" Merkel, Zypris Glos,Leutheusser-Schnarrenberger, de Maiziere, antreten zum Rapport! "



Es ist schon verwunderlich, mit welchem hohen Engagement die über bezahlten Damen und Herren Minister/innen ihre - vielleicht doch - erlernten Grundlagen auf dem Gebiet der Jurisdiktion vergessen wollen, wenn es darum geht, den mündigen Bürger für dumm zu verkaufen.In ihrem Wahn, die kleinsten Probleme regeln zu müssen, schießen sie oft weit über das Ziel hinaus. Wenn dann die Richter in den roten Roben in Karlsruhe sie dafür öffentlich rüffeln, sie deswegen scharf zurück gepfiffen werden und dabei regelmäßig schallende Ohrfeigen verabreicht bekommen, fällt ihnen nichts weitere dazu ein, als dem Bundesverfassungsgericht für die klaren Worte zu danken.

Armseliger kann sich ein dabei Ertappter nicht verhalten, wenn er - in voller Kenntnis seines rechtswidrigen Handelns - auch noch Dankesworte an die Frauen und Männer des höchsten deutschen Gerichts in die Öffentlichkeit posaunt.

Heute war es wieder einmal so weit. Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung wurde - wie eigentlich schon erwartet - in Karlsruhe samt und sonders einkassiert.

Das zusammen geschusterte Machwerk aus 2007 lautet:


Gesetz
zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer
verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
Vom 21. Dezember 2007






Die ungezählten Telekommunikationsdienstleister sollen damit das Telefon - und Surfverhalten ihrer Kunden mindestens sechs Monate, sogar bis zu sieben Monate abspeichern, damit die Schnüffelbanden von Schäuble bis de Maiziere sich richtig austoben dürfen. Pustekuchen! Nichts warś mit der Speicherung von Daten über Anruf - und Surfgewohnheiten des Henning aus Flensburg, des Heinz aus Frankfurt am Main oder des Hubertus aus Pfarrkirchen. Auch der Heike aus Rostock, der Helga aus Görlitz oder der Annett aus Erfurt wird nun nicht nach gewiesen werden können, wann, wo und wie oft sie heimlich im Internet in Kontaktbörsen auftaucht.

Das ist gut so!

Hätten die einstigen Übereifrigen der Großen Koalition und ihre noch unfähigeren Nachfolger im Tigerenten-Look auch nur ein Quentchen Verstand aufgebracht, so wäre ihnen klar geworden, dass vom BVerfG seit 1983, genauer gesagt seit dem 15. 12. 1983, aus Karlsruhe ein anderer Wind weht, wenn es darum geht, die perversen Auswüchse der Informationsgesellschaft in geordnete Bahnen zu lenken.

Die damals verantwortlichen Richter des I. Senats schrieben dem künftigen Gesetzgeber ins Buch:

„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Dr. Benda, Dr. Simon, Dr.Hesse, Dr. Katzenstein, Dr. Niemeyer, Dr. Heußner, Niedermaier, Dr. Hensche

lBVerfGE 65, 1 (71)

Jene Richter/innen setzen damit den Meilenstein, an dem sich die weitere Gesetzgebung zu orientieren hatte.

Nach über 26 Jahren haben es die verantwortlichen Politiker/innen in Bonn und Berlin immer wieder versucht, jene Vorgaben aus Karlsruhe auszuhöhlen.Die sich dramatisch verändernden Bedingungen innerhalb der BRD-Gesellschaft, der EU - Gemeinschaft und der vereinten Welt durch neue, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zuwider laufende Regelungen anzupassen. Das geht jedoch nur, wenn die Grundrechte des Einzelnen gewahrt bleiben. Das seit 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kommt diesen elementaren Grundsätzen nicht nach. Hieran hatten bereits mehr als 35.000 Kläger ihre Zweifel geäußert.

Sie bekamen nun allesamt ihr Recht.

Recht so!

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