Was ist eigentlich eine (-) Ossi?








Warum braucht man im Westen 13 Jahre fürs Abitur?

Weil 1 Jahr davon Schauspielunterricht ist...



Die so genannte Wende liegt jetzt schon mehr als 20 Jahre zurück, die deutsche Wiedervereinigung auch und Karl-Eduard von Schnitzler sowie sein BRD-Antipode Gerhard (Richard von) Löwenthal aus dem ZDF-CDU-Dunstkreis sind seit mehr als 20 Jahren mundtot. " Eddi " von Schnitzler wurde am 20. 10. 1989 abgeschaltet; seinen demokratischer Herausforderer Gerhard Löwenthal ereignete das Schicksal bereits am 23. Dezember 1987. Beide "Alten" starben kurz nach dem Millennium: Karl Eduard, 83jährig, am 20. Septemebr 2001 in Zeuthen; Richard der ZDF-Löwe zweit Tage vor seinem 80. am 6. Dezember 2020 in Wiesbaden.

Die beiden Fernseh-Hetzer haben sich zuvor über 29 bzw 18 Jahre daran versucht, das Schlechte, das Widerliche, das Eklige an dem anderen deutschen Teil-Staat zu vermitteln." Eddi " und " Richi " zwei Propagandisten aus dem Genre. " Hätten Sie's gewusst? "
Ihre Lügengeschichten, ihre von Halbwahrheiten und Manipulationen getragenen Sendungen scheinen sich indes noch in den Köpfen einiger Protagonisten fest gesetzt zu haben. Hier verblieben, produzieren diese in den Hohlkörper ihrer irtstiere durchweg Vorurteile, die dann wiederum nahtlos in die alltägliche Praxis transformiert werden.

So berichtete das Magazin " Fakt ist... " von folgenden Fall:

" Seit 22 Jahren lebt und arbeitet Gabriela S. in der Nähe von Stuttgart in Baden-Württemberg. Die gebürtige Ost-Berlinerin hat in Schwaben eine neue Heimat gefunden. Sie ist für ihre hausgemachten Maultaschen bekannt und kann sich gut auf schwäbisch unterhalten. Doch eine zurückgeschickte Bewerbung hat Gabriela S. gezeigt, dass ihre Herkunft auch 20 Jahre nach der Wende offenbar ein Makel ist. Denn sie bekam nicht nur eine Absage. Auf ihrem Lebenslauf hatte die angeschriebene Firma mit Tinte ein "(-) Ossi" notiert."

- Zitataende -

Die Frau hat nun vor dem Arbeitsgericht Klage wegen erlittener Benachteiligung nach dem Gleichbehandlungsgebot in dem "Antidiskriminierungsgesetz" erheben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht nämlich vor:

§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Nun stellt sich die juristisch spannende Frage, ob der Begriff " Ossi " bereits das Tatbestandsmerkmal der " ethnischen Herkunft " erfüllt? Nur dann läge wohl eine Rechtsverletzung vor, die eine Diskriminierung impliziert und auch Regressansprüche nach sich zöge.

Wer " Ossi " eingibt und dann googelt, erhält eine Unzahl von Treffern. Lesen wir also, was " Wikipedia" dazu schreibt:

" - Ossi, ein teilweise abwertender Begriff für Bürger der ehemaligen DDR, siehe Wessi bzw. Wossi
- die Ostfriesen, Bewohner Ostfrieslands ".

Nun könnte das beklagte Unternehmen dahin gehend argumentieren, dass es jene Bewerberin fälschlicher Weise als ungeliebte, besser noch gehasste Norddeutsche angesehen habe.
Die " Spätzle " - Bevölkerung hält ja eh nichts von ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ausserhalb der Landesgrenzen. Der Nachbar Bayern wird ebenso verschmäht, wie der Rheinland-Pfälzer und der Hesse. Der " Hass"-Faktor nimmt bei den Spätzles " exponential zu, je weiter der eigene Finger auf der Landkarte in Richtung Norden wandert.

" Wir können alles, außer hochdeutsch !", posaunte einst das Land der Tüftler,Bausparer und - wegen der eigenen Historie - Geldgeiern in die Welt hinaus.

Tja, aber dieses fadenscheinige Argument würde nach § 1 AGG eben nicht dazu führen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Denn die " Ossis " in Gestalt der Ostfriesen sind eine ethnische Gruppe.

Weiterhin lebt die Klägerin schon mehr als 22 Jahre im "Ländle" und spricht den schwäbischen Dialekt in Reinform, wie er selbst von einem dort Geborenen nicht besser unverständlicher artikuliert werden könnte.

So bleibt denn - de jure - die Klärung der Eingangsfrage: " Sind Ossis eine ethnische Bevölkerungsgruppe? "

Die Jurisprudenz hat hierzu einen ehernen Grundsatz parat:
" Zwei Juristen, drei Meinungen!"

So ähnlich liegt der Fall auch bei der (-)"Ossi" - Frau:

" In der Wissenschaft wird darüber seit Jahren gestritten. Der Ethnologe Professor Wolfgang Kaschuba von der Humboldt-Universität Berlin ist der Ansicht, dass 40 Jahre Leben in der DDR zu kurz waren, um eine eigene Volksgruppe auszubilden."

- Zitatende -

" Dagegen ist der renommierte Jurist Professor Wolfgang Däubler überzeugt, dass Ostdeutsche sehr wohl eine eigene Volksgruppe darstellen können. Däubler zufolge haben Ostdeutsche ihre spezifische Geschichte, ihre eigenen kulturellen Standards und Verhaltensweisen, die man so im Westen nicht findet. "

- Zitatende -

Die dritte Lehrmeinung könnte dann darauf abstellen, dass die Klägerin der Gruppe der " Wossi " inzwischen zugehört, weil sie sowohl ethnische Wurzeln in den Neuen Bundesländern, als auch in ihrer jetzigen Heimat Baden-Württemberg habe.

Während sich die Damen Justitia ab Donnerstag mit diesem monetär-ethnologischen Problem zu beschäftigen hat, stelle ich indes desillusioniert und sachlich nüchtern fest, dass Dummheit, Intoleranz und Provinzialität kein schwäbisches Problem ist.

Als vor mehr als 30 Jahren zwei ehemalige Studienkollegen von einem nächtlichen Diskothekenbesuch in einem -größeren Nachbarort im niedersächsischen Landkreis Vechta zu ihrem PKW zurückkehrten, fanden sie alle vier Reifen zerstochen vor. Auf der Windschutzscheibe ihres alten Autos lag ein DIN A4-Blatt auf dem stand:
" We könnt use Fruenslüet all süm hoacken!"

Na, denn viel Spaß beim Suchen anderer Vorurteile!

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