Kerstin Nicolaus - II. Akt oder: Wieviel kriminelle Energie verträgt die CDU Sachsen noch?

                                                                                                           




                            


                                                                             



Es gibt Nachrichten, deren Inhalt mich häufig völlig kalt lassen. Andere wiederum führen zum Aufhorchen. Eine dritte Kategorie jedoch macht mich beinahe wütend.
Als ich vor knapp 4 Jahren einen Post über die CDU-Landtagsabgeordnete Kerstin Nicolaus aus Hartmannsdorf einstellte, ging es darin um ein von ihr verursachtes Stück aus dem Tollhaus.


lobster53.blogspot.com/2007/02/wer-ist-eigentlich-kerstin-nikolaus?l
Inzwischen hat die Provinzposse ihr gerechtes Ende gefunden: Nicolaus ( sie schreibt sich mit "c" statt mit "k") ist wegen der strafbaren Handlung zunächst noch glimpflich davon gekommen, weil das Verfahren gegen sie nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage eingestellt wurde.
Da das zuständige Landratsamt wegen der offenkundig widerrechtlich verwendeten  Flutgelder in Höhe von 76.000 sie zur Rückzahlung aufforderte, ging die Grand Dame dagegen gerichtlich vor. Sie klagte gegen den Rückforderungsbescheid und unterlag erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig ,deshalb muss Nicolaus diese Summe nebst Zinsen bislang nicht zurückzahlen.

Ohne ein juristisches Problem hinsichtlich der Möglichkeit des Anordnens der sofortigen Vollziehung des erlassenen Rückforderungsbescheides hier zu diskutieren, bleibt für mich die Frage dennoch offen, warum ein solcher, ob der chronisch klammen Finanzlage der Gebietskörperschaften und des Freistaates selbst, nicht in Betracht gezogen worden ist. Zumal klar ist, dass Nicolaus vorsätzlich zweckgebundene finanzielle Mittel für private Zwecke missbräuchlich verwandt hat.

Sei's drum!

Das makabere an dem Verfahren liegt jedoch nicht in dem Selbigen, sondern in dem Verwaltungsgerichtsprozess als solchen,nämlich in der Tatsache begründet, dass Nicolaus für das Klageverfahren von dem OVG in Bautzen Prozesskostenhilfe zugesprochen erhielt, weil sie in der Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse diverse finanzielle Verbindlichkeiten nachweisen konnte und sich somit - trotz ihre durchaus namhaften Bezüge als Abgeordnete im Sächsischen Landtag - quasi arm rechnen konnte.

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2710337

Generell kann jede Prozesspartei in einem ordentlichen Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen, sofern sie nachweist, dass sie nicht in der Lage ist,die Verfahrenskosten selbst tragen zu können und die Klage oder/und die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Nun, das Verwaltungsgericht Chemnitz hat der Nicolausśchen Klage die Prozesskostenhilfe verweigert, weil es der Auffassung war, das sie keine Aussicht auf Erfolg bietet. Hiergegen hat die gute Kerstin - auch dieses ist ihr gutes Recht - Beschwerde eingelegt, die dann bei der nächst höheren Instanz als so genanntes Rechtsmittel geprüft wurde. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen war Nicolaus durchaus wohl gesonnen ( wohl deshalb, weil hier Parteifreunde richten ) und gewährten der Flutgeldermißbrauchstäterin die beantragte Prozesskostenhilfe.


Nach der Gesamtschau zur Person Nicolaus zu beurteilen, steht zu befürchten, dass die nach der Jahrhundertflut 2002 auf ihr Bestreben hin,mit  85 Metern messende Zufahrt zu ihrem Grundstück, die dann für 76.000 Euro Fördermitteln ausgebaut worden war, obwohl der Weg damals noch nicht als  öffentliche Straße gewidmet war, wohl nachträglich als solche eingetragen wird, damit Nicolaus den Betrag nicht zurückzahlen muss.

Damit aber noch nicht genug:

Die Abgeordnete ist im Zusammenhang mit ihrem Bürgermeisteramt danach erneut mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Im November 2007 hatte sie das Amtsgericht Zwickau wegen weiterem unsachgemäßen Umgangs mit Flutgeldern zur Zahlung von 3.330 Euro verurteilt. Hintergrund damals war der Neubau eines Sozialgebäudes an einem Sportplatz in Hartmannsdorf. Nach dem Hochwasser von 2002 war ein fester Bau errichtet worden - nicht wie genehmigt ein Container.

Nun gut, dass ließe sich noch im Zusammenhang mit dem Gemeinwohl betrachten und könnte in der Verwerflichkeitsskala eher einen unteren Rang einnehmen. Was dann aber folgt, sind einzig und allein betrügerische Handlungen, die sie zu ihren Gunsten und für ihr - wohl permanent unterfinanziertes - Budget der individuellen Outfitpflege und der zu großspurigen Lebensführung begangen hat.

Im vergangenen Jahr verhängte das Amtsgericht Chemnitz wegen Betrugs eine Geldstrafe von 3.500 Euro. Dabei war es um falsch abgerechnete Reisekosten gegangen. Die Politikerin soll von Februar 2003 bis Mai 2007 in zunächst angeklagten 431 Fällen für Fahrten doppelt kassiert haben - als Abgeordnete und als Bürgermeisterin. Der Schaden wurde mit 5.746,71 Euro beziffert.

http://www.mdr.de/sachsen/7377266.html

Damit nicht genug, die proppere 50jährige hat sich inzwischen von ihrem Mann getrennt. Das ist per se sanktionsrechtlich nicht justiziabel, denn es kommt in den besten, den reichsten, allerschlechtesten Familien vor. Wenn die Liebe von einst sukzessive erkaltet, frau/man(n) sich nicht mehr viel zu sagen hat und die gemeinsamen Kinder auch älter geworden sind, gerät so manche Ehe in eine Sinnkrise. Dann heißt es oft: Abschied nehmen voneinander und den vergangenen, gemeinsamen Zeiten der Zweisamkeit.
In diesem Fall geraten die Eheleute auch in die Mühlen der Justiz, dann nämlich, wenn ein Scheidungsantrag gestellt wird. Zu einem Sektor der vorzunehmenden Auseinandersetzung zählt der Versorgungsausgleich. Hier sollen die während der Ehezeit erworbenen Renten - und Pensionsansprüche ermittelt, gegenüber gestellt und ausgeglichen werden.

In Falle Nicolaus  verhält es sich wohl so,dass ihr Mann wegen ihrer - nach der Wende nicht weiter erstaunlichen - CDU-Parteibuch-Karriere etwa 1.000,-- € im Falle einer Ehescheidung von den erworbenen Pensionsansprüchen der Landtagsabgeordneten erhalten könnte.
Nicolaus möchte diese Ungerechtigkeit jedoch nicht hinnehmen und wollte herum tricksen.Hierzu nutzte sie eine von ihrem Noch-Ehemann auf sie ausgestellte Generalvollmacht, die eo ipso nur in bestimmten (Not)- Fällen ihre Rechtswirkung entfaltet. Nicolaus besorgte sich mit dieser einen Termin bei einem Notar, legte den zuvor abgeschlossenen Ehevertrag auf den Schreibtisch der Amtsperson und ließ die wechselseitig getroffenen Vereinabrungen darin kurzerhand zu ihren Gunsten abändern, dass nunmehr ein Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs als vereinbart gilt.

Schlau, schlau, CDU-Frau.
So lassen sich auch christliche Grundgedanken a priori in die aktuelle Neuzeit transportieren, wenn es darum geht, dem schnöden Mammon zu heiligen.

Bei soviel gezeigter krimineller Energie in einem nach 2002 derart kurzem Zeitraum, wollte ich doch noch etwas positives über die Deliquentin Nicolaus in Erfahrung bringen. Nichts leichter, als das,denn sie unterhält - so, wie es sich für eine CDU-Wichtigtuerei-Person gehört, eine eigene HP. Und... da steht doch glatt folgendes zu lesen:

" Gut für's Hier
Seit nunmehr 15 Jahren vertrete ich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger unserer Region im Sächsischen Landtag. In den vergangen Jahren haben wir viel erreicht.
Für mich steht eine soziale Politik für die Menschen im Mittelpunkt meines Handelns.
Sowohl in der Zwickauer Region, als auch auf Landesebene haben Erhalt vorhandener und Schaffung neuer Arbeitsplätze oberste Priorität.
Nah bei den Menschen zu sein, mit ihnen zu sein, für sie da zu sein, das sind für mich auch besonders christliche Wurzeln meines Handelns."

- Zitatende  - (
http://www.kerstin-nicolaus.de/ )

Hui,holla,heissa, Frau Landtagsabgeordnete, das ist nun doch ein büschen dick aufgetragen!
Einst habe ich in den bleiernen 60er Jahre gelernt, dass ein Christ, jedenfalls einer, der den evangelischen Glauben qua Taufe oktroyiert bekam, sich wie unten stehend zu verhalten hat:


Das erste Gebot
Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. Das zweite Gebot
Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht mißbrauchen.
Das dritte Gebot
Du sollst den Feiertag heiligen.
Das vierte Gebot
Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.
Das fünfte Gebot
Du sollst nicht töten.
Das sechste Gebot
Du sollst nicht ehebrechen.
Das siebte Gebot
Du sollst nicht stehlen.
Das achte Gebot
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
Das neunte Gebot
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus.
Das zehnte Gebot
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster hat.

Wie war das noch gleich?


" Du sollst nicht stehlen." ( aja,aber..?)

" Du sollst nicht begehren deines nächsten....Vieh noch alles,was dein
  Nächster hat. " ( das fällt auch LT-Abgeordneten im 3. Jahrtausend n.Chr.
  zunehmend schwerer )

" Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten:" ( hmmmh,
   Prozessbetrug ist auch so etwas)

" Du sollst den Namen des Herren, deines Gottes, nicht mißbrauchen."
   ( Was ist an der CDU-LT-Abgeordneten christlich? Nina Hagen sang in den
     Endsiebzigern " Gott ist tot!" - Klar doch, wenn er für solche Eskapaden
     mit seinem Namen herhalten muss. )

" Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst nicht andere Götter haben neben mir."
   ( "Geld ist schön! Geld macht sexy!Geld macht frei!" , so singen es Die
     Prinzen; aber ist Geld nicht auch göttlich?)

Da die Triebfeder des politischen Handelns auch auf Landesebene eben Geld,Macht,Einfluss ist, kann es mit den christlichen Wurzeln der Nicolaus nun doch nicht sehr weit her sein.
Oder, wie wir es als Lateiner sagen:


Actio recta non erit, nisi recta fuerit!

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