Jörg Kachelmann polemisiert im Duett mit Ehefrau Miriam über Recht und Gerechtigkeit und erzählt auch Märchen aus der Provinz.
Da saßen sie nun: Der Jörg, die Miriam, der Günther und plauderten sich warm. Die Kachelmanns mussten sich alsdann warm anziehen, denn die drei Herren in der weiterhin geladenen Gesprächsrunde hatten ein ganz anderes Kaliber. Linksaußen der einstige Dirigent des Orchesters " Blut, Lügen, Sex " ( oder auch umgedreht ), der vormalige Chefredakteur der " BILD ", Hans Hermann Tiedge, der nach seinem Jura-Studium und einem Volentariat bei dem Hamburger Abendblatt, sie alle durch georgelt hatte, die mit Klatsch - Tratsch, rechter Gesinnung und sonstigen Latrinenparolen sowie Ausweiden der prominenten Spielvarianten im Unterleibsgenre, jede Menge Moneten verdienen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Hermann_Tiedje
In der Mitte nahm der gebürtige Dresdner, Ex - Staatsminister des Inneren und Innenminister sowie FDP-Mitglied Gerhart Baum Platz. Der sich hier und da noch zu aktuellen politischen Themen eindrucksvoll zu Wort meldet und als Rechtsanwalt praktiziert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhart_Baum
Als Rechtsaußen fungierte der Strafrechtsprofessor, Ex - Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer, der ebenfalls in Frankfurt als Rechtsanwalt zugelassen ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Winfried_Hassemer
Drei Volljuristen also gegen zwei Laienrichter, die es sich mit ihrer gemeinsamen Buchveröffentlichung zur Aufgabe gemacht hatten, über das Unrecht im Rechtsstaat, dieses, unseres Landes zu Gericht zu ziehen. Ein sehr hoher - vielleicht zu hoher - Anspruch, für zwei Ahnungslose. Nicht, weil sie sich im Namen vieler, denen tagtäglich Unrecht durch die Justiz, die Behörden und die vielen Volksvertreter wiederfährt, nein, sie beabsichtigten ihre Sichtweise der Dinge in der eigenen Sache kundzutun.
Die Causa Kachelmann, Jörg, hatte zuvor den Mediendschungel in Unruhe versetzt. Es rauschte gewaltig im BRD - Blätterwald, als ruchbar wurde, dass der damalige Wettermoderator und Dampfplauderer der MDR - Sendung " Riverboat " am Frankfurter Flughafen verhaftet worden sein soll. Was danach von der einheimischen Medienindustrie losgetreten wurden, grenzt in der Tat an eine Hetzjagd. Die Latrinenblätter überboten sich in der Produktion sinnfreier Aufmacher zu der Person des Herrn Kachelmann, dessen Sex - und Liebesleben sowie der gegen ihn erhobenen Beschuldigung der sexuellen Nötigung.
Das ist nun mehr als 2,5 Jahre her. Nachdem die Medienmeute abgezogen war, wurde es für einige Wochen ruhig um den Moderator, ehe nach 132 Tagen Untersuchungshaft im Mannheimer Gefängnis, das Tor zur Freiheit für Kachelmann geöffnet werden musste.
Der Ablauf des weiteren Strafverfahrens bis zum Freispruch sind bekannt, denn die Medien berichteten darüber in aller Ausführlichkeit. Die Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das am 31. Mai 2011 verkündete Urteil wurden später zurück genommen.
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rg_Kachelmann#Gerichtsverfahren
Ein weiteres Zivilverfahren Kachelmanns gegen seine Ex - Geliebte, der er gerichtlich untersagte, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung weiterhin öffentlich zu wiederholen und dabei zu behaupten, es sei eine Vergewaltigung gewesen, endete mit einem Urteil des LG Köln zu seinen Gunsten. Auch sonst keilte der freigesprochene Ex - Moderator gegen seine Ex zurück und erhob eine Schadenersatzklage, mit der er die Erstattung der in dem abgeschlossenen Strafverfahren von ihm gezahlten Beträge für dort aufgetretene Sachverständige verlangt. Er möchte gerne 13.352, 69 nebst Zinsen von der einstigen Freundin erstattet bekommen. Das ist zwar das juristische Ansinnen, dass allerdings auf weniger als tönernden Füßen steht, denn dazu müsste Monsieur K. seiner Ex-Gespielin nachweisen, dass sie ihn wissentlich und wollentlich gegenüber den Ermittlungsbehörden einer Straftat bezichtigt hat, die keine war. Das ist hier nicht der Fall, denn der zur Anzeige gekommene Fall wurde später über die erhobene Anklage auch öffentlich in einem Strafverfahren verhandelt. Die wahre Zielrichtung dürfte wohl eher den Rachegelüsten des Herrn Kachelmann zuzuordnen sein, denn bei einem Freispruch trägt die Staatskasse alle Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten ( §§ 464 Absatz 1,464 a Strafprozessordnung ). Ob Kachelmanns Privatgutachterkosten notwendig sind hat das Landgericht Mannheim entschieden und zwar zu Ungunsten von Kachelmann. Nun möchte er diesen Betrag als Schadenersatz für die - nach seiner Ansicht und der irrigen seines Rechtsvertreter - wegen der angeblich falschen Beschuldigung der Ex - Geliebten in ihrer Strafanzeige, von dieser ersetzt bekommen haben. Wohl an, Herr Wetterexperte. Die Sonne scheint für ihn nach dem ergangenen Freispruch in Mannheim wieder. Die Gesetze sind indes die Alten geblieben.
Weshalb ein unbefangener Rechtskundiger aus den möglicher Weise in Betracht kommenden Normen ( §§ 823 Absatz 1 BGB, § 823 Absatz 2 BGB i.V.m. § § 469 Absatz 1 StPO, § 824 Absatz 1 BGB ) keine, vorsätzliche, fahrlässige oder sittenwidrige Schädigung zu erkennen vermag.
Die Strafanzeige ist nicht leichtfertig gestellt worden, denn es gab konkrete Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung des Ex - Moderators, weshalb er ja auch zunächst in Untersuchungshaft genommen, hiernach Anklage gegen ihn erhoben und - nach deren Zulassung durch die Strafkammer des Landgerichts Mannheim - eine Hauptverhandlung durchgeführt wurde.
http://www.spiegel.de/panorama/leute/kachelmann-verklagt-ex-geliebte-auf-schadensersatz-a-840054.html
So stellt sich die Frage: Wem nutzt das?
Unabhängig davon, dass es sich angesichts des vermuteten Vermögensstands des in der Schweiz lebenden Kachelmann, hierbei nur um " Peanuts " handeln kann, ist dieses Zivilfahren, dass am 28. Oktober 2012 zur mündlichen Verhandlung ansteht, wohl eher als ein weiterer Schritt eines von ihm nun eingeleiteten Rachefeldzuges anzusehen.
Gleiches gilt für das Buch der Eheleute Kachelmann, das vor einigen Tagen auf den Markt kam. Hier lassen sich die beiden Justiz - " Experten " über die Selbige in der BRD aus. Was in dem Pamphlet nachzulesen ist, wird bereits mit dessen Inhaltsangabe über deutlich:
http://www.amazon.de/gp/reader/B008X82UFE/ref=sib_dp_kd#reader-link
Verkaufstechnisch geschickt gewählt, veröffentlicht der Verlag das Machwerk zum Zeitpunkt der gerade eröffneten Frankfurter Buchmesse. Ein Schelm, der dabei Böses denkt? Auch das " SPIEGEL " - Gespräch in der Ausgabe 41 / 2012 ab Seite 138 ff, gehört zu der offensichtlich verfolgten Strategie der Kachelmanns, die Verkaufszahlen des Buchs " Recht und Gerechtigkeit - Ein Märchen aus der Provinz "
in die Höhe zu treiben. Die Ex-Geliebte, die in dem " Märchenbuch " mit vollem Namen genannt wird, blieb indes auch nicht untätig und erwirkte gegen beide Autoren eine einstweilige Verfügung, womit es den beiden Romanschreibern untersagt wird, ihren vollständigen Namen dort zu nennen.Somit mussten die Mitarbeiter des Verlags in Handarbeit die zum Verkauf anstehenden Buchexemplar einzeln sichten und den Namen der vormaligen Gespielin schwärzen.
Damit aber noch nicht genug: In der Gesprächsrunde bei Günther Jauch am vergangenen Sonntag ab 21.45 Uhr, zogen die Kachelmanns weiter gegen den Unrechtsstaat zu Felde, phrasierten über eine männerfeindliche Justiz und ließen kein gutes Haar an der Presse. Damit bewirkte sie zunächst den Gegenwind durch die drei anwesenden Herren. Der flapsige Tiedgen konterte gleich zu Beginn des Palavers, das die Kachelmanns veranstalteten, jene Argumente aus, die von den Eheleuten eben gegen eine, oft einseitig berichtenden Medienmeute, einbrachten. Was letztendlich dazu führte, dass der Wadenbeißer der frei berichtenden Presse, um die " BILD " - Zeitung, die " BUNTE " und den " FOCUS " in einer durchaus aggressiven Weise die beiden Autoren anging. Allerdings nicht nur, weil er die Angriffe auf die diversen Medien in der BRD in dem Buch der Kachelmanns für unsinnig hält, sondern weil er das Buch insgesamt als " oberflächlich " und " einfach geschrieben " bewertet.
Dass die beiden Möchte - gern - Justizkritiker mit ihrer, von Plattitüden geleiteten Sichtweise zur generellen Funktionalität der bundesdeutschen Strafjustiz im allgemeinen und des abgschlossenen Strafverfahrens gegen ihn, Jörg Kachelmann, im besonderen, bei den Juristen Baum und Hassemer auf Granit bissen, war nicht nur klar, sondern wohl auch beabsichtigt. Sonst wäre das Abendgespräch nämlich zu einer reinen Verkaufsshow für das Buch der Kachelmanns auf GEZ-Gebührenzahlerkosten ausgeufert.
Auch wenn die Herren Baum und Hassemer unumwunden konstatierten, dass es angesichts der Vielzahl von Strafverfahren in der bundesdeutschen Justiz, auch zu den dann sattsam bekannten Irrtümern kommen kann, widersprachen sie den Hypothesen der Kachelmanns, dass die Dritte Gewalt inzwischen zu einem Männer fressenden Monstrum verkommen sei, welches gerade in Vergewaltigungsverfahren deutlich seine Fratze zeige.
Hierfür gibt es keinerlei Anzeichen; geschweige denn Statistiken, die jene Behauptung belegen. Im Gegenteil. Die vermutete Dunkelziffer der nicht zur Anzeige gebrachten Fälle dürfte um ein Vielfaches höher sein, als jene der jährlichen Verurteilungen. Was eine Geschädigte erwartet, wenn sie eine behauptete Vergewaltigung zur Anzeige bringt, ist meist nur den Opfern bekannt. Hochnotpeinliche Befragungen über intime Details, körperliche Untersuchungen bishin zum Vaginalabstrich und ein nicht immer vorurteilsfreies Verhalten der männlichen Kriminalpolizisten, sind nur einige Aspekte aus der Litanei des Ermittlungsprozedere. Welche Frau nimmt eine derartige Tortur auf sich, um ihre Rachegelüste auszuleben? Nur wenige! Und wenn, dann verstricken sich jene vermeintlich Geschädigten, die vorgeben Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein, bereits bei der zweiten oder wiederholten polizeilichen Zeugenvernehmung in Widersprüche.
Kachelmann hat als Angeklagter in der Tat die gesamten Verfahrensstationen eines bundesdeutschen Strafprozesses durch laufen. U - Haft, Vernehmungen, Haftbeschwerde, Haftentlassung, Anklageerhebung, Anklagezulassung und öffentliche Hauptverhandlung über 44 Sitzungstagen. Die Kammer des Landgerichts in Mannheim hat sich dabei mehr Mühe gegeben, als es bei einem No-Name-Angeklagten üblich ist. Da reichen vielleicht 2, 3 oder 4 Verhandlungstage aus, um nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, ein Urteil zu verkünden. Ein nicht - prominenter Angeklagter kann auch keine beträchtlichen Summen für Verteidiger, die als gewiefte Kollegen mit fundierten Kenntnissen der einschlägigen Normen auftreten, Privatgutachter oder Detektive ausgeben. Er hat diese Kohle nicht. Also verschreibt er sich dem oft lustlos agierenden Herrn Kollegen Pflichtverteidiger; mit der Konsequenz, dass eine Verurteilung hier eher wahrscheinlich wird.
Wenn Kachelmann als gut betuchter Mandant sich der juristischen Hilfe des Kollegen Birkenstock, Schwenn und in den vielen ungezählten Presserechtsverfahren, der des Rechtsanwalts aus Köln bedient, dann muss er diese Juristen auch bezahlen. Das konnte er. Wenn auch die bestellten Rechtskundigen ihn nicht von dem Ballast eines veröffentlichten Strafprozesses mitsamt dem sich darum rankenden Lügengebilde aus Vorleben und dem Ausschlachten des Prominentenstatus befreien konnten.
Wenn Kachelmann in seinem Buch beklagt, er sei in einer mit Ungeziefer verschmutzten Haftzelle eingesperrt gewesen, so war es sein Recht, diesen unhaltbaren Zustand über seinen Verteidiger bei der Anstaltsleitung zu rügen. Die Vorschriften in der Untersuchungshaftvollzugsordnung sehen ein derartiges Beschwerderecht vor. Was der Meister der Verdrehungskünste dem Leser suggerieren möchte ist klar: Der arme, der unschuldige Prominente erhält auch hier nicht einmal eine saubere Haftzelle. Statt Prominentenbonus, ein Prominentenmalus eben. Wer es glaubt, wird selig!
So quält er sich in seinem Buch über Recht und Gerechtigkeit und auch in der Jauch´schen Sabbelrunde am Sonntag mit Selbstzweifeln herum, ob es überhaupt noch lebenswert ist, dieses Leben als einstiger Untersuchungshäftling? Wer ein opulentes Dasein im Glanz der medialen Aufmerksamkeit - so wie Herr K. - kennt, kann sich wohl kaum mit der Rolle eines durch nummerierten Häftlings identifizieren. Da müssen doch Zweifel an dem Rechtsstaat aufkommen. Da müssen doch der Hass, die Wut, die Rachegelüste ins Unermessliche steigen. Knast bedeutet auch, dass der Eingeknastete viel Zeit hat, um über sich sowie sein bisheriges Leben und ein solches danach nach zu denken. Monsieur Kachelmann hat diese auch - so seine Behauptungen in dem Buch - genutzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass er sich nach einem Jahr Auszeit, nun um die zu vielen Opfer von justizförmigen Verfahren, die aufgrund jener Anzeigen der Furien, die behauptet hatten, vergewaltigt worden zu sein, kümmern möchte.
Ihn begleitet dabei seine Ehefrau Miriam, die Psychologiestudentin und Redekünstlerin aus dem Genre, mit vielen Worten, noch weniger zu sagen zu haben. Ihr Auftritt bei Jauch gestaltete sich zu einem wahren Feuerwerk der Selbstdarstellung einer Vordiplomantin im universitären Dunstkreis der dort Mühsam und Beladenen. Hach, sie habe den wissenschaftlichen Teil des Buches verfasst. Häh? Ist sie denn Wissenschaftlerin? Ist sie befähigt über aussagepsychologische Probleme in einem Vergewaltigungsverfahren zu schreiben? Nö, ist sie nicht.
Sie, die honorige Miriam Kachelmann aus " Leiptsch " ist nix! Dass wurde ihr und ihrem Göttergatten auch vom Volljuristen Hans Hermann Tiedgen unter die Nase gerieben. Als dieser sinngemäss feststellte:
Auch wenn Her Kachelmann noch viele Bücher schreibt, so ist und bleibt er dennoch nur ein " Wetter - Fuzzi ".
Wo ein Exponent der einfachen Kommunikations - und Denkmuster, nämlich der Boulevardmedien, nun Recht hat, da sollte ihm auch unwidersprochen zugestimmt werden.
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