Gekündigt wegen einem angeblich unterschlagenen Gutschein im Wert von 1,40 €,einem Brotaufstrich im Wert von 0,20 € oder dem Verzehr von abgel. Keksen
Das Leben ist nicht nur hart und voller Unwägbarkeiten, nein, es ist oft sehr ungerecht. In den Zeiten des globalisierten Kapitalismus bedeutet die Betriebszugehörigkeit heut zu Tage nichts mehr. Das Vertrauen der sogenannten Chefs - die in Wahrheit oft keine mehr sind - und den Mitarbeitern erleidet deshalb erheblichen Schaden,wenn dieser - der höheren Order nach Profimaximierung gehorchend - versucht, die Personalkosten zu reduzieren.
Neben defizielen Methoden, wie das " Mobbing ", die vertraglich verbriefte Pflicht zu mindestens 25 % unbezahlter Mehrarbeit, gehört die Schnüffel-und Überwachungspraxis längst dazu. Da trifft es sich gut, wenn dank neuer, teurer technischer Mittel, das Personal bis zum Gang in die Pause, den Umkleideraum oder die - oft nicht einmal getrennte - Toilette durch die verantwortlichen Chefs überwacht werden kann.
Wenn nun eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter bereits mehrere Jahre - dieses ist dann meist zu lang - in einem Betrieb tätig war, wird sie/er alsbald zu teuer. Deshalb wird nach Möglichkeiten gesucht, sie/ihn ohne große soziale Kosten los zu werden ( zu entsorgen ).
Was liegt da näher, als sie/ihn auf Schritt und Tritt zu beobachten. Den kleinsten Fehler, die kleinste Unachtsamkeit, den winzigsten Verstoß zum Anlass zu nehmen, um die Kündigung auszusprechen.
So geschah es im Fall einer Kassiererin, die einen nicht abgeholten und eingelösten Pfandbon in die Tasche steckte und ihn später zu ihren Gunsten verrechnen ließ. Dieser Kündigungsfall geisterte monatelang durch die Presse.
Das war - juristisch - betrachtet Diebstahl geringwertiger Sachen. Ergo: Die Kündigung war berechtigt, da das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer hier wohl irreparabel zerstört worden ist. Tatsächlich?
In einem weiteren Fall hatte ein Bäcker ein zuvor gekauftes Brötchen mit einem im Betrieb selbst hergestellten Brotaufstrich belegt und dieses verzehrt. In der Kündigung wurde davon ausgegangen, dass auch das Brötchen gestohlen worden sei. Diese dreiste Lüge oder schlecht recherchierte Fallbearbeitung, musste der Arbeitgeber dann zurück nehmen. Die Kündigung wollte er allerdings aufrecht erhalten. Die beiden arbeitsgerichtlichen Instanzen sahen hieran jedoch kienen triftigen Kündigungsgrund, weil der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet war. Immerhin!
Der dritte - von ungezählten - Fällen spielte sich in der Nähe meines Geburtsortes ab. In Rinteln an der Weser, der schönen schaumburgischen Provinz, wurden gleich mehrere Mitarbeiter eines Supermarktes fristlos entlassen, weil sie abgelaufene Kekese und Süßigkeiten verzehrt hatten. Dieses war zunächst in dem Markt Usus. Seit ein junger Schösel als Marktleiter isein Unwesen treibt, wurde dieses jedoch untersagt - wie andere Privilegien zuvor auch. Angeblcih hatte der Marktleiter es dabei versäumt, die Mitarbeiter von der Neuerung in Kenntnis zu setzen. Die langjährigen Angestellten aßen von den abgelaufenen Waren und flogen. Zuvor wurden sie genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu ihren Ungunsten zu unterschreiben.
Das Arbeistgericht in Hameln sah alle Kündigungen als rechtswidrig an und gab den Klagen der Mitarbeiter statt. Die nächste Instanz folgt, weil der uneinsichtige Betriebsleiter nunmehr erst recht Recht haben will.
Merke: Traue Keinem nach der Probezeit, überhaupt Keinem mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr und entlasse alles Personal bei einer Zugehörigkeit ab 13 Monaten fristlos. das spart Kosten, steigert den Profit und erhält die Konkurrenzfähigkeit.
Wie heißt es doch so schön: " Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren." und " Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen, sind verschiedene Schuhe:"
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