Widerspruch zwecklos!
Es geisterten ja schon noch vor dem 1. Januar sehr viele Nachrichten durch das Internet und auch die Printmedien sowie einige Fernsehsender wiesen daraufhin, dass der US - Gigant " Facebook " ab dem 30. Januar 2015 seine Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) geändert hat.
Natürlich nicht im Sinne der Millionen Nutzer, sondern in der Folge, mit den Nutzerdaten mehr individuell abgestimmte Werbung absetzen zu können.
Kaum waren Details zu diesem Profit maximierenden Scoop bekannt geworden, heulten Teile der riesigen Facebook - Gemeinde laut auf.
Der stärkste Protest bildete sich im Alten Europa und hier besonders in Good Old Germany.
Die Bundesdeutschen sind nämlich etwas stärker sensibilisiert, was den Umgang mit persönlichen Daten betrifft. Nicht nur, seit dem das Bundesverfassungsgericht das " Recht auf informationelle Selbstbestimmung " in seinem bekannten " Volkszählungsurteil " erstmals als Grundrecht eingeführt hat, sondern auch, weil der Schutz der Privatsphäre auch in anderen Lebensbereichen von den Karlsruher Richtern klar definiert war.
Die angeblichen Freunde oder nur noch Partner westlich des Großen Teichs, sehen das nicht so eng. Da gehören preis gegebene oder erworbene persönliche Daten als Grundlage für 24stündige Reklame in sämtlichen Lebensbereichen seit Jahrzehnten zum probaten Mittel, um den Umsatz und schließlich den Profit zu steigern.
Wer sich einen USA - Aufenthalt mal leisten konnte und durfte, kennt das elende Geplärre in allen Rundfunk - und Fernsehstationen, die grelle Leuchtreklame und sonstige Werbemöglichkeiten, mit denen der Mensch in dem freien Land mit seinen vermeintlich unbegrenzten Möglichkeiten konfrontiert wird.
Facebook zieht deshalb einen weiteren Trumpf aus dem Ärmel und möchte die nervige Werbung im Internet nun noch weiter Individualisieren. Hierzu werden über den Facebook - Account bekannt gegeben Daten mit dem sonstigen Surf - Verhalten abgeglichen und verknüpft, um dadurch noch näher an Konsum orientierte Daten zu gelangen und diese - auch ohen Zustimmung des jeweiligen Nutzers - zu Werbezwecke zu gebrauchen.
Schlau, schlau, Mister Zuckerberg!
http://www.t-online.de/computer/internet/facebook/id_72648260/neue-facebook-agb-ab-30-januar-die-wichtigsten-aenderungen.html
Wer diese Datensammelwut nicht mit tragen möchte, sollte möglichst wenig Informationen über seine Person weiter geben. Auch das Inanspruchnehmen bestimmter Facebook - Zusatzfunktionen muss kritisch betrachtet werden. Wer auch ein Reklame - Dauerbombardement keinen Bock hat, ist gut beraten, sich von Facebook als Nutzer zu verabschieden.
Eine weitere Variante ist mit dem Gebrauch unterschiedlicher Browser genannt worden. Dabei könnte einer nur für die Aktivitäten bei Facebook heran gezogen werden; ein zweiter dient dem Surfen im Netz.
So weit, so plausibel. Doch da gab es auch einige Schlaumeier, die die Mär von der Erhebung eines Widerspruchs gegen die Facebook - AGB in die virtuelle Welt setzen. Mumpitz, denn das US -amerikanische Recht sieht ein solches Rechtsmittel nicht vor und dieses ist im Falle des Datensammel - Ungetüms nun einmal einschlägig.
Es brodelt jedenfalls bei den bundesdeutschen Fans gewaltig. Dass Facebook mit diesem Zwergenaufstand leben kann, scheint so klar zu sein, wie Kloßbrühe. Das über solche Aktionen, wie jene, die sich aus den Abbildungen ergeben, der Goliath in den USA nur amüsiert in den weichen Nappaleder - Bürostuhl lehnt und dazu süffisant schmunzelt, kommt noch hinzu.
Widerspruch ist eben zwecklos, wenn er nichts bewirkt!
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