"ELENA", ein Datenmonster wird eingemottet.
Die einstige rot-grüne Bundesregierung des Ex-Bundeskanzlers Gerhard Schröder hat nicht nur sinnvolle Politik betrieben. In der Kritik standen und stehen immer noch die so genannten "HARTZ"-Gesetze, die " Anti-Terror " - Gesetze, aber auch die Vorbereitungen für das Verfahren zur Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises ( kurz: "ELENA"-Verfahren ). Dass die einstige Regierung jenes Mammut-Projekt dann nicht mehr durchführen konnte, lag nur an dem Wahlergebnis und der Bildung der Großen Koalition. " ELENA " war damit nicht aus den Köpfen der Regierenden entschwunden. Im Gegenteil: Unter der Merkel-Regierung wurde das Vorhaben weiter geführt.
Damit aber nicht genug: Aus der grauen Theorie wurden alsbald praktische Gesetze, deren Umsetzung allerdings derart unpraktisch wurden, dass sich Merkel´s Truppe nun dazu entschloss, das "ELENA"-Projekt wieder aufzugeben.
Zwischenzeitlich sind dafür je Monat einige Millionen Euro verbraten worden. Aber nicht nur auf Seiten desStaates. Auch die Arbeitgeber durften kräftig zahlen, damit das Monster überhaupt funktioniert. Und was hier so sinnfrei als Kürzel in der digital überwachten Welt der BRD des 3. Jahrtausend steht, entpuppte sich in der Alltagsanwendung als wahres Daten-Krake. Denn:
" Die millionenfache Sammlung von Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen Speicherstelle sei eine unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat, da nicht abzusehen sei, ob die Daten überhaupt jemals benötigt werden. Außerdem würden Arbeitgeber in der Einführungsphase doppelt belastet, da vorerst trotz ELENA-Verfahren noch alle Bescheinigungen zusätzlich erstellt werden müssen.
Kritisiert wurde ferner, dass ursprünglich jeder Streikende in dieser Datenbank erfasst worden wäre, egal ob bei einem offiziellen oder „wilden“ Streik (wie beim Opel-Streik). Erfasst würde auch, ob jemand vom Arbeitgeber „ausgesperrt“ wurde. Das Bundesministerium für Arbeit hat hierzu am 5. Januar 2010 mitgeteilt, dass das Verfahren dahingehend geändert worden sei, dass Streikzeiten nicht mehr als solche zu erfassen seien. Ferner sollten durch den ELENA-Beirat im Januar 2010 noch einmal alle zu erhebenden Daten auf ihre zwingende Notwendigkeit hin überprüft werden. Darüber hinaus solle noch im Jahr 2010 den Arbeitnehmervertretern ein gesetzlich verbrieftes Anhörungsrecht eingeräumt werden, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird.
Die Arbeitgeber erstellen einen monatlich zu meldenden Entgeltdatensatz, ohne dass der Arbeitnehmer davon Kenntnis bekommt und, wie beim Arbeitszeugnis, einen Einfluss darauf hat. Der Arbeitnehmer wird jedoch über den Versand des Datensatzes informiert und hat nach § 103 SGB IV das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.
In dem Datensatz werden nicht nur Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Adresse etc. erfragt, sondern auch Fehlzeiten, Abmahnungen und mögliches „Fehlverhalten“. Als Begründung wird angegeben, diese Angaben wären für eine Entscheidung über eventuelle Sperrzeiten nötig. Gemäß § 99 Abs. 4 SGB IV haben nur die in das Verfahren integrierten abrufenden Stellen Zugriff auf die Daten. Zugriffe von Arbeitgebern oder Finanzbehörden sowie eine Beschlagnahme der Daten durch eine Staatsanwaltschaft sind explizit ausgeschlossen.Dabei ist zu beachten, dass einige dieser Informationen bereits jetzt von den Arbeitsagenturen in der Bescheinigung zum Arbeitslosengeld abgefragt werden und sich durch ELENA lediglich der Transportweg ändert, sowie die Speicherung der Daten nun bei einer zentralen Stelle erfolgt.
Einer der gewichtigsten Kritikpunkte ist, dass Ängste bestehen, wer in Zukunft auf die gespeicherten Daten zugreifen kann. Szenarien, dass bei einer Bewerbung die ELENA-Karte vorgelegt werden könnte, haben diese Angst geschürt. Dem steht entgegen, dass im ELENA-Verfahrensgesetz klar definiert ist, dass die Daten nur für die im Gesetz genannten Anwendungsbereiche verwendet werden dürfen und eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der Daten nach anderen Rechtsvorschriften unzulässig ist. "
- Zitatende - aus: WIKIPEDIA: http://de.wikipedia.org/wiki/ELENA-Verfahren
Nun ist das Daten-Monster tot, so mausetot, dass die zuvor zum Teil überforderten kleinen Betriebe und Dienstleister eigentlich erleicht aufatmen müssten. Aber auch sie haben in die Umsetzung des "ELENA"- Unsinns investiert. Neben Geld auch unbezahlte Arbeitszeit, damit die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden konnten. "ELENA" wurde eleminiert, nach dem ehernen Grundsatz: " Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!"
" Die millionenfache Sammlung von Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen Speicherstelle sei eine unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat, da nicht abzusehen sei, ob die Daten überhaupt jemals benötigt werden. Außerdem würden Arbeitgeber in der Einführungsphase doppelt belastet, da vorerst trotz ELENA-Verfahren noch alle Bescheinigungen zusätzlich erstellt werden müssen.
Kritisiert wurde ferner, dass ursprünglich jeder Streikende in dieser Datenbank erfasst worden wäre, egal ob bei einem offiziellen oder „wilden“ Streik (wie beim Opel-Streik). Erfasst würde auch, ob jemand vom Arbeitgeber „ausgesperrt“ wurde. Das Bundesministerium für Arbeit hat hierzu am 5. Januar 2010 mitgeteilt, dass das Verfahren dahingehend geändert worden sei, dass Streikzeiten nicht mehr als solche zu erfassen seien. Ferner sollten durch den ELENA-Beirat im Januar 2010 noch einmal alle zu erhebenden Daten auf ihre zwingende Notwendigkeit hin überprüft werden. Darüber hinaus solle noch im Jahr 2010 den Arbeitnehmervertretern ein gesetzlich verbrieftes Anhörungsrecht eingeräumt werden, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird.
Die Arbeitgeber erstellen einen monatlich zu meldenden Entgeltdatensatz, ohne dass der Arbeitnehmer davon Kenntnis bekommt und, wie beim Arbeitszeugnis, einen Einfluss darauf hat. Der Arbeitnehmer wird jedoch über den Versand des Datensatzes informiert und hat nach § 103 SGB IV das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.
In dem Datensatz werden nicht nur Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Adresse etc. erfragt, sondern auch Fehlzeiten, Abmahnungen und mögliches „Fehlverhalten“. Als Begründung wird angegeben, diese Angaben wären für eine Entscheidung über eventuelle Sperrzeiten nötig. Gemäß § 99 Abs. 4 SGB IV haben nur die in das Verfahren integrierten abrufenden Stellen Zugriff auf die Daten. Zugriffe von Arbeitgebern oder Finanzbehörden sowie eine Beschlagnahme der Daten durch eine Staatsanwaltschaft sind explizit ausgeschlossen.Dabei ist zu beachten, dass einige dieser Informationen bereits jetzt von den Arbeitsagenturen in der Bescheinigung zum Arbeitslosengeld abgefragt werden und sich durch ELENA lediglich der Transportweg ändert, sowie die Speicherung der Daten nun bei einer zentralen Stelle erfolgt.
Einer der gewichtigsten Kritikpunkte ist, dass Ängste bestehen, wer in Zukunft auf die gespeicherten Daten zugreifen kann. Szenarien, dass bei einer Bewerbung die ELENA-Karte vorgelegt werden könnte, haben diese Angst geschürt. Dem steht entgegen, dass im ELENA-Verfahrensgesetz klar definiert ist, dass die Daten nur für die im Gesetz genannten Anwendungsbereiche verwendet werden dürfen und eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der Daten nach anderen Rechtsvorschriften unzulässig ist. "
- Zitatende - aus: WIKIPEDIA: http://de.wikipedia.org/wiki/ELENA-Verfahren
Nun ist das Daten-Monster tot, so mausetot, dass die zuvor zum Teil überforderten kleinen Betriebe und Dienstleister eigentlich erleicht aufatmen müssten. Aber auch sie haben in die Umsetzung des "ELENA"- Unsinns investiert. Neben Geld auch unbezahlte Arbeitszeit, damit die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden konnten. "ELENA" wurde eleminiert, nach dem ehernen Grundsatz: " Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!"
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