Der Bauer-Verlag, der Spiesser, die Pressefreiheit.
Die Meinungs - und Pressefreiheit ist ein hohes Gut, in diesem, unserem Lande. Dieses Individualgrundrecht gegen Angriffen zu verteidigen, rekrutieren gewerbsmäßig agierende Informationsträger und Desinformationsverbreiter ganze Heerscharen von Volljuristen, die ihrerseits das Geldverdienen als Grundmaxime für ihre Tätigkeit auserkoren haben. Häufig stehen sich dann vor den zuständigen Zivilkammern der Landgerichte, die beispielsweise in Hamburg als "Pressekammer" eingerichtet worden sind, eitle Kollegen im geleckten Outfit, einer geschliffenen Rhetorik und einem angeeigneten Spezialwissen gegenüber, um die Rechte ihrer Klientel durch zu setzen. Hier wird nicht mit der Streitaxt, dem Zweihandschwert oder der Helabade gekämpft, sondern mit dem Florett in höchster Eleganz, der Gebühren-Euro eingefahren.
Auch die juristische Fachliteratur ist längst so umfangreich, dass hiermit ganze Regalwände, hunderte von Datenträger und zehntausende Urteilsseiten in gebundener Form gefüllt werden können.
Das Recht als Ware hat auch in jener Sparte einen veritablen Stellenwert eingenommen. Dieses gegenüber einem vermeintlich Rechtsverletzer zu verteidigen ist im Genre des Presserechts nicht billig. Die Streitwerte können schon mal sechstellige Summen ausmachen.
Wohl dem, der dann einen Verlagsjustitiar beschäftigt, der zumindest die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht unerheblichen Gebühren vermeiden hilft.
Große Verlagshäuser unterhalten sogar eine eigene Rechtsabteilung, in der tagtäglich das Veröffentlichte der Konkurrenz nach angeblichen Gesetzesverstössen durchforstet wird. Dieses geschieht nach dem Motto: " Viel Feind viel Ehr'".
Wird ein möglicher Verstoß dort erkannt, so lässt ein dagegen vorgesehenes Sanktionsmittel nicht lange auf sich warten. Der Widerruf, die Gegendarstellung oder die Unterlassungserklärung ( meist in strafbewehrter Form sowie in Kombination mit anderen Gegenmaßnahmen ) sind die Abwehrmittel des sich rechtlich benachteiligt Fühlenden.
Manchmal nehmen jene Streitigkeiten groteske Züge an. Der Außenstehende, der zu 95 % unisono nur " Bahnhof " versteht, schüttelt vielleicht noch den Kopf, der Betroffene gerät in Rage und der Fachmann/die Fachfrau horcht auf, wenn sich die Kontrahenten ihre juristischen Scharmützel liefern.
Die Instanzen sind neben dem Landgericht, das Oberlandesgericht und zu guter letzt der Bundesgerichtshof. Aber auch das Bundesverfassungsgericht hat mehr denn je in derartigen Streitfragen zu entscheiden. Pressefreiheit versus Strafrecht, Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht oder Informationsfreiheit versus Staatsrecht, so lauten einige der Schlachtfelder.
Nicht immer enden Auseinandersetzungen mit Sieg, Niederlage oder klaren Entscheidungen. Eine vergleichsweise Einigung wird auch in diesem Rechtssektor zunächst angestrebt. Warum auch nicht. Wenn der Dampf über die Prozessvertreter erst einmal auf das Gericht abgelassen ist, finden sich sehr oft die Kontrahenten zu einer einvernehmlichen Lösung bereit.
Geht es alerdings um ökonomische Interessen, so mutieren einige Rechthaber zu wahren Prozesshanseln. So auch in einem Fall, über den ich kürzlich im "SPIEGEL" lesen konnte.
Es ist hier von einem Streit zwischen zwei ungleichen Parteien die Rede,der - zumindest zeitweise - in der Medienbranche für eine gewisse Aufmerksamkeit sorgte. Der Zwist, den der Hamburger Bauer-Verlag, ( "BRAVO", "Adel exklusiv" oder "InTouch"), mit dem vergleichsweise kleinen Verlag aus Dresden, der die Jugendzeitschrift "Spiesser" heraus gibt, führt, nimmt mittlerweile lächerliche Züge an. Der eigentliche Grund dürfte allerdings nicht im Bereich des Presserechts liegen, sondern wohl eher im Wettbewerbsrecht, denn "Spiesser" wird kostenlos verteilt und wirbt damit, dass das zweimonatlich erscheinende Heft im 4. Quartal 2010 767.110 Mal verbreitet wurde.
Nun, was hieran so rechtswidrig sein soll, offenbart sich selbst einem Volljuristen nur auf dem dritten Blick.
Dass der Bauer-Verlag die Anzahl der "Spiesser"-Ausgabe offenbar anweifelt, ist zwar sein gutes Recht, denn Bauer verlegt die betagte Jugendpostille "Bravo" (verbreitete Auflage im 4. Quartal 2010: 394.224). Beide Verlage würden damit wohl um Anzeigenkunden konkurrieren, die Jugendliche mit deren Werbung erreichen wollen. Das ist so neu nicht und unter dem kapitalistischen Aspekt von " Konkurrenz belebt das Geschäft " zu subsumieren.
Das angerufene Landgericht Hamburg hatte nun zu klären, ob diese Art von Werbung mit der die Zeitschrift "Spiesser" in Form der Angabe einer verbreiteten Auflage fungiert, überhaupt zulässig ist. Ein spektakulärerer Fall wurde vor einigen Jahren zu Ungusten des Droegeriegignaten und Lohndrücker Anton Schlecker entschieden, der zunächst - sinngemäß - in seinen Filialen plakativ behauptete, der Konzern würde die meisten Waren verkaufen. Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung musste er diese Eigenwerbung mit dem Zusatz " in DM " versehen.
Für die Bauer Media Group soll der Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung sein. Wie hoch die vom "Spiesser "-Verlag angegeben Auflagen aber nun tatsächlich sind, wird in der Regel von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW ), gemessen.
Bei kostenlos verbreiteten Exemplaren gestaltet sich dieses ein wenig schwierig, denn die Fragen, wie kann kontrolliert werden,ob die Hefte wirklich, wie im Falle des Magazins "Spiesser", in Schulen auch de facto ausgelegt worden sind, lässt sich nicht sofort beantworten. Üblicherweise müssen die Zeitschriften bei Anlieferung qua "Empfangsbescheinigungen der Auslegestellen mit Stempel und Unterschrift, Ausgabenummer und Exemplarmenge" nachgewiesen werden. Das ergibt sich aus den IVW-Bedingungen. Eigene IVW - Prüfer der IVW haben dann diese zu kontrollieren. Weiterhin werden dabei zusätzlich von den Auslieferungsfirmen Fotos angefertigt, auf denen die Zeitschriften am Zielort zu sehen sind.
Da eine Kontrolle durch die IVW offensichtlich nicht möglich war, ließ sich das Haus Bauer nicht lumpen und begann selbst zu kontrollieren; und zwar in vielen Schulen.
Der "Spiesser" wird nämlich hauptsächlich dort im ganzen Bundesgebiet ausgelegt. Bauer hetzte die "Stabsstelle Medienrecht" auf verschiedene Bildungsstätten los. Die Bauer-Juristen forderten von den Schulleitern Auskunft darüber, "auf welcher rechtlichen Grundlage die Verbreitung des 'Spiesser' an Ihrer Schule" erfolge. Sollte die jeweilige Schule sich nicht melden, sei man gehalten, sich an "die zuständige Schulbehörde bzw. das verantwortliche Ministerium zu wenden". Manche Schulen antworteten, dass sie den "Spiesser" zwar geliefert bekämen, die Hefte jedoch nicht auslegen würden; andere teilten gar mit, sie würden das Magazin gar nicht geliefert bekommen.
Viel Radau der Hamburger um nichts denn das Landgericht Hamburg urteilte nun, dass der "Spiesser" auch weiterhin mit seinen IVW-Zahlen werben dürfe. Die Zahlen seien nur für Anzeigenkunden interessant. Der "durchschnittliche Leser" könne damit zum einen "gar nichts anfangen", zum anderen interessiere er sich hierfür auch nicht.
Gut gebrüllte Löwen!
Weiter führte die Pressekammer des LG Hamburg aus,das nur Werbemanager die Zahlen richtig zu interpretieren wüssten und diese würden nicht davon ausgehen, dass tatsächlich an allen Auslagestellen "der tatsächliche Zugang zu den Schülern" auch gewährleistet sei, es gebe bei Gratiszeitschriften "naturgemäß" eben "Messungenauigkeiten". In der Folge sei "stets damit zu rechnen", dass es zur tatsächlichen Auslage und damit zu tatsächlichen Leserkontakten in Einzelfällen nicht kommt.
Den Aktionismus des Hamburger Medienkonzerns bewerteten die Richter als der Sache eher unangemessen und nur wenig aussagekräftig, weil die Rückantworten der Schulen an den Bauer-Verlag relativ zu betrachten seien.. Dass der Verlag eine Frist zur Auskunftserteilung unter Ankündigung weiterer Schritte gesetzt habe sei eher als "Drohung" zu sehen, auf die einige Schulen nicht reagierte hätten, womit die vorgelegten Ergebnisse des Bauer-Verlags nur von einer bedingten Aussagekraft seien.
Der Bauer-Verlag gibt indes nicht auf. Er will offenbar das IVW-Messverfahren in Frage stellen.Dieses veranlsste wiederum einen Besucher der " Spiesser "-Webseite zu dem Kommentar " Scheiß Bauer Verlag!".
Woraufhin dieser den Satz verbieten lassen wollte und beim Landgericht Hamburg die Löschung auf der Homepage begehrte.Bauer gescheiterte hier erneut.
Der Leserkommentar stammte angeblich von Besucher "phil_98"; die inkriminierte Aussage war auch auf der Homepage des Magazins zu lesen. Über die inhaltliche Zulässigkeit machten die Richter keine Aussage. Vielmehr ging es um die Frage, ob "Spiesser" den Kommentar manuell auf die Startseite gehoben habe. Das Gericht glaubte offenbar einer eidesstattlichen Versicherung des "Spiesser"-Geschäftsführers, dass auf der Startseite immer nur Teile des jeweils zuletzt abgegebenen User-Kommentars angerissen werden.
Ein Sachunkundiger mag diese Scharmützele eher unter die Rubrik " blinder Aktionismus " einordnen, der Fachkunde erkennt jedoch hier ein weitaus tiefgreiferenden Grund: Der Bauer-Verlag hat mit dem Anzeigenaufkommen in seiner "BRAVO" eben nicht jene Ergebnisse erzielt, die aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen erforderlich wären. Die Auflage der "BRAVO" ist seit Jahren rückläufig, womit auch die Werbeeinnahmen zurück gehen. Nun suchen die Bauer-Leute nach Gründen hierfür und sinnen über Abhilfe. da trifft es sich gut, wenn ein vermeintlicher Konkurrent auf dem Markt der Jugendzeitschriften als Ursache jener negativen Entwicklung in die Schusslinie des Konzerns gerät und dazu auch noch wirtschaftlich schwächer dasteht. Dass der "Spiesser " mit seinem 2-monatigen Erscheinen eine völlig andere Zielgruppe anspricht, nämlich jene Schüler, Jugendliche und Heranwachsene, die jenseits des aufgeblasenen Starkults in der Unterhaltungsindustrie, des Modemülls in der globalisiereten Bekleidungsindustrie und des rezitiven Quatsches um Nonsensnachrichten in der Medienindustrie informiert werden möchten, ficht die Verlagsleitung offenkundig nicht an. Statt über eignen inhaltliche Veränderungen in dem einstigen Organ der vormals nicht aufgeklärten und nach Ausbruch aus der Spießergesellschaft der Nachkriegsjahre sinnierenden Jugendlichen nachzudenken, werdem auch 50 Jahre nach dem ersten Ausgaben der " BRAVO " weiter die ausgelutschten Formate in jedem Heft angeboten. Die Jugend von einst ist mit der nicht vergleichbar, weil deren Umfeld durch die digitale Revolution in den Medien sich vollkommen verändert hat. Dieses hat jedoch beim Bauer-Verlag noch niemand so richtig erfasst.
Es bleibt zu hoffen, das die juristischen Scharmützel den Dresdner "Spiesser"-Herausgebern nicht die Luft ausgehen lassen. Diese Jugendzeitschrift ist wichtig, wichtiger, als die "BRAVO" von heute.
Auch die juristische Fachliteratur ist längst so umfangreich, dass hiermit ganze Regalwände, hunderte von Datenträger und zehntausende Urteilsseiten in gebundener Form gefüllt werden können.
Das Recht als Ware hat auch in jener Sparte einen veritablen Stellenwert eingenommen. Dieses gegenüber einem vermeintlich Rechtsverletzer zu verteidigen ist im Genre des Presserechts nicht billig. Die Streitwerte können schon mal sechstellige Summen ausmachen.
Wohl dem, der dann einen Verlagsjustitiar beschäftigt, der zumindest die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht unerheblichen Gebühren vermeiden hilft.
Große Verlagshäuser unterhalten sogar eine eigene Rechtsabteilung, in der tagtäglich das Veröffentlichte der Konkurrenz nach angeblichen Gesetzesverstössen durchforstet wird. Dieses geschieht nach dem Motto: " Viel Feind viel Ehr'".
Wird ein möglicher Verstoß dort erkannt, so lässt ein dagegen vorgesehenes Sanktionsmittel nicht lange auf sich warten. Der Widerruf, die Gegendarstellung oder die Unterlassungserklärung ( meist in strafbewehrter Form sowie in Kombination mit anderen Gegenmaßnahmen ) sind die Abwehrmittel des sich rechtlich benachteiligt Fühlenden.
Manchmal nehmen jene Streitigkeiten groteske Züge an. Der Außenstehende, der zu 95 % unisono nur " Bahnhof " versteht, schüttelt vielleicht noch den Kopf, der Betroffene gerät in Rage und der Fachmann/die Fachfrau horcht auf, wenn sich die Kontrahenten ihre juristischen Scharmützel liefern.
Die Instanzen sind neben dem Landgericht, das Oberlandesgericht und zu guter letzt der Bundesgerichtshof. Aber auch das Bundesverfassungsgericht hat mehr denn je in derartigen Streitfragen zu entscheiden. Pressefreiheit versus Strafrecht, Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht oder Informationsfreiheit versus Staatsrecht, so lauten einige der Schlachtfelder.
Nicht immer enden Auseinandersetzungen mit Sieg, Niederlage oder klaren Entscheidungen. Eine vergleichsweise Einigung wird auch in diesem Rechtssektor zunächst angestrebt. Warum auch nicht. Wenn der Dampf über die Prozessvertreter erst einmal auf das Gericht abgelassen ist, finden sich sehr oft die Kontrahenten zu einer einvernehmlichen Lösung bereit.
Geht es alerdings um ökonomische Interessen, so mutieren einige Rechthaber zu wahren Prozesshanseln. So auch in einem Fall, über den ich kürzlich im "SPIEGEL" lesen konnte.
Es ist hier von einem Streit zwischen zwei ungleichen Parteien die Rede,der - zumindest zeitweise - in der Medienbranche für eine gewisse Aufmerksamkeit sorgte. Der Zwist, den der Hamburger Bauer-Verlag, ( "BRAVO", "Adel exklusiv" oder "InTouch"), mit dem vergleichsweise kleinen Verlag aus Dresden, der die Jugendzeitschrift "Spiesser" heraus gibt, führt, nimmt mittlerweile lächerliche Züge an. Der eigentliche Grund dürfte allerdings nicht im Bereich des Presserechts liegen, sondern wohl eher im Wettbewerbsrecht, denn "Spiesser" wird kostenlos verteilt und wirbt damit, dass das zweimonatlich erscheinende Heft im 4. Quartal 2010 767.110 Mal verbreitet wurde.
Nun, was hieran so rechtswidrig sein soll, offenbart sich selbst einem Volljuristen nur auf dem dritten Blick.
Dass der Bauer-Verlag die Anzahl der "Spiesser"-Ausgabe offenbar anweifelt, ist zwar sein gutes Recht, denn Bauer verlegt die betagte Jugendpostille "Bravo" (verbreitete Auflage im 4. Quartal 2010: 394.224). Beide Verlage würden damit wohl um Anzeigenkunden konkurrieren, die Jugendliche mit deren Werbung erreichen wollen. Das ist so neu nicht und unter dem kapitalistischen Aspekt von " Konkurrenz belebt das Geschäft " zu subsumieren.
Das angerufene Landgericht Hamburg hatte nun zu klären, ob diese Art von Werbung mit der die Zeitschrift "Spiesser" in Form der Angabe einer verbreiteten Auflage fungiert, überhaupt zulässig ist. Ein spektakulärerer Fall wurde vor einigen Jahren zu Ungusten des Droegeriegignaten und Lohndrücker Anton Schlecker entschieden, der zunächst - sinngemäß - in seinen Filialen plakativ behauptete, der Konzern würde die meisten Waren verkaufen. Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung musste er diese Eigenwerbung mit dem Zusatz " in DM " versehen.
Für die Bauer Media Group soll der Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung sein. Wie hoch die vom "Spiesser "-Verlag angegeben Auflagen aber nun tatsächlich sind, wird in der Regel von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW ), gemessen.
Bei kostenlos verbreiteten Exemplaren gestaltet sich dieses ein wenig schwierig, denn die Fragen, wie kann kontrolliert werden,ob die Hefte wirklich, wie im Falle des Magazins "Spiesser", in Schulen auch de facto ausgelegt worden sind, lässt sich nicht sofort beantworten. Üblicherweise müssen die Zeitschriften bei Anlieferung qua "Empfangsbescheinigungen der Auslegestellen mit Stempel und Unterschrift, Ausgabenummer und Exemplarmenge" nachgewiesen werden. Das ergibt sich aus den IVW-Bedingungen. Eigene IVW - Prüfer der IVW haben dann diese zu kontrollieren. Weiterhin werden dabei zusätzlich von den Auslieferungsfirmen Fotos angefertigt, auf denen die Zeitschriften am Zielort zu sehen sind.
Da eine Kontrolle durch die IVW offensichtlich nicht möglich war, ließ sich das Haus Bauer nicht lumpen und begann selbst zu kontrollieren; und zwar in vielen Schulen.
Der "Spiesser" wird nämlich hauptsächlich dort im ganzen Bundesgebiet ausgelegt. Bauer hetzte die "Stabsstelle Medienrecht" auf verschiedene Bildungsstätten los. Die Bauer-Juristen forderten von den Schulleitern Auskunft darüber, "auf welcher rechtlichen Grundlage die Verbreitung des 'Spiesser' an Ihrer Schule" erfolge. Sollte die jeweilige Schule sich nicht melden, sei man gehalten, sich an "die zuständige Schulbehörde bzw. das verantwortliche Ministerium zu wenden". Manche Schulen antworteten, dass sie den "Spiesser" zwar geliefert bekämen, die Hefte jedoch nicht auslegen würden; andere teilten gar mit, sie würden das Magazin gar nicht geliefert bekommen.
Viel Radau der Hamburger um nichts denn das Landgericht Hamburg urteilte nun, dass der "Spiesser" auch weiterhin mit seinen IVW-Zahlen werben dürfe. Die Zahlen seien nur für Anzeigenkunden interessant. Der "durchschnittliche Leser" könne damit zum einen "gar nichts anfangen", zum anderen interessiere er sich hierfür auch nicht.
Gut gebrüllte Löwen!
Weiter führte die Pressekammer des LG Hamburg aus,das nur Werbemanager die Zahlen richtig zu interpretieren wüssten und diese würden nicht davon ausgehen, dass tatsächlich an allen Auslagestellen "der tatsächliche Zugang zu den Schülern" auch gewährleistet sei, es gebe bei Gratiszeitschriften "naturgemäß" eben "Messungenauigkeiten". In der Folge sei "stets damit zu rechnen", dass es zur tatsächlichen Auslage und damit zu tatsächlichen Leserkontakten in Einzelfällen nicht kommt.
Den Aktionismus des Hamburger Medienkonzerns bewerteten die Richter als der Sache eher unangemessen und nur wenig aussagekräftig, weil die Rückantworten der Schulen an den Bauer-Verlag relativ zu betrachten seien.. Dass der Verlag eine Frist zur Auskunftserteilung unter Ankündigung weiterer Schritte gesetzt habe sei eher als "Drohung" zu sehen, auf die einige Schulen nicht reagierte hätten, womit die vorgelegten Ergebnisse des Bauer-Verlags nur von einer bedingten Aussagekraft seien.
Der Bauer-Verlag gibt indes nicht auf. Er will offenbar das IVW-Messverfahren in Frage stellen.Dieses veranlsste wiederum einen Besucher der " Spiesser "-Webseite zu dem Kommentar " Scheiß Bauer Verlag!".
Woraufhin dieser den Satz verbieten lassen wollte und beim Landgericht Hamburg die Löschung auf der Homepage begehrte.Bauer gescheiterte hier erneut.
Der Leserkommentar stammte angeblich von Besucher "phil_98"; die inkriminierte Aussage war auch auf der Homepage des Magazins zu lesen. Über die inhaltliche Zulässigkeit machten die Richter keine Aussage. Vielmehr ging es um die Frage, ob "Spiesser" den Kommentar manuell auf die Startseite gehoben habe. Das Gericht glaubte offenbar einer eidesstattlichen Versicherung des "Spiesser"-Geschäftsführers, dass auf der Startseite immer nur Teile des jeweils zuletzt abgegebenen User-Kommentars angerissen werden.
Ein Sachunkundiger mag diese Scharmützele eher unter die Rubrik " blinder Aktionismus " einordnen, der Fachkunde erkennt jedoch hier ein weitaus tiefgreiferenden Grund: Der Bauer-Verlag hat mit dem Anzeigenaufkommen in seiner "BRAVO" eben nicht jene Ergebnisse erzielt, die aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen erforderlich wären. Die Auflage der "BRAVO" ist seit Jahren rückläufig, womit auch die Werbeeinnahmen zurück gehen. Nun suchen die Bauer-Leute nach Gründen hierfür und sinnen über Abhilfe. da trifft es sich gut, wenn ein vermeintlicher Konkurrent auf dem Markt der Jugendzeitschriften als Ursache jener negativen Entwicklung in die Schusslinie des Konzerns gerät und dazu auch noch wirtschaftlich schwächer dasteht. Dass der "Spiesser " mit seinem 2-monatigen Erscheinen eine völlig andere Zielgruppe anspricht, nämlich jene Schüler, Jugendliche und Heranwachsene, die jenseits des aufgeblasenen Starkults in der Unterhaltungsindustrie, des Modemülls in der globalisiereten Bekleidungsindustrie und des rezitiven Quatsches um Nonsensnachrichten in der Medienindustrie informiert werden möchten, ficht die Verlagsleitung offenkundig nicht an. Statt über eignen inhaltliche Veränderungen in dem einstigen Organ der vormals nicht aufgeklärten und nach Ausbruch aus der Spießergesellschaft der Nachkriegsjahre sinnierenden Jugendlichen nachzudenken, werdem auch 50 Jahre nach dem ersten Ausgaben der " BRAVO " weiter die ausgelutschten Formate in jedem Heft angeboten. Die Jugend von einst ist mit der nicht vergleichbar, weil deren Umfeld durch die digitale Revolution in den Medien sich vollkommen verändert hat. Dieses hat jedoch beim Bauer-Verlag noch niemand so richtig erfasst.
Es bleibt zu hoffen, das die juristischen Scharmützel den Dresdner "Spiesser"-Herausgebern nicht die Luft ausgehen lassen. Diese Jugendzeitschrift ist wichtig, wichtiger, als die "BRAVO" von heute.
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