Tausend und eine Fahrt, bis die Achse knarrt?



Der Automobilist ist schon ein seltsames Wesen. Nicht nur, dass er sich ständig der Mobilität hin gibt, statt in den eigenen vier Wänden zu verweilen, nein, vor allem muss er von Berufswegen nur allzu häufig sein heiß geliebtes Stück Freiheit ausleben. Weil diese - weltweit - so ist, benötigt die Erdbevölkerung hierzu eins, das sind Straßen. Solche in die Natur gebauten Wege können allerdings sehr unterschiedlich sein.
Wer als Führer eines Fahrzeugs in der afrikanischen Sahelzone unterwegs ist, wird jene in den Sand planierten Strecken eher als Zumutung empfinden, weil diese eher einer Berg - und Talfahrt ähneln, eine Menge Wüstensand aufgewirbelt wird und zudem der  gelenkte Schlorren ohne spezielle Schutzeinrichtungen nach wenigen Kilometer streiken wird.
Wer im Nachbarland Tschechien - in seiner grenzenlosen Naivität - hofft, zügig in Richtung Österreich und weiter gen Süden ohne große Komplikationen über die Maut pflichtigen Autobahnen voran zu kommen, wird spätestens am Ende der von der EU großzügig finanzierten A 14 eines Besseren belehrt werden.
Es gäbe noch unendlich viele Beispiele, die als Beleg dafür heran gezogene werden könnten, dass zwischen der Zubetonierung durch den Straßenbau in den Wohlstands - sowie Industriestaaten und den Entwicklungsländern Himmel weite Unterschiede bestehen.

Doch wer glaubt, dass die bereits bestehenden Betonpisten nach ihrer Fertigstellung auch in Schuss gehalten werden, hat sich gewaltig geirrt. Es gibt besonders hier Bereiche, innerhalb derer der Anspruch und die Wirklichkeit auseinander klaffen.

Da sprach das Landgericht Magdeburg einem PKW - Fahrer ca. 1.000 Euro Schadenersatz zu, weil dieser bei einer Fahrt durch die sachsen - anhaltische  Gemeinde Huy in ein großes Schlagloch fuhr und dabei die Ölwanne des PKW stark beschädigt wurde.
 Bereits zuvor hatten einige Gerichte in vergleichbaren Fällen, die Gemeiden oder Landkreise sowie auch den Bund dazu verpflichtet, dass diese starke Beschädigungen des Straßenbelags zu beseitigen haben und widrigenfalls zum Ersatz des einem Fahrzeugeigentümers entstandene Schaden heran gezogen werden können.

Das inzwischen rechtskräftige Urteil des Landgerichts Magdeburg ist für sich betrachtet wenig spektakulär, denn es reflektiert eigentlich nur die Gesetzeslage. Die da lautet: Wenn der so genannte Träger der Straßenbaulast seiner Verpflichtung auf Überprüfung und Instandhaltung einer öffentlichen Straße nachweislich nicht nachkommt, haftet er für den einem Verkehrsteilnehmer entstandenen Schaden.
Die sich aus Artikel 34 Satz 1 des Grundgesetzes und § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebene Amtshaftung ist allerdings nicht in jedem Fall anzuwenden. Der Geschädigte muss zunächst beweisen, dass er durch ein Verschulden einer Behörde oder einer dort verbundenen Einzelperson einen Schaden erlitten hat.

http://www.t-online.de/wirtschaft/versicherungen/id_66308972/schlechte-strassen-gericht-verurteilt-gemeinde-zu-schadenersatz.html

In der Praxis scheitern bereits die meisten Geschädigten an dieser Hürde. Die Verantwortlichen aus der jeweils zuständigen Behörde werden in der Regel alle Register ziehen, um eine entsprechenden Nachweis zu erbringen, dass ein Versäumnis, der einen - wie hier - entstandenen Unfallschaden hätte verursachen können, zu entkräften. Notfalls wird behauptet, der Autofahrer sei selbst schuld, weil er zu schnell gefahren sei ( was meistens ja zutrifft ). Eine weitere Notlüge ist die Behauptung, die entsprechende Straße sei nur kurze Zeit vor dem eingetretenen Schaden auf Schlaglöcher überprüft worden. Eine dritte Abwehrstrategie ist das Aufstellen von hinweisenden Verkehrsschilder, die den Verkehrsteilnehmer verpflichten, auf Straßenschäden
zu achten und sein Fahrverhalten daran anzupassen.

Wenn eine oder alle dieser Ausflüchte nichts nutzen, wird eben dann der Schadenumfang und die Höhe einfach bestritten.
Wer als Autofahrer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss einen langwierigen Prozess dann aus eigener Tasche zahlen. Das kann oft sehr teuer werden. Und es wird häufig wenig Sinn machen, eine Zivilklage bei einem Landgericht, bei dem dann auch noch Anwaltszwang herrscht, gegen eine Kommune, das Land oder den Bund anzustrengen, wenn der Schaden " nur " einige hundert Euro ausmacht.

Trotzdem lässt sich anhand der Vielzahl von ähnlichen Gerichtsverfahren feststellen, dass viele Straßen in diesem, unserem Lande, in einem beklagenswerten Zustand sind. Vielleicht hilft dagegen ja die - immer noch nicht ausgeräumte - Maut, die der Seehorfer,  " Horscht ", immer noch nicht vom Tisch geräumt hat. Oder die Bundesregierung - wenn denn eine neue zustande kommen sollte - einigt sich auf eine Straßensanierungssolidarabgabe in Höhe von 1 % der Lohn - und Einkommensteuer, rückwirkend ab 1. Oktober 2013.
Da viele Kommunen bereits wieder zum nahenden Jahresende pleite sind, käme dabei ein schöner Batzes Geld in die leeren Kassen.

Vielleicht hilft ja auch, dass jeder Autofahrer selbst Hand anlegt oder eine Patenschaft für ein noch nicht beseitigten Schlagloch übernimmt. Diese könnte dann als anerkannte Spende steuermindernd berücksichtigt werden.


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