Warum in der DDR die letzten Reste von Eigentum und Vermögen verschwanden, die Haare des Trainers Klopp implantiert wurden und die Richterin eine Anklage verlas.

Der leuchtende Exponent des bundesdeutschen Nachrichtenhimmels steht ganz im Norden. Da, wo sich nicht nur Elbe und Alster gut miteinander vertragen und die Gesamtlänge der täglichen Staus auf den diversen Autobahnen schon mal 100 Kilometer ausmachen können. Einst residierte das größte bundesdeutsche Nachrichtenmagazin, " DER SPIEGEL ",  im Zuge des Alleinstellungsmerkmals für eine exzellente Recherche zu jedem gedruckten Bericht, an der " Brandstwiete " in Hamburg. Seit geraumer Zeit sind die Damen und Herren aus der Garde der besser angesehenen Journalisten und Redakteure sowie der Korrespondenten unter der Anschrift " Ericusspizte 1 " in Hamburg zu erreichen. So weit, so gut. Auch ein Adresswechsel, ein Umzug eben, muss sein, wenn das eigene Haus zu klein geworden ist.

Was vormals unter der Ägide des Gründers und Herausgebers Rudolf Augstein bis vor knapp 11 Jahren als " Sturmgeschütz der Demokratie " geführt wurde, hat sich längst nicht immer als solches entpuppt. Zwar sind die Montage, an dem das Hamburger Nachrichtenmagazin pünktlich an den Verkaufsstellen liegt, unter den vielen Politikern immer noch gefürchtet, sofern ein neues Schurkenstück aus den Reihen dieser selbst ernannten Elite durch die Mitarbeiter des " SPIEGEL " in die Öffentlichkeit gelangt und der Name einer der Ihrigen hierdurch an den Pranger gerät, doch die Flächenbrände, die einst von der Brandstwiete kamen, sind nicht mehr so verheerend, wie noch vor einigen Dekaden.

Auch die Qualität der journalistischen Tätigkeit im " SPIEGEL " - Haus hat signifikant nachgelassen. Dieses hat viele Ursachen. Zum einen spielen die sich beinahe revolutionär veränderten Nachrichtenübermittlungstechniken eine gewichtige Rolle, des weiteren hat das Lese - und Konsumverhalten der Rezipienten sich dramatisch gewandelt und dann sind noch die konkurrierenden Medien untereinander sowie der immense Kostendruck nebst weiterer wirtschaftlicher Zwänge. Darauf haben auch die Verantwortlichen in Hamburg mehr als ein Mal reagiert.Mit dem vermeintlichen Gegenblatt " Focus " als unmittelbaren Konkurrenten im Nacken, hat sich das Hamburger Nachrichtenmagazin bereits zu Beginn der Ära des Chefredakteurs Stefan Aust von seiner einstigen links - liberalen Haltung verabschiedet. Da es Aust nicht vermochte, dem " SPIEGEL " ein dauerhaftes, konzeptionelles Profil zu verschaffen, wurde er 2008 von dem Posten des Chefredakteurs abberufen. Auch dessen Nachfolger in Form der Doppelspitze Matthias Müller von Blumencron und Georg Mascolo hielten sich nur bis  2013 als Chefredakteure. Deren designierter Nachfolger Wolfgang Büchner soll sowohl verantwortlicher Chef für den " SPIEGEL " als auf " SPIEGEL ONLINE " werden.

Seit den ersten Gründerjahren und über viele Dekaden danach hat sich das Hamburger Blatt den Ruf erarbeitet, dass hier umfassend, exakt und belegbar recherchiert wird. Was in den vielen tausend Artikeln, die bislang im " SPIEGEL " abgedruckt wurden stand, kam häufig der Wahrheit sehr nahe. Weshalb auch Straf - und Zivilprozesse, die gegen das Magazin angestrengt wurden, eher zugunsten des " SPIEGEL " ausgingen.
Eine saubere Recherche müsste auch in der heutigen, schnelllebigen Zeit hier eigentlich das Nonplusultra sein, wenn  es darum geht, dem Leser Informationen zu vermitteln. Als langjähriger " SPIEGEL " - Leser habe ich da jedoch manchmal meine begründeten Zweifel.

So las ich kürzlich in einer noch nicht abgelegten Ausgabe des Nachrichtenmagazins innerhalb des dortigen   " SPIEGEL - Titel " folgendes:
" Die Währungsreform von 1948, mit der die nach der Niederlage im Zweiten Weltkrieg wertlos gewordene Reichsmark beseitigt wurde, radierte die Ersparnisse eines ganzen Volkes aus. 40 Jahre Sozialismus ließen in der DDR die letzten Reste von Vermögen und Eigentum verschwinden. Seit der Wiedervereinigung sind nicht einmal 23 Jahre vergangen. In dieser Zeit ist es den Ostdeutschen noch nicht gelungen, so reich und so wohlhabend zu werden, wie ihre Landsleute im Westen. "

- Zitatende - aus: " DER SPIEGEL ", 16 / 2013, S. 64 ff ( S. 67 )

Ein Blick in eines der unzähligen Geschichtsbücher zu der Zeit nach 1945 und der so genannten Währungsreform von 1948 hätte für die Armada von verantwortlichen " SPIEGEL " - Mitarbeitern ( es sind deren 8 ) zu der erhellenden Erkenntnis geführt, dass die dann abgeschaffte Reichsmark und die eingeführte Deutsche Mark eben nicht sämtliche Ersparnisse ausradieren konnte, denn es wurde das alte Zahlungsmittel Reichsmark über einen als " Kopfgeld " eingeführten Betrag von 40 plus 20 Deutsche Mark ersetzt.

http://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungsreform_1948_(Westdeutschland)#Die_Erstausstattung_mit_D-Mark

Demnach startete der Westdeutsche nicht vermögenslos, sondern er war gehalten, mit jenen Beträgen seinen Lebensunterhalt vorläufig zu bestreiten. Im übrigen ist das Barvermögen nur ein Indikator zur Qualifizierung von Wohlstand. Reich ist auch jener Staatsbürger, der über Anlagevermögen, wie Grundstücke verfügt. Das galt genauso in der DDR, wo nämlich nicht das Privateigentum vollständig abgeschafft worden war. Es wurde lediglich beschnitten. Wer Eigentümer eines Hausgrundstücks war, durfte kein weiteres erwerben. In der DDR verschwanden deshalb nie die letzten Reste von Vermögen und Eigentum, sondern sie wurden weder staatlich gefördert, noch durfte Privatvermögen in das Ausland transferiert werden.
Auch die kühne Hypothese, dass dadurch die Einkommens - und Vermögensunterschiede bedingt seien, ist frommes Wunschdenken der " SPIEGEL " - Mitarbeiter.

Ja, was denn nun? Sind erst 23 Jahre nach der Wiedervereinigung vergangen und es ist den in den als " Beitrittsgebiet " benannten Bundesländern lebenden Menschen deshalb noch nicht gelungen mit den Alt - Bundesländern gleichzuziehen oder es liegt an den vermeintlich zerschlagenen Eigentumsverhältnissen zu DDR - Zeiten? Hätten die " SPIEGEL " - Redakteure sauber recherchiert, müsste zur Erklärung hierfür stehen, dass die Startbedingungen bei jeweiliger Staatsgründung derart verschieden waren, so dass es bei noch größeren Anstrengungen der DDR sich wirtschaftlich von den Folgen des Zweiten Weltkrieg zu erholen, nie zu einem vergleichbaren Lebensstandard wie im Westen gelangt hätte. Die DDR musste erhebliche Reparationsleistungen an die UdSSR entrichten, während die BRD durch die Westalliierten, insbesondere die USA, gigantische Wirtschaftshilfeleistungen ( Marshall - Plan ) erhielt.

Nun sollten die Fakten für einen auf nur wenige Seiten zusammen gesetzten Artikel über eine komplexe Entwicklung nicht mit jenen Ausführungen in einem Geschichtsbuch verglichen werden, denn ein Artikel kann bereits von seinem Anspruch her, nicht jene Fülle an Informationen beinhalten, wie sie in einem Buch vorzufinden ist, dennoch müssen sich die Jung - Redakteure den Vorwurf gefallen lassen, hier nicht sauber formuliert zu haben.

In ähnlicher Weise erging es der " SPIEGEL " - Mitarbeiterin Barbara Hardinghaus, die in ihrem Bericht mit dem Titel " Der Nächste, bitte ! " über einen Strafprozess gegen einen in Brandenburg lebenden Zahnarzt, der sich angeblich einen Zeigefinger abgetrennt haben soll, um die Versicherungsleistungen zu kassieren, ausführt:
" Mathias Bender, der eigentlich anders heißt, 43 Jahre alt, hört jetzt, wie die Richterin die Anklage verliest: " Vortäuschung einer Straftat, versuchter Betrug. " Den Zeigefinger soll er selbst abgeschnitten haben. Er hört, wie in Saal 21 des Amtsgerichts Potsdam der gute Teil seines Lebens endet. "

- Zitatende - aus: " DER SPIEGEL ", 17 / 2013, S. 51

Als Rechtskundiger habe ich schon so manchen Unsinn gelesen und gehört. Da schrieb vor einigen Jahren in einem Artikel der " Sächsische Zeitung " ( " SZ " ), der sich mit dem Strafprozess gegen den damaligen Oberbürgermeister Ingolf Rossberg befasste, die vormalige Mitarbeiterin einige Zeilen über den Verfahrensablauf und zitierte dabei ständig eine Vorschrift aus der Zivilprozessordnung ( ZPO ). Nun, das Gerichtsverfahren untereinander gewisse Ähnlichkeiten aufweisen, ist nicht von der Hand zu weisen. Dass für den juristischen Laien eine Richterin oder ein Richter dabei auch da sitzt, wo er vermutet wird, nämlich hinter einem auf einer leichten Empore platzierten,  Theken artigen Gebilde, und als Dienstbekleidung eine Robe trägt, dürfte auch bekannt sein. Dass aber ein Strafrichter mit der Strafprozessordnung und Strafgesetzen, vornehmlich dem Strafgesetzbuch, zu operieren hat, wird vielen dann eher im Verborgenen bleiben.

So behauptete denn die " SZ " - Journalistin schlankweg, dass die Strafkammer des Landgerichts Dresden in jenem Verfahren gegen den einstigen OB Rossberg sich der Zivilprozessordnung ( ZPO ) zu bedienen hätte. Tja, Frau Petra - Alexandra Buhl, das war ein Irrglaube. Auch die in dem Artikel mundgerecht servierte Vorschrift aus der ZPO hatte selbst in dem Rossberg - Verfahren mit der Verhandlungswirklichkeit nichts zu tun. StPO ist nicht ZPO und umgedreht.

So manche Begrifflichkeit in der juristischen Terminologie wird selbst dann zum Fallstrick von Journalisten, wenn sie sinngemäß verwand und in einem richtigen Kontext geschrieben, dem Leser oder Hörer suggerieren soll, dass man / frau ordentlich recherchiert hat. Besonders ärgerlich für den ausgebildeten Fachkundigen wird es dann, wenn unter Zuhilfenahme jener Begriffe, die häufig als " Kauderwelsch " in der übrigen Bevölkerung verballhornt werden, ein tendenziöse Berichterstattung als neutral und wertfrei verkauft werden soll. Da fabulierte die MDRInfo - Sportredakteurin Silke Heine doch vor nicht allzu langer Zeit über den Strafprozess gegen den Fussballspieler des von ihr und ihren Kollegen gelobhudelte FC Bayern München mit dem Namen Breno, der in der Münchener U - Haft einflog, weil er seine Luxusunterkunft angezündet hatte, der Verein, also Bayern München, wolle prüfen, ob er gegen die Entscheidung des zuständigen Gerichts nicht Beschwerde einlege. Bei so viel Betriebsblindheit und grenzenlosen Naivität im Wege des vorauseilenden Gehorsams, kann die Dummheit nicht weit davon entfernt liegen. Heine hätte sich vorab bei ihrem Hausjuristen kundig machen sollen, ob der Verein überhaupt in dem Verfahren Rechte ausüben kann. Diese stehen ihm nämlich nicht zu.

Nun, liebe Barbara Hardinghaus, unter der Prämisse, dass Sie kein FC Bayern München - Fan sind, werde ich mit dem Lapsus aus Ihrem Artikel " Der Nächste, bitte ! ", wonach die Richterin am Amtsgericht Potsdam in jenem Strafprozesss gegen den Dentisten, selbst die Anklage verlesen hätte, gnädig umgehen. Irren ist menschlich. Bei mehr als drei Schwarzkittel - Trägern wird es schon mal schwierig  eine Unterscheidung zwischen Richterin, Staatsanwältin oder Protokollführerin ( soweit noch vorhanden ) vorzunehmen.Aber dennoch, ein Blick in das Gesetzt, in die StPO hätte zu der unwiderruflichen Feststellung führen können. In § 243 Absatz 3 Satz 1 ist hier zu finden:

" (3) Darauf verliest der Staatsanwalt den Anklagesatz. "

Schon allein wegen der Trennung von Exekutive und die Judikative, wie sie von unserer Verfassung, dem Grundgesetz, vorgesehen ist, wird ein und dieselbe Amtsperson nie Ankläger und Richter sein dürfen, geschweige denn, so wie es in dem Sci-Fi - Schinken mit Sylvester Stallone mit dem wunderbaren Titel " Judge Dredd " der Fall ist, auch noch der Vollstrecker. 

Ergo: Nichts da, mit Anklageverlesung durch die Richterin; auch nicht in Brandenburg, nicht in Potsdam, nirgendwo in Bayern oder sonstwo in der BRD.

Leider, leider ist der ansonsten sehr gut geschriebene, weil aus dem realen Leben entstammende, Artikel von Barbara Hardinghaus, eben mit einem Faux pas, einem dicken Klops, wie es die Sabbeltaschen aus dem Sportreporterkollegenkreis gerne umschreiben, versehen, von der Redaktion durch gewunken worden. das hätte es bei Rudolf Augstein nie gegeben.


Und, als sei an dem Denkmal der journalistischen Unfehlbarkeit des Hamburger Nachrichtenmagazins nicht schon genug gekratzt worden, da findet sich doch tatsächlich ein Bericht über die Haarpracht, die Haarmode, des BVB - Trainers Jürgen Klopp, in dem es heisst:

" Entscheidend ist auf´m Kopp  - Fußballtrainer Jürgen Klopp hat eine Haartransplantation zugegeben. Was bedeutet das für den deutschen Mann? " 


http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=92079472&aref=image053/2013/04/13/CO-SP-2013-016-0059-0059.PDF&thumb=false


Diese existenzielle Frage hätte die" SPIEGEL " - Mitarbeiterin  Britta Sandberg sich unverzüglich selbst beantworten können, bevor sie auf weitere Problem - Bären, wie Berlusconi und den hoch gejazzten Pep Guardiola zurück greift und auch noch den römischen Diktator Cäsar hinzu bemüht: Nichts! Gar nichts! Überhaupt nichts!
Wer hat, der hat; wer nicht hat, der hat eben nicht - genug Haare auf´m Schädeldach. Und wenn er nicht genügend davon hat, trägt er Glatze. Wenn er nicht genügend Geld für eine Einpflanzung hat, auch.

Business as usual, eben. Und damit der Mann nicht um Kopf aussehen will, wie´n Bär um ´e Eier, geht Mann regelmäßig zum Friseur.


Wenn interessiert das? Keinen! Eben, liebe " SPIEGEL " - Redaktion. Ihr wart früher viel besser!



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