82 Jahre und kein bisschen weise?

 Der Herbst, die dritte, die bunte Jahreszeit, ist inzwischen eingekehrt. Der Sommer hat sich sowohl meteorologisch als auch kalendarisch von uns verabschiedet. Damit gilt die Hauptreisezeit als beendet. 

Eigentlich.  

Tatsächlich sind Reisen und Urlaub für nicht wenige in diesem Land ganzjährig ein Thema. So auch für zwei ältere Herren, die sich in der vergangenen Woche einen Aufenthalt im wesentlich wärmeren Griechenland gönnten. Sie hatten sich für einen Sonnenurlaub am Strand von Vouliagmeni bei Athen entschieden.

Dass der 82jährige aus der griechischen Sonne nicht mehr lebend zurück nach Deutschland kommen würde, war zum Zeitpunkt einer handfesten Auseinandersetzung um eine Strandliege nicht klar. Nach der Prügelei mit seinem 76jährigen Kontrahenten erlitt er einen Herzinfarkt, musste gleich vier Mal reanimiert werden und verstrab wenig später im Krankenhaus.

Dieser Vorfall wurde alsdann von der Medienmeute verwurstet.  

/https://www.merkur.de/welt/um-sonnenliege-drama-in-griechenland-rentner-stirbt-nach-streit-zr-94501726.html

Was zum Alltäglichen eines Strandurlaubers geworden ist, nämlich der Kampf um Sonnenliegen, nimmt zum Teil absurde Formen an:


Das nahezu krankhafte Beanspruchen eines Liegeplatzes durch Urlauber war allerdings schon vor knapp 35 Jahren bei Pauschalreisenden ein Thema. Als meine bessere Hälfte während eines Tunesienaufenthalts morgens aus dem Hotelzimmerfenster auf den darunterliegenden Pool schaute, glaubte sie ihren Augen nicht zu trauen. Dutzende Männer schlichen sich im Morgengrauen zum Pool, sahen sich mehrfach bei dem peinlichen Handtuchauflegen an und verschwanden sofort wieder. Die englischen Herren waren zuvor von den Ehefrauen, Freundinnen oder Lebensabschnittsgefährtinnen zu jener Freveltat angestachelt worden.

Denn schon damals galt: 

  • Kein 1:1-Verhältnis: Ein Hotel muss nicht für jeden Gast gleichzeitig eine Liege bereitstellen.
  • Faustregel: Etwa 20 Prozent der Gesamtkapazität an Liegen im Verhältnis zur Gästezahl gelten meist als ausreichend.
  • Allerdings hat das Amtsgericht Hannover in einer Einzelfallentscheidung einem Pauschalreisenden eine Reisepreisminderung von 15 % zugesprochen, da dieser nachweisen konnte, dass die Hotelleitung bzw. der Reiseveranstalter es trotz entsprechender Aufforderung, dieser nicht nachkam und das Dauerblockieren der Liegestühle durch andere Gäste zu untersagen. In der Sparte Pauschalurlaub und dem damit verbundenen Massentourismus dürfte dieses Urteil für klare Verhältnisse sorgen. Will heißen: 

    Wenn ein Reiseveranstalter, der für den Zustand sowie die Gepflogenheiten einer gebuchten Unterkunft verantwortlich ist, diese Unart nicht unterbindet, steht dem rügenden Gast ein Schadenersatzanspruch zu. 

     https://www.ra-kotz.de/reisepreisminderung-keine-sonnen-oder-poolliege-zur-nutzung.htm

    Na, bitte, warum muss denn erst ein tödlich endender Streit vom Zaun gebrochen werden?

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