Christian Wulff Goes Hannover.



Nun ist es soweit. Als Novum der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte hat sich ein einstiges Staatsoberhaupt ab dem 14. November 2013 vor einem Gericht zu verantworten. Der Ex - Bundespräsident Christian Wulff soll sich wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung vor dem Landgericht in Hannover verantworten.


Das sind eher läppische Anschuldigungen; gemessen an dem medialen Brimborium, das zuvor um den damaligen Bundespräsidenten veranstaltet wurde. Medien müssen aber auch Geld verdienen. Womit klar sein dürfte, dass die Causa Christian Wulff alle Male gut genug war, um wochenlang das Artilleriefeuer ( Wulff hierzu im Orginalton: " Stahlgewitter " ) auf den Bundespräsidenten nebst Gattin Bettina, geborene Körner, frei zu geben.

Wulff agierte in dieser Zeit sehr ungeschickt. Er legte sich mit den Großkopferten der " BILD " - Zeitung an und wollte einen " ( wieder Originalton Wulff: " Krieg " führen ). Menschenskinders " Chrischan ", den hättest Du nie gewonnen. Vor Dir gerieten ganz andere in die Fänge des Lügenblattes Nummer Eins und wurden von der " BLÖD " -Zeitung journalistisch als auch juristisch geschreddert. Blome, der jetzt beim " SPIEGEL " versucht saubere journalistische Arbeit auf das Papier zu bringen, fabuliert damals: " Wer mit der Bild - Zeitung den Fahrstuhl hoch fährt, fährt in ihm auch zurück nach unten ".  Wie wahr, wie wahr, Nikolaus.

Und während der Herr Bundespräsident sich verzweifelt aus dem Würgegriff der Medien zu befreien versuchte, drückte er sich immer weiter selbst die Luft ab. Von den ungezählten Vorwürfen sind jetzt " nur " noch die zweifelsohne dubiosen Umstände einer " Oktoberfest " - Sause mit dem damaligen Spezie  Gronewold übrig geblieben. Die anderen Freundschaftsdienste, von Amts wegen erhaltenen materiellen Wohltaten und monetären Vergünstigungen sind zwar moralisch anrüchig gewesen, jedoch offensichtlich nicht justiziable.

Deshalb erlegte das Trommelfeuer der Medien auf die Eheleute Wulff letztendlich nur einen Grashüpfer mit Namen Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung im Wert von knapp 750 Euro. Nicht viel,  wenn andere korrupte Halunken hier gegenüber gestellt werden könnten. Wulff indes war Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und hatte dazu einen Amtseid abgelegt. Damit steht fest, dass er nicht einen einzigen müden Cent von einem Dritten empfangen darf, wenn er dadurch einen persönlichen Vorteil erlangt.

§ 331 des Strafgesetzbuchs besagt nämlich:

 Vorteilsannahme.

(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt. .

Bei der Vorteilsgewährung in § 333 Strafgesetzbuch lautet der Tatbestand:

Vorteilsgewährung

(1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einem Richter oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme des Vorteils durch den Empfänger vorher genehmigt hat oder sie auf unverzügliche Anzeige des Empfängers genehmigt.

Ein jeweils langer Text, um eine strafbares Verhalten zu erklären, dass nach Ansicht des Ex - Präsidenten ihm nicht zur Last gelegt werden kann. So saß er nun ab heute
für die Dauer von 3 Stunden vor der schwarzen Robenzunft und muss sich verantworten.
Immerhin konnte die Anklage bereits verlesen werden. In anderen Strafprozessen gelingt so etwas erst nach mehreren Verhandlungstagen, weil die Verteidigung mit einer Vielzahl von Anträgen, meistens Befangenheitsanträgen, das Gericht in Wallung bringt.

Es bleibt abzuwarten, was in den voraussichtlich 22 Verhandlungstagen sonst noch erzählt wird. Schließlich werden die Eheleute Burda/Furtwängler und andere Beteiligte der " Oktoberfest" - Feier als Zeugen gehört werden.


Politisch dürfte der gute " Chrischan " auch längst tot sein. Seine Karriere ist möglicher Weise am Ende, auch wenn er von den Vorwurf frei gesprochen werden sollte.
Die Peinlichkeit, dass ein bundesdeutsches Staatsoberhaupt von der Justiz belangt wird, hat nicht nur eine Außenwirkung, sie ist auch in der Gesamtschau der Ereignisse für Wulffus zu einem so genannten " EDEKA " - Fall mutiert.

Christian sah nach seinem Abgang und dem der Ehefrau Bettina, an der auch kein gutes Haar belassen wurde ( Rotlicht - und Escorttätigkeit wurde ihr unterstellt, ihr in Auftrag gegebenes Buch wurde ein Riesen - Flop, weil es neben Sinnlosigkeiten auch hirnrissige Vorwürfe gegn den Ex - Mann enthält ), sehr, sehr schlecht aus. Mitgenommen von den gesamten Ereignissen rund um das einst von der Regenbogenpresse und anderen einfältigen Friseur - Leseblättchen hoch gejubelte " Glamourpaar " blieb nur noch ein billiger Bonnie & Clyde - Verschnitt übrig.
Bettinchen, die " Klembse ", wie sie von dem rechtsradikalen Mob auf der inzwischen vom Netz genommen Hetz - und Lügenplattform " KreuzNet " einst genannt wurde, hat sich inzwischen ein anderes Wirtstier auserwählt, das ihre hohen Ansprüche auf Führen eines leistungsfreien, luxuriösen Lebensstandards befriedigt.

So bleibt dem Christian Wulff denn nur die Erkenntnis, die damals Wilhelm Busch schon zu einer Spezies des Mitmenschen aussprach, deren Lebenstraum es war, einmal ganz hoch hinaus zu wollen:

Wenn einer, der mit Mühe kaum
gekrochen ist auf einen Baum,
schon meint,
dass er ein Vogel wär.
So irrt sich der.



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