darf es es nicht mehr zeigen. Dieses Verfahren wird schnell in Vergessenheit geraten. Was ihm noch droht, wäre ein Zivilprozeß, über den der VW-Konzern von ihm Schadenersatz verlangt. Dann ginge es an das Eingemachte. An sein Geld, sinen sozialen Besitzstand, seine Zukunft als Pensionär. Es wird sich dagegen wehren. Das Zivilverfahren ist ein völlig anderes, als jener Strafprozeß. Dort gibt es keine Absprachen, nur Vergleiche. Vielleicht eine Chance, den Namen hartz aus der kochenden Öffentlichkeit, aus dem Blickwinkel der Unterschicht, der Betroffenen seiner Reformen, die die Rot-Grünen umgesetzt haben, heraus zu nehmen. Der VW-Konzern täte gut daran, hierüber ausgiebig nachzudenken.
Der bisherige Imageschaden ist enorm, er wird größer, wenn ein weiterer Prozeß von den Medien in allen Einzelheiten in den Wohnzimmer und in der Boulevard-Presse aufmacherisch zerpflückt wird. Wenn dem Michel ein solches Gebräu serviert wird, labt er sich daran und rülpst den Protagonisten anschließend ins Gesicht. Solange dieses zu befürchten steht, kommt der VW-Konzern nicht zur Ruhe.
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