Was ist ein Betrug?
Die deutschen Banken haben seit vielen Jahren ein gravierendes Problem. Es nennt sich Glaubwürdigkeit. Weil sie sich längst aus ihren klassischen Bereichen, nämlich dem Einsammeln von Geld und später geldwerten Surrogaten, wie zum Beispiel Aktien sowie der Vergabe von Geld gegen entsprechende Zinsen, verabschiedet haben, ist ihr Leumund sukzessive gesunken. Der Betrachter könnte sagen: Je größer und mächtiger viele Geldhäuser wurden, desto schlechter entwickelte sich deren Ruf.
Den Großbanken focht diese negative Entwicklung zunächst nicht an. Schließlich waren sie nicht mehr an den Basisgeschäften mit der nichts habenden Masse von Kunden interessiert. Und, sie wurden von der Politik als " systemrelevant " hofiert. Diese wiederum gab den Banken nahezu Narrenfreiheit, denn namhafte Politiker tauchten dort als Mitglieder in den Aufsichtsräten und / oder in den leitenden Positionen auf.
In einem solchen Wechselspiel konnten somit die Banken ungeniert ihre perfiden Abzock - Modelle entwickeln. Ob jene nun als gestreute Immobilienfonds, in Gestalt von Aktiendepots oder als Schiffsanlage - Geschäfte dem ahnungslosen, wohl aber - zumeist - vermögenden Kunden angedreht werden mussten, bliebt dabei völlig unerheblich. Entscheidend war, ist und bleibt, dass für das Bankinstitut als Mittlerin oder gar als Verkäuferin, genügend Geld abfällt. Es muss sich also für die Bank lohnen, wenn sie mit ihren Kunden Geschäfte macht.
Dieses wird indes immer schwieriger, denn die Konkurrenz schläft nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn es um solvente Kunden geht.
Die gibt es zwar immer noch, jedoch werden sie auch von der Geld - und Kreditwirtschaft richtig umgarnt und dürfen sich in der Regel sogar aussuchen, welchem Bank - Raubtier sie zum Fraß vorgeworfen werden.
Der Normal - Kunde hat diese Auswahl oft nicht. Er wird als Zubrot zu den lukrativen Finanzgeschäften betrachtet und auch so behandelt.
Doch nach dem Motto: " Kleinvieh macht auch Mist " gibt es ausgeklügelte Geschäftspraktiken der Banken, um den Normalo abzumelken. Das Lohn - und Gehaltskonto, oft gekoppelt mit einem Dispositionsrahmen von bis zu drei Brutto - Monatsgehältern, bietet den Banken eine wunderbare Spielwiese, auf der sie ihre betrugsähnlichen Machenschaften ausleben können.
Wäre da nicht die Dritte Gewalt, die Jurisprudenz und mit ihr die dann doch unabhängigen Gerichte, so mancher Arbeitnehmer oder Kleinunternehmer müsste sich den Banken nahezu hilflos hingeben und dabei zusehen, wie diese seine Konten plündern.
Der so genannte Bankensenat bei dem höchsten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof ( BGH ), hat seit vielen Jahren, jene obskuren Geschäftspraktiken der deutschen Banken unter die Lupe genommen und dabei regelmäßig festgestellt, dass die Allgemeine Geschäftsbedingungen, innerhalb derer auch die Entgelte für unterschiedliche Leistungen jener Kreditinstitute eingebettet sind, rechtswidrige Klauseln enthalten. Die BGH - Richter kippten diese Bestimmungen, mit denen jene Banken - oder die Banken ganz allgemein -, ihre Kunden unangemessen behandelten und verurteilte sie zunehmend, die zu Unrecht eingesammelten Gelder wieder heraus zu geben.
Klauseln, die unzulässig waren, mussten aus den Banken - AGBs heraus genommen werden. Sie durften für die Zukunft nicht mehr verwendet werden.
Nachdem der BGH vor einigen Jahren die Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite für rechtswidrig erklärt hatte, schwappte eine Monsterwelle an Rückforderungsansprüchen über die Institute. Diese mussten an Hunderttausende von Kreditkunden die zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren rückerstatten. Das belastete natürlich die Geschäftsfelder - und die Jahresbilanzen.
Viele Jahre vorher bekamen die bundesdeutschen Banken ebenfalls einen richtigen Schlag auf das ergraute Haupt, als der BGH sie verpflichtete, die in unzulässiger Weise erhobenen, pauschalen Gebühren für nicht eingelöste Überweisungsaufträge künftig nicht mehr zu berechnen. Die Banken hatten einst bei Girokonten für von ihnen nicht eingelöste Lastschriften von Kunden mit Bearbeitungsentgelten von 7,50 DM bis zu 15 DM ( manchmal sogar mehr ) berechnet, diesen Betrag umgehend von dem Konto abgezogen, obwohl jenes bereits über dem Dispolimit lag.
Auch die Pauschalgebühr für Kontopfändungen von 120 DM bis zu 200 DM kam auf den Prüfstand und wurde Jahre später von den BGH - Richtern kassiert, weil diese hierin keine besondere Leistung der Bank erkannten, die nicht schon durch die monatlich berechneten Kontoführungsgebühren abgedeckt war.
Aktuell hat der BGH nun ein weiteres Abmelk - Modell der Banken untersagt. Diese kassierten für die geduldete Kontoüberziehung einen monatlichen Pauschalbetrag von 6,90 €. Der BGH hat nun in zwei Musterverfahren gegen die Deutsche Bank sowie die Targobank ausgeurteilt, dass die jene Geschäftspraxis den Bestimmungen des BGB sowie AGBG zuwider läuft, denn es benachteiligt die Kunden in unzulässiger Weise.
( BGH Urteile vom 12.05.2016 - Urteil vom 25. Oktober 2016 XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15 )
Nun ist nicht jedwedes amoralische Verhalten, dann in irgendeiner Weise sanktionsfähig und damit justitiabel.
Doch, was erkannte Berthold Brecht bereits lange vor der Zeit des modernen Raubtier - Kapitalismus?
" Zuerst kommt das Fressen, dann die Moral! "
http://www.jurablogs.com/2016/10/26/bgh-regelung-ueber-pauschales-mindestentgelt-fuer-geduldete-kontoueberziehungen-in-agb-von-banken-und-sparkassen-unzulaessig
So ist es und so wird es - leider - immer wieder sein. Zudem muss nicht der Betrüger um sein Recht kämpfen, sondern der Betrogene, dass er nicht weiter abgezockt wird. Verkehrte Welt, eben.
Gut´s Nächtle mit:
Bob Marley and the Wailers " Iron Lion Zion ":
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