Christian Wulff Goes Hannover.
Nun ist es soweit. Als Novum der bundesdeutschen
Nachkriegsgeschichte hat sich ein einstiges Staatsoberhaupt ab dem 14. November
2013 vor einem Gericht zu verantworten. Der Ex - Bundespräsident Christian
Wulff soll sich wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung vor dem Landgericht
in Hannover verantworten.
Das sind eher läppische Anschuldigungen; gemessen an dem
medialen Brimborium, das zuvor um den damaligen Bundespräsidenten veranstaltet
wurde. Medien müssen aber auch Geld verdienen. Womit klar sein dürfte, dass die
Causa Christian Wulff alle Male gut genug war, um wochenlang das
Artilleriefeuer ( Wulff hierzu im Orginalton: " Stahlgewitter " ) auf
den Bundespräsidenten nebst Gattin Bettina, geborene Körner, frei zu geben.
Wulff agierte in dieser Zeit sehr ungeschickt. Er legte sich
mit den Großkopferten der " BILD " - Zeitung an und wollte einen
" ( wieder Originalton Wulff: " Krieg " führen ).
Menschenskinders " Chrischan ", den hättest Du nie gewonnen. Vor Dir
gerieten ganz andere in die Fänge des Lügenblattes Nummer Eins und wurden von
der " BLÖD " -Zeitung journalistisch als auch juristisch
geschreddert. Blome, der jetzt beim " SPIEGEL " versucht saubere
journalistische Arbeit auf das Papier zu bringen, fabuliert damals: " Wer
mit der Bild - Zeitung den Fahrstuhl hoch fährt, fährt in ihm auch zurück nach
unten ". Wie wahr, wie wahr,
Nikolaus.
Und während der Herr Bundespräsident sich verzweifelt aus
dem Würgegriff der Medien zu befreien versuchte, drückte er sich immer weiter
selbst die Luft ab. Von den ungezählten Vorwürfen sind jetzt " nur "
noch die zweifelsohne dubiosen Umstände einer " Oktoberfest " - Sause
mit dem damaligen Spezie Gronewold übrig
geblieben. Die anderen Freundschaftsdienste, von Amts wegen erhaltenen
materiellen Wohltaten und monetären Vergünstigungen sind zwar moralisch
anrüchig gewesen, jedoch offensichtlich nicht justiziable.
Deshalb erlegte das Trommelfeuer der Medien auf die Eheleute
Wulff letztendlich nur einen Grashüpfer mit Namen Vorteilsannahme oder
Vorteilsgewährung im Wert von knapp 750 Euro. Nicht viel, wenn andere korrupte Halunken hier gegenüber
gestellt werden könnten. Wulff indes war Ministerpräsident des Landes
Niedersachsen und hatte dazu einen Amtseid abgelegt. Damit steht fest, dass er
nicht einen einzigen müden Cent von einem Dritten empfangen darf, wenn er
dadurch einen persönlichen Vorteil erlangt.
§ 331 des Strafgesetzbuchs besagt nämlich:
Vorteilsannahme.
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst
besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich
oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für
sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt
oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig
vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter
einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und
die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher
genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die
Annahme genehmigt. .
Bei der Vorteilsgewährung in § 333 Strafgesetzbuch lautet
der Tatbestand:
Vorteilsgewährung
(1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst
besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die
Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht
oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Wer einem Richter oder Schiedsrichter einen Vorteil für
diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder
gewährt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig
vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn die
zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme des Vorteils
durch den Empfänger vorher genehmigt hat oder sie auf unverzügliche Anzeige des
Empfängers genehmigt.
Ein jeweils langer Text, um eine strafbares Verhalten zu
erklären, dass nach Ansicht des Ex - Präsidenten ihm nicht zur Last gelegt
werden kann. So saß er nun ab heute
für die Dauer von 3 Stunden vor der schwarzen Robenzunft und
muss sich verantworten.
Immerhin konnte die Anklage bereits verlesen werden. In
anderen Strafprozessen gelingt so etwas erst nach mehreren Verhandlungstagen,
weil die Verteidigung mit einer Vielzahl von Anträgen, meistens Befangenheitsanträgen,
das Gericht in Wallung bringt.
Es bleibt abzuwarten, was in den voraussichtlich 22
Verhandlungstagen sonst noch erzählt wird. Schließlich werden die Eheleute
Burda/Furtwängler und andere Beteiligte der " Oktoberfest" - Feier
als Zeugen gehört werden.
Politisch dürfte der gute " Chrischan " auch
längst tot sein. Seine Karriere ist möglicher Weise am Ende, auch wenn er von
den Vorwurf frei gesprochen werden sollte.
Die Peinlichkeit, dass ein bundesdeutsches Staatsoberhaupt
von der Justiz belangt wird, hat nicht nur eine Außenwirkung, sie ist auch in
der Gesamtschau der Ereignisse für Wulffus zu einem so genannten " EDEKA
" - Fall mutiert.
Christian sah nach seinem Abgang und dem der Ehefrau
Bettina, an der auch kein gutes Haar belassen wurde ( Rotlicht - und
Escorttätigkeit wurde ihr unterstellt, ihr in Auftrag gegebenes Buch wurde ein
Riesen - Flop, weil es neben Sinnlosigkeiten auch hirnrissige Vorwürfe gegn den
Ex - Mann enthält ), sehr, sehr schlecht aus. Mitgenommen von den gesamten
Ereignissen rund um das einst von der Regenbogenpresse und anderen einfältigen
Friseur - Leseblättchen hoch gejubelte " Glamourpaar " blieb nur noch
ein billiger Bonnie & Clyde - Verschnitt übrig.
Bettinchen, die " Klembse ", wie sie von dem
rechtsradikalen Mob auf der inzwischen vom Netz genommen Hetz - und
Lügenplattform " KreuzNet " einst genannt wurde, hat sich inzwischen
ein anderes Wirtstier auserwählt, das ihre hohen Ansprüche auf Führen eines
leistungsfreien, luxuriösen Lebensstandards befriedigt.
So bleibt dem Christian Wulff denn nur die Erkenntnis, die
damals Wilhelm Busch schon zu einer Spezies des Mitmenschen aussprach, deren
Lebenstraum es war, einmal ganz hoch hinaus zu wollen:
Wenn einer, der mit Mühe kaum
gekrochen ist auf einen Baum,
schon meint,
dass er ein Vogel wär.
So irrt sich der.
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