Der Fall Jutta Bott: Eine kostspielige Provinzposse in den Zeiten des Diktats der leeren Kassen.
Das bundesdeutsche Beamtenrecht treibt seit vielen Jahrzehnten auch recht seltsame Blüten. Zu jenen Kuriositäten gehören die Regelungen zur Versorgung der Damen und Herren Staatsdiener. Eine besonders hoch getriebene Sumpfblüte aus der niedersächsischen Provinz schaffte es, dass ab Juli diesen Jahres eine Stadt mit den geraden Straßen und sturen Menschen bundesweit in Verruf geriet.Die Rede ist hier von Osnabrück, die letzte große City vor der nordrhein-westfälischen Grenze. Hier berichteten
die lokalen Medien zunächst über die Wahl einer Stadtkämmerin mit dem Namen Jutta Bott.
Da jubelte die Neue Osnabrücker Zeitung ( Neue OZ ) in ihrer Online-Ausgabe vom 10. Juli 2012 in höchsten Tönen:
http://www.noz.de/lokales/65349640/breite-mehrheit-fuer-neue-osnabruecker-stadtraetin
Am selben Tag berichtete die dortige Redakteurin noch über das vorgängige Auswahlverfahren:
http://www.noz.de/lokales/65329443/osnabruecker-rat-waehlt-dienstag-neuen-finanzvorstand
Und kurze Zeit nach der erfolgten Wahll der Kandidatin Bott konstatiert jene Lokaljournalistin vollmundig:
http://www.noz.de/lokales/65351247/wahl-der-neuen-osnabruecker-stadtraetin-ein-groer-schritt-in-sachen-gleichberechtigung
Ja, ja, das gleiche Recht berechtigt eben auch Beamtinnen dazu, sich jene kleinsten, kleinen und mittel - großen Vorteile zu verschaffen, von denen der nicht verbeamtete Rest der Bevölkerung nur träumen kann. Die beamtenrechtliche Versorgung zählt eben zu jenen Privilegien, die sich bereits nach der Ernennung zum Beamten, zur Beamtin auf Lebenszeit voll umfänglich auszahlen.
So auch im Falle der Sozialdemokratin Jutta Bott. Dass sie dieser Partei angehört, ist zwar de jure ihre persönliche Angelegenheit; de facto aber ein wohl tuender Vorteil, wenn es um die Verteilung von Posten und Pöstchen geht. Aber keine Bange, auch die Schwarzen lassen sich nicht lumpen, ihre Spezis in Amt und Würden zu hieven, sofern sie geeignet sind und dieses als opportun erscheint.
Dieses Mal hat der Rat der Stadt Osnabrück nun eine SPDlerin gewählt und dieses, weil sie eben mehrere Eignungsfaktoren vorweisen konnte und zudem auch noch eine Frau ist. Letzteres kommt besonders gut, weil gerade der Öffentliche Dienst sich - völlig zu Recht - für die Förderung der weiblichen Mitarbeiter und die Erhöhung der Frauenquote stark macht.
Nun, ja, wat mut, dat mut! Auch in Osnabrück hat die Verwaltung den Begriff Gender Index wörtlich genommen, wo sie doch unter den 412 Städten und Kommunen einen sagenhaften Platz 12 eingenommen hat.
Aber dieses sollte nicht das vornehmliche Auswahlkriterium gewesen sein, denn Bott wurde als qualifiziert eingestuft.
So lobhudelte denn die Verwaltung unter Zuhilfenahme der Lokalpresse über die exzellente Wahl der guten
Jutta, ehe dann bald das böse Erwachen kam. Am 28. August berichtet die Neue OZ über den erhobenen Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit einer Behauptung einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Kassel, dem einstigen Dienstherrn Botts, diese habe dort ihren Promotionsentwurf von einer anderen Sekretärin auf den Dienst-Computer abschreiben und/oder diesen dort formatieren sowie dazu gehörige Graphiken einpflegen lassen.
http://www.noz.de/lokales/66262262/hat-sekretaerin-doktorarbeit-abgetippt-kuenftige-osnabruecker-stadtkaemmerin-wehrt-sich-gegen-vorwuerfe
Sollte dieses zutreffend sein, so ist ein solches Verhalten nicht nur eine neue Variante in der unendlichen Skala der Halunkenstücke bundesdeutscher Akademiker und Doktoranten auf dem Gebiet der rechtswidrigen Umsetzung von Vorschriften für das wissenschaftliche Arbeiten, sondern auch eine Dreistigkeit sondergleichen, zumal sich der Kenner jener Materie unisono fragen muss, wie Bott das Verfassen einer Doktorarbeit zeitlich mit ihrem Dienst und den an sie heran getragenen Verpflichtungen erfüllen konnte.
Nun war im Osnabrück der Teufel los. Eine Stadtkämmerin, erst gerade frisch gewählt, soll es angeblich mit den Dienstvorschriften nicht so genau genommen haben. Das geht überhaupt nicht. Uns so schwang sich der Stadtrat dazu auf, um diese Kämmerin bereits 14 Tage nach ihrer Ernennung wieder abzuwählen. Häh? Warum das? Gilt nicht auch hier das Konstitut der Unschuldsvermutung?
Offensichtlich nicht, denn:
http://www.noz.de/lokales/66839721/osnabruecker-ratsmitglieder-beantragen-abwahl-von-finanzvorstand-jutta-bott
und so kam es, wie es im Falle der klaren Vorschriften für unklare Verhaltensweisen kommen könnte:
http://www.noz.de/lokales/66771530/es-wird-immer-enger-fuer-jutta-bott-in-osnabrueck
http://www.noz.de/lokales/67200570/osnabruecker-stadtraetin-bott-steht-vor-dem-rauswurf
und schließlich:
http://www.noz.de/lokales/67244039/osnabruecker-stadtraetin-jutta-bott-mit-43-stimmen-abgewaehlt
Eine teure Suppe für die mit einer halben Milliarde Euro verschuldete Provinzmetropole im westlichen Niedersachsen. Denn Bott hat zunächst Anspruch auf 3 volle Monate Weiterzahlung ihrer vollen Bezüge, dann auf Zahlung von rund 5.000 Euro auf 5 Jahre sowie einen hierauf hin folgenden Zahlungsanspruch von immerhin noch ca. 2.500 Euro. Dieser Faux Pas kostet die Stadt zirka 500.000 bis 600.000 Euro.
Na, denn Prost Mahlzeit, ihr Osnabrücker. Eure Naivität scheint so grenzenlos gewesen zu sein, dass ihr nicht einmal die durchaus üblichen Auskünfte zu dieser Kandidatin von deren einstigen Dienstherren eingefordert habt. Wo doch sonst jeder Hansel, der sich in eurer Stadtverwaltung gewirbt auf jeden Fall unter die Lupe genommen wird.
Dieses Versäumnis kommt euch nun teuer zustehen. Denn Frau Bott wird nun erst recht ihre Hände in den Schoss legen und jene 3 Monate und mehr in vollen Zügen geniessen, denn sie bekommt für das Nichtstun eine Menge Geld.
Das ist Wulf verdächtig, denn der kam ja einst auch aus der Region und kassiert mehr als 190.000 Euro Ehrensold vom Staat, nur weil er irgendwann einmal - wenn auch hier nur auf kurze Zeit - den Bundespräsidenten mimen durfte.
Gestern stritten sich in der Laber - Runde beim Jauch Van der Leyen als zuständige Arbeitsministerin, Oskar Lafointaine und einige andere geladene Gäste um die Frage, ob die Einführung eines Mindestlohns sinnvoll ist.
Da wurde mit Entgeltsummen von 4,30 bis 8,50 Euro hantiert. Wer ein solchen Hungerlohn erhält, kommt mit seinem Monatslohn nie und nimmer aus. Diese vielen Millionen müssen ihr monatliches Einkommen durch SGB II - Leistungen Monat für Monat ergänzen, damit sie überhaupt über die Runden kommen. Sie werden deshalb als " Aufstocker " stigmatisiert. Oft sind sie in jenen prekären Tätigkeiten ohne Anspruch auf Weihnachts - und Urlaubsgeld, ohne Boni oder weitere Sonderzahlungen, nur mit einem Mindesturlaubsanspruch beschäftigt. In deren Augen haben sich privilegierte Staatsdiener, wie Madame Bott, längst von der Realität abgekoppelt. Schlimm genug, dass die CDU/CSU es bisher nicht geschafft hat, einen flächendeckenden Mindestlohnanspruch einzuführen.Stattdessen streiten sich die C - Parteiein um belanglose Dinge, so wie in Osnabrück, wo eine " Rotlichtsteuer " eingeführt werden soll. Na, denn, " Gut Holz " bei der weiteren Kandidatensuche, ihr Holzköpfe.
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