Julia Bonk und das Psychisch - Kranken - Gesetz des Landes Nordrhein - Westfalen.
Wenn Medien mit Superlativen um sich werfen, muss dieses nicht immer der Wahrheit entsprechen. Wenn die Wahrheit in den Medien dargestellt wird, dann muss dieses auch nicht immer zutreffend sein. Wenn die Gazetten über eine Person berichten, kann das Veröffentlichte aber sowohl wahr als auch eine Superlative sein.
So geschehen, als vor einigen Jahren die Politikerin mit dem Namen Julia Bonk in den Sächsischen Landtag einzog. Sie gehört der Partei " Die Linke " an.
Als diese am 29. April 1986 in Burg bei Magdeburg geborene Julia Anastasia Bonk das Licht der Welt erblickte, war die DDR noch existent, jedoch rumorte und kriselte, knirschte es bereits im Gebälk ihres Heimatlandes. Frau Bonk besuchte nach der " Wende " in Dresden das Romain - Rolland - Gymnasium. Sie war stellvertretende Landesschülersprecherin, dann Vorstandsvorsitzende des (Landes?) Schülerrats. Sie legte 2004 das Abitur ab und studierte in der Zeit von 2004 bis 2011 an der Technische Universität in Dresden Geschichts - und Politikwissenschaften, die sie mit dem Magistergrad abschloss.
Ihre politische Laufbahn führte Frau Bonk ab 2004 fort, als sie als jüngste Abgeordnete für die Fraktion " Die Linke " in den Sächsischen Landtag einzog.In der Folgezeit überschlugen sich der Boulevard, hier besonders die Lokalausgabe des Latritenblatts " BLÖD " - Zeitung und sonstige Gazetten in der Absonderung von Superlativen, wie " schönste Abgeordnete Deutschlands ", " jüngste Landtagsabgeordnete ". Kaum war die Journalie wieder auf den harten Boden der Tatsachen angelangt, schlugen die Lobhudel - Berichte in unsachliche Kritik um.
Frau Bonk hatte - in ihrem schönen Antlitz und jugendlichen Leichtsinn - gefordert, die " illegalisierten Drogen " unter bestimmten Voraussetzungen frei zu geben. Dieses wäre nicht skandalös, denn viele Jahre zuvor gab es bereits Bestrebungen in Richtung einer Legalisierung und Entkriminalisierung bestimmter Drogen, die 2002 von dem " Grünen " - Abgeordneten Hans - Christian Ströbele wieder aufgegriffen wurden. So hatte auch Frau Bonk die damaligen Diskussionsansätze im Hinterkopf, als sie ihre Ansichten dazu verbreiten ließ. Ihr unterlief dabei jedoch ein Kardinalfehler, denn sie räumte den Genuss jener illegalen Drogen ein.
Das geht in einer pseudo - toleranten Konsum geilen Gesellschaft mit Ellenbogen - und Neidhammel - Merkmalen überhaupt nicht, Frau Abgeordnete. So keifte die " Blöd " - Zeitung wild herum, die anderen Gazetten und Medien griffen diesen Fauxpas begierig auf und tröteten in das gleiche Horn. Die Abgeordnete könnte doch nicht etwa abhängig oder süchtig sein?
So, wie dem FDPler Brüderle nachgesagt wird, dass er in übermäßiger, jedoch in legaler Weise, dem Wein zuspreche: Hier ein Viertele, dort ein Schoppen, da ein Fläschen?
Der bundesdeutsche Spießer in Gestalt des Ablegers homo saxonia schlug dann erbarmungslos auf Frau Bonk ein, als sie zu den Hochzeiten des " schwarz - rot - geilen " Sommermärchens ab Juni 2006 es wagte, die geschäftsträchtigen Macher des offen gezeigten Patriotismuses zu kritisieren und forderte, statt der erlaubten, weil Euro in die Industriekassen spülenden Flaggenhisterie zu frönen, den Tausch dreier bundesdeutscher Flaggen mit einer DVD und einem T - Shirt, welches die Aufschrift trug " Nazis raus aus den Köpfen ".
Ihr dabei propagiertes Motto lautete: " Nein zum Deutschlandhype ".
Damit brachte sie nicht nur die Schwarzen, auch die übrigen, auf den " Patriotismus " - Zug aufgesprungenen Parteien - einschließlich großer Teile der eigenen - in Wallung, sondern sie handelte sich dabei eine Forderung eines CDUlers mit dem Namen Günther Schneider ein, der die Staatsanwaltschaft aufrief, gegen Frau Bonk Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Herabwürdigung nationaler Symbole einzuleiten.
Zu der Fertigung einer eigenen Strafanzeige reichte es bei Herrn Kollegen Dr. Schneider wohl nicht? Offensichtlich war die populistische Forderung des gebürtigen Hessen und Ex - Sozialrichters der berühmte Pups in der Wanne ( laut und oft stinkend, jedoch ohne Außenwirkung )?
Ein anderer Schwarzer keifte in der konsvervativen FAZ dafür weiter. Der damals schon 64jährige Chemnitzer CDU - Fraktionsvorsitzende Hähnle, witterte in der Aktion der Frau Bonk eine Form der verfassungsfeindlichen Gesinnung und qualifizierte das T - Shirt und die angebotene DVD als " linksextremistischen Propagandamaterial ".
Auch Opa Hähnle sah in seiner blinden Wut gegen eine durchaus sinnvolle Aktion - wenn auch etwas verquastet begründet - den sächsischen Schwarzwald voller Bäume nicht und sonderte die Behauptung ab, alles was bei der " Patriotismus " - Chose nicht mitzieht, sondern diese in jener Form kritisiere, sei verfassungsfeindlich. Eine kühne Behauptung, Herr CDU - Fraktionsvorsitzender.
Aber auch ihre eigenen Genossen ließen in dieser Zeit kein gutes Haar an der Abgeordneten, die einst die Gallionsfigur der jungen " Linke " war.
So in Ungnade gefallen, wurde es in der Folgezeit es in der Öffentlichkeit eher still um Julia Bonk. Sie leistete nunmehr parlamentarische Arbeit in dem Landtagsausschuss für Schule und Sport sowie in dem Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule. Hiernach war sie Mitglied im Verfassungs-, Rechts - und Europaauschuss des Sächsischen Landtags. Ferner bekleidete Julia Bonk bis 2009 das Amt als eine von 10 Bundessprechern der Partei " Die Linke " . Zusammen mit Christoph Spehr ist sie Bundessprecherin der Parteiströmung " Emanzipatorische Linke ".
Am 03.09. 2008 berichtete die Online - Ausgabe der " Sächsische Zeitung " ( SZ ), dass wegen Drohungen und einer von Neofaschisten initiierten Hass - Kampagne die Abgeordnete zeitlich begrenzten Polizeischutz erhalten hatte.
http://www.sz-online.de/nachrichten/nach-nazi-drohungen-polizeischutz-fuer-julia-1923009.html
Am 4. September 2013 lautet eine Meldung, dass die Abgeordnete Julia Bonk in eine Psychatrische Fachklinik in Bonn wegen " Eigengefährdung " eingewiesen worden sein soll.
Zuvor soll Julia Bonk angeblich am 19. Juli 2013 während einer Fahrt von München in einem verwirrten Zustand von der Bahnpolizei angetroffen worden und in das Klinikum Ulm verbracht worden sein.
Ein Taxifahrer aus Dresden ließ über das Blatt mit dem Bildungsanspruch im August 2013 berichten, dass er Frau Bonk transportiert habe und diese auf ihn einen " herunter gekommen " Eindruck machte sowie das Fahrgeld in Höhe von 10 Euro nicht bezahlt habe.
Nun soll der Sächsische Landtag die Immunität der Abgeordneten Bonk inzwischen aufgehoben haben.
Dieses ist nur in bestimmten Fällen möglich. Meistens wird die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten dann geschlossen, wenn strafrechtliche Ermittlungen gegen diesen geführt werden.
http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=3909605,128
Das ist in der Vergangenheit im Freistaat Sachsen nicht selten der Fall gewesen. Da traf es den Fraktionsvorsitzenden der " Linke ", Andre´Hahn, davor den SPD - Abgeordneten Karl Nolle und den Abgeordneten der " Bündnis90/ Die Grünen " Johannes Lichdi. Aktuell soll über die Aufhebung der Immunität der SPDerin Petra Köpping entschieden werden. Gegen andere Abgeordnete ist in der Vergangenheit auch ermittelt worden, wobei deren Immunität aufgehoben wurde. Darunter - wie sollte es auch anders sein - einige NPD - Mitglieder.
Den Vogel schoss jedoch einmal mehr eine Schwarze ab, die durch kriminelle Machenschaften bekannte Kerstin Nicolaus.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-10/sachsen-linke-hahn
http://www.l-iz.de/Politik/Sachsen/2013/01/Immunitaet-des-Landtagsabgeordneten-Johannes-Lichdi-aufgehoben-45
http://www.dresden-fernsehen.de/default.aspx?ID=87&showNews=430459
http://mephisto976.uni-leipzig.de/nachrichten/anzeigen/landtag-muss-ueber-immunitaetsaufhebung-entscheiden.html
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TOP-THEMA/Abgeordnete-Kerstin-Nicolaus-erneut-Fall-fuer-die-Justiz-artikel7621111.php
Was den Fall der Julia Bonk betrifft, sieht es wohl eher danach aus, dass sie wegen einer vermuteten psychischen Erkrankung im Rahmen des NRW PsychKG ( §§ 10 ff PsychKG NRW ) ihre parlamentarische Immunität zunächst verlieren wird, denn freiheitsentziehende Massnahmen nach diesen Vorschriften gehen mit dem temporären Verlust bestimmter Grundrechte einher, die jedoch ein Abgeordneter bei Ausübung seines Amtes beanspruchen kann. In dem Verfahren, dass zunächst von dem Amtsgericht Bonn eröffnet wurde, ist ein Beschluss zur vorläufigen Unterbringung der Betroffenen ergangen. Das laufende Unterbringungsverfahren wird von dem Amtsgericht Bonn als zuständiges Gericht der Unterbringungsmaßnahme von Frau Bonk geführt. Nach den Vorschriften des NRW PsychKG dürfen Zwangsbehandlungsmassnahemn egegn den Willen der Betroffenen nicht durchgeführt werden. Im übrigen ist ein Berufsbetreuer oder eine zur Betreuung geeignete Person von dem Gericht zu bestellen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz#Zust.C3.A4ndigkeit
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12863&dok_art=Drs&leg_per=5
Das Unterbringungsverfahren ist durch einen formalisierten Ablauf gekennzeichnet. Nach 6 Wochen muss die Einstweilige Anordnung zur Unterbringung des Betroffenen überprüft werden. Sie kann sich um bis zu 3 Monate verlängern, wenn ein Fachgutachten in Auftrag gegeben worden ist. Da Richter keine Fachkenntnisse im engeren Sinne haben, wird in der Regel ein Psychiater oder ein ähnlicher Berufsträger benannt. Nach Vorlage des Gutachtens entscheidet das Gericht erneut, ob die Unterbringung von bis zu 2 Jahren Dauer erfolgen wird. Diese Entscheidungen können durch Rechtsmittel angefochten und überprüft werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsverfahren#.C3.96rtliche_Zust.C3.A4ndigkeit
Ob darüber hinaus gegen Frau Bonk auch strafrechtlich ermittelt werden könnte, so u.a., weil sie den Taxifahrer in Dresden um 10 Euro geprellt haben soll, muss derzeit in Zweifel gezogen werden.
Inzwischen macht sich ein Teil der Netz - Gemeinde ernsthafte Sorgen um den Zustand der Abgeordneten. Dabei werden auch allerlei Verschwörungstheorien zusammen geschustert, die - so meine Bewertung bislang nicht bewiesen werden können. Zum einen deshalb nicht, weil ohne eine fachärztliche Stellungnahme, eine richterliche Anhörung und einen daraufhin ergangenen Beschluss, die Abgeordnete Julia Bonk nicht in die Bonner Klinik eingewiesen werden darf, zum anderen, auch deshalb, weil es bislang keine Indizien dafür gibt, dass aus der eigenen Partei oder den bürgerlichen Fraktionen, Bestrebungen erkennbar sind, die Frau Bonk " mundtot " zu machen, indem sie für geistig verwirrt erklärt wird.
http://pflasterritzenflora.ppsk.de/julia-bonk/
http://www.spiegelfechter.com/wordpress/128351/wer-ist-julia-bonk
So bleibt zu konstatieren, dass Julia Bonk eine nicht immer angenehme Querdenkerin ist, die sich für die Rechte der Benachteiligten und eine Gleichstellung von Mann und Frau ( oder umgekehrt ) einsetzt und den - unterstützenswerten - Kampf gegen die braune Pest in diesem, unserem Lande, sich auf die nicht schwarz - rot - geile Flagge geschrieben hat. Sie ist damit zur Hassfigur der Schwarzen und Braunen geworden, was sich auch aus deren widerlichen Kommentaren zu ihrem derzeitigen Gesundheitszustand ergibt. Das die braunen und reaktionären Hetzer auf ihren Internetseiten Frau Bonk erniedrigen möchten, dürfte jedem klar sein, der sich die bisherige politische Arbeit der Abgeordneten betrachtet.
Dieses Land benötigt mehr Julia Bonk´s, damit die verkrusteten Strukturen im Parlamentarismus aufgeweicht werden und das imperative Mandat wieder in den Vordergrund tritt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Julia_Bonk
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