Die AOK, das Krankengeld, der Ärger - Teil II.



Würde ich der Fraktion der viel geschmähten " Gutmenschen " angehören, ich hätte keine Probleme damit, doch tatsächlich an das Gute in diesem, unserem Lande unbeirrt zu glauben. Ich hätte dann unendliche Geduld mit jenen lieben Mitmenschen, die mir aber eigentlich nichts Gutes wollen, weil sie primär nur an ihr eigenes Wohl, die eigenen Interessen und vor allem die eigenen wirtschaftlichen Vorteile verfolgen. Als " Gutmensch " müsste ich diese Art von Mitmenschen auch dann noch für gut befinden, wenn sie mir de facto eher Schlechtes wollen. Würde ich so handeln, wäre ich in der Tat gutgläubig.

Doch aufgrund meiner jahrzehntelangen Berufserfahrung gehöre ich nicht zu den Gutmenschen, weil ich längst nicht mehr gutgläubig bin. Weil ich eben mein eigenes Leben nicht auf Gutgläubigkeit aufbaue, erkenne ich sehr schnell, ob ich an bestimmte Dinge mit einem gerüttelt Maß an Skepsis, mit einer erhöhten Achtsamkeit und mit der erforderlichen, kritischen Distanz heran zu gehen habe. Denn der gute Glaube an sich nutzt in solchen Fällen wenig.

Da quälen wir uns nun seit Dezember 2016 mit den fort währenden Auswirkungen eines Krankenhausaufenthalts herum, der letztendlich dazu geführt hat, dass die " AOK ",  die - so jene vollmundige Eigenwerbung - " Gesundheitskasse " ab jenen Monat das in den Vorschriften des SGB fest gelegte Krankengeld zu zahlen hat. Dieser gesetzliche Anspruch ist in dem fünften Buch des SGB geregelt. Doch auch die Gesetze haben dann ihre Wirksamkeit verloren, wenn die sie Ausführenden, diese eben falsch anwenden.

Seit dem die " AOK " nun das Krankengeld zahlen muss, versucht sie dieses zeitlich hinauszuzögern. So erfolgen jene Überweisungen mit mindestens acht Tagen Verspätung; in einem Fall sogar 12 Tage nach Fälligkeit. Diese trifft dann ein, wenn die dort vorzulegende ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelaufen ist. Mit Beginn des darauf folgenden Tages ist die Krankenkasse verpflichtet, dem Mitglied den errechneten Anspruch auf Krankengeld zu überweisen. Doch zwischen Theorie und Praxis liegen Lichtjahre.

Mit Ablauf des letzten Tages der eingereichten ärztlichen Bescheinigung wird erst an einer Berechnung des Krankengeldes herum gewerkelt. Diese wird danach an die so genannte Zahlstelle übermittelt. Von dort aus bekommt der Anspruchsberechtigte dann eine schriftliche Mitteilung über die Höhe des Krankengeldanspruchs. Liegt die schriftliche Mitteilung diesem vor, dürfte in der Regel eine Überweisung des Betrags auf das von dem Berechtigten benannte Konto erfolgen.

So warteten wir denn auf eine Zahlung für den Zeitraum vom 01.02.2017 bis 22.02.2017 ( einschließlich ). Und wir warteten ab dem 23. 0.2017 vergeblich. Auch am 24.02.2017 war kein Schreiben der Krankenkasse im Briefkasten. Am 25.02.2017 auf nicht; am darauf folgenden Sonntag ohnehin nicht. Am Rosenmontag, den 27.02.2017 immer noch nicht. Am Dienstag, den 27.02.2017 ebenso nicht. Mich packte die Wut und ich setzte mich vor meine PC - Tastatur und tippte diese Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 13.11.2016 besteht für mich ein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit ( AU ). Aufgrund Ihres Leistungsbescheides vom 28.11.2016 wurde Ihrerseits anerkannt, dass dieser kalendertäglich EUR XXXX netto beträgt. Mit dem 04.01. 2017 sowie 22.02.2017 liegen Ihnen  AU - Folgebescheinungen des Herrn XX in F., vor, wonach eine AU bis einschließlich 22.02.2017 sowie - abschließend - bis zum 17.03.2017 attestiert ist. Eine Krankengeldbezugsabrechnung vom 01.02. 2017 bis 22. 02. 2017 ist bislang nicht erfolgt; mithin auch keine Zahlung.
Abgerechnet wurde lt. Kontoauszug vom 07.02.2017 (!) dieser Zeitraum:
07.02.2017
AOK PLUS Die Gesundheitskasse
Gutschrift 760002046083 400002442273
- KRANKENGELD 05.01.2017-31.01.20 17
99000000919599052.007,72 
Mit einem Schreiben vom 02.02.2017, dass Ihnen per Mail zuging, habe ich wiederholt an eine zeitnahe Abrechnung und Überweisung des gesetzlich bestehenden Anspruchs auf Krankengeld erinnert. Verwiesen wurde ich hiernach im Rahmen eines mit ihrer Mitarbeiterin geführten Telefonats darauf, dass der bestehende Lohnersatzanspruch nachschüssig gezahlt werde. Dieser Umstand ist mir bereits seit dem Zeitpunkt des Eintritts in den Krankengeldbezug aufgrund der Überprüfung der Gesetzestexte hinreichend bekannt. Die nachschüssige Zahlung impliziert allerdings nicht, dass nach dem Ablauf des abzurechnenden AU - Zeitraumes, weitere 7 Tage bis zum Zahlungseingang verstreichen dürfen.
Ich betone hiermit nochmals, dass es sich bei der Gewährung von Krankengeld um einen im SGB eindeutig geregelten, mithin gesetzlichen Anspruch handelt, der nicht als Almosen oder besondere Leistung der GKV anzusehen ist. Auch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung der zu gewährenden Leistung wird im SGB bestimmt. 
Ich erwarte somit beides bis zum 01.03.2017, 15.00 Uhr.
Gegebenenfalls werde ich diesen Problemkreis in Form eines Artikels an die hiesigen Medien erörtern und / oder das SG in Form einer einstweiligen Anordnung bemühen. 
Vorsorgliche stelle ich hiermit den Antrag auf Gewährung einer Abschlagzahlung für den Zeitraum ab dem 01.03.2017 bis 17.03. 2017 in von XXXX EURO und verweise hierzu auf die einschlägigen Bestimmung des SGB.

Der Eingang der Mail wurde von der AOK Plus mittels eines dortigen Programms in standardisierter Form bestätigt. Das war am 28.02.2017.
Am 01.03.2017 tat sich nichts. Zuvor hatte sich die zuständige Sachbearbeiterin telefonisch bei uns gemeldet. Beim ersten Mal verwies sie pflichtbewusst darauf, dass auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein Kästchen, mit dem die AU ärztlicherseits festgestellt worden ist, durch den behandelnden Arzt nicht angekreuzt worden sei. Wenn eine korrigierte AU - Bescheinigung ihr vorgelegt werde, würde auch eine Zahlung erfolgen. Diese Bescheinigung lag der Dame bereits seit drei Wochen vor. Es wäre ihre Pflicht gewesen, auf den Formmangel unverzüglich hinzuweisen.

Beim zweiten Mal erklärte die Mitarbeiterin mir am Telefon, dass sie mit mir - auch als Ehemann - nicht sprechen dürfe. Ich übergab das Telefon meiner besseren Hälfte, die dann eine Art Vorlesung über die Zahlungsweise des Krankengeldes in einer oberlehrerhaften und anmaßenden Weise sich anhören musste. O - Ton: " Ich habe Ihnen doch schon mal gesagt, dass wir das Krankengeld nur nachschüssig zahlen " oder " Der darf sie gar nicht solange krank schreiben! ". Als sie dann im Hintergrund meine Androhung auf eine zu beantragende einstweilige Anordnung bei dem SG Dresden hörte, knickte sie ein. " Goddie, ausnahmsweise zahlen wir bis zum Ersten ".
Was natürlich schlicht und ergreifend gelogen war, denn die so wohl wollende " Ausnahme " ist im Gesetzt, nämlich dem SGB Fünf eindeutig geregelt. Dort steht, dass ein Anspruchsteller die Möglichkeit hat, bei erfolgter, mehrwöchiger oder längerer Erkrankung eine Abschlagzahlung zu verlangen. Verlangt der Leistungsempfänger diese, hat die Krankenkasse keinen Ermessensspielraum und muss eine angemessene Zahlung leisten. Aber auch dort ist geregelt, dass die Krankenkasse nach pflichtgemäßen Ermessen von sich aus, eine solche Zahlung leisten darf.

Tut sie aber nie, weil es ja um Geld geht. Da hört die Freundschaft bekanntlich auf; aber auch die Gutgläubigkeit. Bei mir schon längst, denn ich kenne eben die Machenschaften dieser halb staatlichen Verwaltungsmonstren zur Genüge. Dass sich eine Krankenkasse anmaßt, zu behaupten, ein Arzt dürfte einen Patienten nicht vier Wochen und länger krank schreiben, war aber auch mir neu. Na,ja, die Dame von der " Gesundheitskasse " wollte hier den Chef raus kehren. Nur zu verständlich, bei diesen Hungergehältern im Osten. Dann kamen auch noch die Schulferien dazwischen. Und das heutige Schreiben hat ein Küken in der " Gesundheitskasse " i.A. ( im Auftrag ) für die gestresste Dame unterschrieben. Diese war nämlich nach den Schulferien wohl krank. Nicht nur die Arbeit an sich verursacht Krankheiten heutzutage, nein, auch die Tätigkeit für eine " Gesundheitskasse " macht krank.

Als Gutmensch hätte ich dieses eher als unwahrscheinlich angesehen. Als kritischer Beobachter der Gesellschaft und ihrer Fehlentwicklungen indes, sage ich nur dazu: " Wenn Arbeit krank macht, sollte diese nicht abgeschafft sondern ihre Ursachen bekämpft werden - auch bei der " Gesundheitskasse AOK Plus ".

Gut´s Nächtle mit Greatful Dead und " Workingman´s Blues " - Live 1973:



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