Nachbarschaftsstreit oder: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben....
Da informierte der hiesige MDR in einer heutigen Fernsehsendung über einen erbitterten Nachbarschaftsstreit im sachsen - anhaltischen Aschersleben. Es geht um zwei ältere Herren, die sich zunächst wegen eines 1, 5 Meter breiten Flurstücks, das irgendwann einmal als Zuwegung diente, vor Gericht stritten. Der eine Nachbar obsiegte dort, der andere Nachbar trat - zunächst - wutentbrannt den Rücktritt an. Seitdem herrscht zwar zwischen den beiden Streithähnen Funkstille, doch der Schein trügt. Es entstand ein erbitterter Grabenkrieg, innerhalb dessen mit allen möglichen und erdenklichen, technischen Mitteln gekämpft wird. Es kommen Kamera, Video - Überwachung und Werkzeuge aller Art zum Einsatz.
Zudem wird Mutti Justitia regelmäßig, nämlich bereits 10 Mal, bemüht. Das nervt, kostete Geld, viel Kraft und vermindert die Lebensfreude.
Als ich den Bericht sah, erinnerte dieser mich an den berühmt gewordenen Streit zwischen der ehemaligen Auerbacherin Regina Zindler und ihrem Nachbar Gerd Trommer, deren Streit bei der TV - Gerichtsshow " Richterin Barbara Salesch " 1999 verhandelt und von dem Master of Klamauk Raab in einen Song mit dem schönen Titel " Maschendroahtzaun " eingebettet wurde.
Aber, es muss nicht immer ein so medial aufgeplusterter Streit unter Nachbarn sein, der die Gemüter erhitzt. Oft sind es eher Kleinigkeiten, Nebensächlichkeiten und profane Dinge, die einen Zwist verursachen können, dann nämlich, wenn das nachbarschaftliche Verhältnis unisono keines ist.
Statistisch betrachtet gerät jeder 3. Bundesbürger mindestens ein Mal in seinem befristeten Erdenleben mit seinen Nachbarn in einen mehr oder weniger heftigen Streit. Obwohl in solchen Fällen - von Bundesland zu regelnde - eine Pflicht zur Einschaltung eines Ombudsmannes oder Mediator oder Schlichter vorgeschrieben ist, ehe der Streit zu den Gerichten weiter geleitet wird, nimmt die Zahl der Zwistigkeiten pro Jahr signifikant kaum ab.
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/nachbarschaftsstreit-8100-konflikte-mit-dem-nachbarn-pro-jahr-aid-1.5305912
Nichtsdestotrotz gibt es eine unbekannte, weil so genannte Dunkelziffer, an Streitereien, die dann eben nicht vor dem Ombudsmann oder der Zivilgerichtsbarkeit landen. Es sind jene Scharmützel, die im tagtäglichen Grabenkrieg Jeder gegen Jeden auszuhalten hat, will er nicht gleich den Colt ziehen, sprich: neben dem verbalen Zwist, den Krieg durch die Instanzen beschreiten. Es sind oft die Kleinigkeiten, die den Nachbarn stören, die dann Anlass zu einem verbalen Schlagabtausch sind und - je nach Gemütslage - zum Teil in einer ungewollten Heftigkeit ausufern können. Wer dabei nicht standfest bleibt, wer nicht Gleiches mit Gleichem heimzahlen kann und sich rhetorisch nicht zu wehren weiß, der hat schon verloren.
Der zivilisierte Krieger indes lässt sich diese Art von Kräftemessen erst gar nicht ein. Er ignoriert die versuchten Provokationen und schlägt nur einmal zurück. Dann aber zielgenau und kräftig. Er zahlt nicht mit gleicher Münze heim, sondern er gibt dem Nachbarn klar zu verstehen, dass er seine Grenze der friedlichen Koexistenz überschritten hat. Wie heißt es da so schön im Volksmund?
Ein Herz, das seine Worte nicht sorgfältig abwägt, lässt dich etwas aussprechen, was dein Nachbar niemals vergessen wird."
https://de.wikiquote.org/wiki/Nachbar
Und so lässt sich letztendlich nicht darüber streiten, ob ein elektrischer Bandschleifer in den Nachmittagsstunden in Betrieb gesetzt in Kombination mit lauter Musik hinzunehmen ist, ob sich an schreiende Katzen am Samstagmorgen gegen 9.00 Uhr ein Ärgernis sind, ob ein Bodenschleifgerät an jenem Vormittag bei offen gelassenen Fenster eine Lärmbelästigung darstellt, ob eine etwas laut geratene Verabschiedung vor dem Gartenzaun an einem Werktagmorgen eine unzumutbare Geräuschkulisse abgibt, ob eine ab 5.30 Uhr, nur werktags, angeknipste Badezimmer - Deckenlampe eine Störung der Nachtruhe darstellt, ob ein durch heftige Windböen verursachtes Klappern eines Abschlussbleches zu einer Regenrinne, eine nächtliche Ruhestörung bedeutet und - vor allem -, ob ein etwas laut geführtes Gespräch mit einer Verwandten an einem frühen Sonntagnachmittag in der Nähe einer eingewachsenen Grundstücksgrenze als ruhestörender Lärm einzuordnen ist.
" Ruhe!", schallte es aus dem zum Sitzplatz umfunktionierten Strandkorb des Nachbarn vor unserem Grundstück herüber, als der Kaffeebesuch sich - zugegebenermaßen - etwas lauter in einer Diskussion mit meiner besseren Hälfte befand. " Was willst Du? ", war deren Antwort. " Ihr seid gestern noch lauter gewesen. Und dann der ewig kläffende Köter von eurem Besuch! "
Wutentbrannt tobte der Nachbar, sichtlich übermüdet und explosiv geladen, hinter der Hecke weiter. Er verjagte unsere kleine Katze, die sich durch die natürliche Grundstücksbegrenzung gewagt hatte und fauchte in einem Zug weiter herum. Da verschwand er laut zeternd in seine Wohnung.
Was sagt unser Dichter Friedrich Karl Schiller dazu?
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."
Aja!
Jimi Hendrix " Machine Gun " - 1969 - Fillmore East
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