Was ist eigentlich ein " Wachstumsbeschleunigungsgesetz "???
Es soll so gar richtig laut im Plenum zu gegangen sein.
Heute sind dennoch die Weichen für ein Gesetz gestellt worden, dass vor allem einen weiteren Schritt bei der Umverteilung von unten nach oben darstellt. Obwohl bei der Erhöhung der Kinderfreibeträge zunächst Familien profitieren könnten, wird auf dem zweiten Blick klar, dass im Rahmen der Günstigerprüfung eben die Haushalte mit Kindern und höheren Einkommen beseer gestellt werden. Auch wenn für die Familien das Kindergeld ab dem 01. 01. 2010 auf 184 € hinauf gesetzt wird, können Besserverdienende sich steuerlich anders stellen, als die übrigen Kindergeldbezieher. Familien, die von Sozialtransfers leben, gehen - wie immer - leer aus.
Bei der Erbschaftssteuer wird auch ein Schnitt zugunsten der Geschwister sowie Nichten und Neffen , um diese erbschaftssteuerlich künftig besser zu behandeln. Sie sollen in den Genuss geringerer Steuersätze kommen. Anstatt der bisher geltenden 30 bis 50 Prozent Erbschaftssteuer soll der Tarif nur noch 15 bis 43 Prozent betragen - abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens. 370 Millionen Euro können die so begünstigten Verwandten jährlich mehr vom Erbe behalten. Ebenso kommen Firmenerben dadurch in den Genuss einiger Vergünstigungen, denn die bisherigen Bestimmungen bei der Übertragung von Firmenvermögen werden erheblich verändert und für die Erben steuerlich begünstigt.
Eine weitere Art der Steuererleichterungen ist für die Betreiber von Hotels, Pensionen oder Gasthöfen vorgesehen. Statt 19 Prozent sollen auf die Kosten der Übernachtung in Zukunft nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer anfallen. Die Berechnung des Bundesfinanzministeriums sieht alleine dadurch Einnahmeausfälle von rund einer Milliarde Euro vor. Experten bezweifeln allerdings, dass durch die geplanten Änderungen die Übernachtungspreise in Deutschland spürbar sinken werden. Sie gehen davon aus, dass das eingesparte Geld vorwiegend für dringend notwendige Modernisierungen ausgegeben wird.
Überdies sieht das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zahlreiche Änderungen der noch von der Großen Koalition 2008 verabschiedeten Unternehmenssteuerreform vor. So soll unter anderem die Möglichkeit für Firmen vereinfacht werden, Verluste steuermindernd geltend zu machen.
Auch die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen ("Zinsschranke") sollen gelockert werden. Die bislang geltenden strengeren Bestimmungen waren vor allem im Zuge der Wirtschaftskrise von den Unternehmen als starke Belastung kritisiert worden. Zusammengerechnet können sich die Unternehmen so über Steuernachlässe von rund 2,4 Milliarden Euro freuen.
Die Landwirtschaft soll ebenfalls vom neuen Gesetzt profitieren. Die Förderung von Biokraftstoffen wird nicht wie geplant vermindert. Für die Erzeuger des Biosprits macht das ein Plus von 127 Millionen Euro.
Es bleibt bei all den nachweihnachtlichen Geschenken die Frage: " Wer soll das bezahlen? " Tja, wer wohl? Der Steuerzahler selbst, denn einst ist doch schon jetzt so klar wie Klosbrühe: Diese Klientel-Steuergeschenke müssen gegenfinanziert werden, selbst wenn die Schwarz-Grünen sie zunächst auf der Basis einer höheren Staatsverschuldung über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet haben.
Die FDP-Wähler rekrutieren sich gerade aus den Begünstigten der durch dieses Gesetz erfassten Steuersubjekte und - objekte. Wenn die FDP so weiter macht, werden eines Tages die Reichen noch reicher und die Armen eben ärmer. Genau das sind die Bedingungen, um kein erwünschtes Wachstum zu erhöhen. Wenn das vernüftige Wirtschaftspolitik sein soll, heiße ich ainer und trinke mindestens 10 Viertele am Abend.
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Freuen wir uns am heutigen Wetter! ;)