DJ zahle oder stirb?
In den Hochzeiten der kommerzialisierten Unterhaltung, der Reizüberflutung durch Unterhaltungsmüll und den produzierten Abfallbergen an unhörbarer Musik, sehnt sich so mancher Erholungssuchende oft nach Ruhe, nach friedvoller Stille in den eigenen Gehörgängen.
Das ist heutzutage nur noch schwerlich zu erhalten. In vielen Einkaufstempeln, Supermärkten und selbst in Dienstleistungsbetrieben plärrt ununterbrochen irgendein Radiosender Musik über dort installierte Lautsprecher, wirft ein Abspielgerät dem Kunden in Permanenz den nervigen Singsang diverser Pop - oder Schlagerproleten um die Lauscher oder jault ein Mix aus Instrumentalversionen irgendwelcher bekannten Hits über eine Musikanlage auf die Häupter der an den Geschäften, Regalen sowie Auslagen vorbeihetzenden Masse herab.
Da ist es nur recht und billig, wenn in vielen gastronomischen Einrichtungen die geplante Unterhaltung beim Mittags - oder Abendmahl, bei Schoppen oder Viertele Wein sowie dem obligatorischen Bier oder einem profanen Mineralwasser wegen der dort quälenden Hintergrundmusik oft im Keim erstickt wird.
Von der viehischen Lautstärke in den ungezählten Diskotheken spricht indes kaum noch jemand, denn die Mehrzahl der sie aufsuchenden Gäste hat längst aufgrund der exzessiven Nutzung anderer Phonogerät einen Hörschaden erlitten.
Die Dauerbeschallung mit Musikmüll ist deshalb zu einem stillschweigend hingenommenen Dauerärgernis geworden. Diesem Trend konnten selbst die saftigen Gebühren für das Abnudeln des Schrotts, der da tagtäglich dem Bundesbürger um die Löffel gehauen wird, nichts ändern. Obwohl für sämtliche öffentlich abgespielte Musikstücke eine Abgabe an die Gema zu entrichten ist, verhindert dieser Umstand keineswegs jene Musikvermüllung.
Die Gebührenkrake Gema indes hat sich, analog zu der einstigen GEZ und dem jetzigen Beitragsservice der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio, inzwischen zu einem der best gehassten Institutionen in der BRD gemausert. Zum einen, weil deren Mitarbeiter, wie vormals die GEZ - Schnüffler in Geheimdienstmanier in die Räume der Gastronomieeinrichtungen oder anderer Veranstalter hinein lugen, um zu erspähen, ob dort nicht angemeldete Events mit Musik untermalt werden.
Ist dieses der Fall, muss der Verantwortliche eine kräftige Nachzahlung an die Gema berappen.
Die Gema ist deshalb oft kritisiert worden, weil sie sich beispielsweise erdreistet hatte, den öffentlichen Kindergärten oder den geführten Krippen wegen des Absingens und / oder Abspielens von Lieder, deren Urheberschaft einem ihrer Mitglieder zuzuordnen war, Knete abzuluchsen zu wollen. Hier gab es einen riesigen Rechtsstreit. Aber nicht nur dort, sondern auch bei den kommerziellen Veranstaltern, denn die wollten das modifizierte Gema - Gebührenmodell nicht so ohne weiteres hinnehmen.
Der Tarifstreit der Gema mit Veranstaltern konnte indes vorübergehend beigelegt werden. Deshalb hat die Verwertungsgesellschaft nun ihr neues Lizenzierungsmodell vorgestellt. Hiernach sollen nach dem ab dem 1. April 2013 in Kraft tretenden Regelungen nun auch die DJs zur Kasse gebeten werden. Die Gema verlangt von ihnen 13 Cent pro Kopie, die jedes Jahr in einer Summe fällig werdend, an diese abgeführt werden müssen.. Weil jede Vervielfältigung einzeln lizenziert werden muss, dürfte das Auflegen damit für viele DJs deutlich teurer werden. Wie genau die Gema die Einhaltung der Regelung überprüfen will, ist zwar noch nicht klar, dennoch brach im Netz und anderen Medien ein Sturm der Entrüstung los.
Nicht weil das Gebührenmodell zu Ungerechtigkeiten führt, sondern wohl deshalb, weil damit auch die vielen Tausend Hobby - DJs, die zum größten Teil mit einem enorm kostspieligen Equipment die Massen von Veranstaltungsbesuchern in Dorfschänken, Musikkneipen oder Sporteinrichtungen regelmäßig beschallen, von ihrem kargen Salär auch noch Gebühren abgeben müssen. Wer schon längst, vorbei am Fiskus und weiteren, die Pfoten aufhaltenden Institutionen, wie die Berufsgenossenschaft, sich hier ein kleines Zubrot verdient, wird nun in den Allerwertesten gekniffen sein.
Wie allerdings der zu entrichtende Gebührenbetrag erhoben werden soll, bleibt schleierhaft. Schliesslich ist die Gema kein repressives Staatsorgan und hat somit keinerlei hoheitliche Befugnisse . Deren Mitarbeiter können wohl kaum die Pcs, Laptops oder Tabletts konfiszieren die dortigen Inhalte nach verdächtigen Musiktitel durch leuchten und die Eigentümer dieser Wunderwerke der Aufzeichnungstechnik eventuell sanktionieren, sofern jene sich einem Abgabezwang entzogen hätten. Auch mit der Bewertung der jährlichen Pauschgebühr ist es eine Krux, denn wer will gegebenenfalls kontrollieren, ob der DJ und Konservator von Musikmüll die wahre Anzahl der gespeicherten Titel der Gema gemeldet hat. Joh, so gibt es Fragen über Fragen zur Praktikabilität der neuen Gebührenordnung.
Was allerdings auf die ungezählten Profi - und Hobby - Disk Jockeys sowie die Veranstalter von Musik beschallter Events zu kommen wird, sind unangemeldete - sowie Schwerpunktkontrollen. Da kann so manchem Lokalbetreiber dann das Wasser unter den Achseln kochen, wenn plötzlich ein Gebührenbescheid der Gema und im schlimmsten Fall eine Anhörung zu einem eingeleiteten Bußgeldverfahren, ein Mahnbescheid oder ähnliche, amtliche Schriftstücke im Briefkasten landen. Na, denn als vorgezogener Aprilscherz:
Erst zahlen, dann abspielen? Oder besser noch: Disk-Jockey zahle oder stirb!
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