Die Freiheit nehme ich mir. Zur Frage,ob eine 13-jährige die Welt umsegeln darf.


Die Verquastung menschlicher Hirnwindungen nimmt auch im 3. Jahrtausend dramatische Formen an. In blumigen, nicht endend wollenden Begründungen, diskutiert ein Forenmitglied mit mir über das Thema, ob eine geplante Weltumseglung einer dreizehnjährigen Niederländerin durch die - wenn auch geschiedene - Mutter über das Familiengericht verhindert werden darf.

Tja, diese existenzielle Frage würde sich erst gar nicht stellen, wenn die Medienindustrie sich nicht ausschweifig dieses Themas angenommen hätte. Allein bei der Google-Eingabe " Weltumseglung,Laura Dekker " konnte ich heute 6.550 Treffer registrieren. Das Thema scheint doch wohl so aktuelle zu sein,dass hierüber eine Vielzahl von Medien berichten mussten.

Unabhängig von dem medialen Echo jenes - für mich irrwitzingen - Plans, mit einem Einhand-Segelboot ohne weitere Hilfestellung innerhalb von zwei jahren die Erde umschiffen zu wollen, scheint es mir bei der minderjährigen Laura um die Aufarbeitung der elterlichen Trennung und Scheidung zu gehen. Aus dem einst in den üblichen familiären Umfeld aufwachsenden Mädchen ist inzwischen eine aufmüpfige, weil pubertierende Hernawachsende geworden, die sich ihren Albtraum einer Weltumseglung nun partout nicht austreiben lassen will.

Warum sollte sie auch? Schliesslich gibt dieses Vorhaben genügend Publicity, es dürften viele Medien an einer anschließenden Vermarktung interessiert sein und der nach Anerkennung heisscende Vtaer, bei dem Lara lebt, wäre all seine finaziellen Sorgen los. Er könnte die amteriellen Gelüste so richtig ausleben - auf Kosten der Gesundheit der eigenen Tochter?

Ein derartiges Vorhaben ist lebensgefährlich. Selbst wenn es sich bei Laura um eine gute, dem Alter entsprechend, erfahrene Seglerin handelt, sind Risiken und Unwägbarkeiten in einem erheblichen Maße in ihr Kalkül mit einzubeziehen. Wenn nicht sie, dann muss es ihr Vater, als erziehungsberechtigte Person wissen, dass bei einer Welttour schon so mancher Erwachsene "ins Gras gebissen hat ". Erst kürzlich hat ein 16-Jähriger nach einer Kollision mit einem Frachter seinen Plan, die Erde mittels eines Bootes zu umrunden,abgebrochen. Seit Jule Verneś " In 80 Tagen um die Welt " hat es viele weitere Abenteurer geben, die ihrem Drang nach Anerkennung, finanzieller Freiheit und Selbstfindung im eigenen Leben, auf diese Art nach gegangen sind. Warum also nicht auch eine Dreizehnjährige?

Das holländische Familienrecht sieht jedoch in einem solchen all vor, dass den Eltern nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für das Kind/die Kinder zusteht. Allerdings kann es aber dann entzogen werden,wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes zu befürchten ist. Nur in solchen Extremfällen greift das Gesetz ein und ein Familiengericht kann den Eltern - auch zeitlich begrenzt - die Personensorge entziehen. Anschließend wird eine vom Gericht bestimmte Person für die Eltern eingesetzt.

So weit, so gut. Nur: Was ist, wenn - wie in diesem Streitfall - die Eltern dann plötzlich beidseitig für den Plan der Tochter einstehen? Auch hier gilt eindeutig, dass ihnen die Kindessorge temporär entzogen werden kann. Immerhin ist die Tochter mit 13 Jahen noch nicht in der Lage, das Ausmaß ihres Tuns uneingeschränkt einzuschätzen. Wer sich so selbst gefährdet, dem muss stattlicherseits die Grenzen aufgezeigt werden.

Kommentare

Octapolis hat gesagt…
woanders auf der welt, kommen die kinder gerade vom grundwehrdienst wieder, wenn sie glück haben, und niemanden kümmerts. warum nicht ein gör, mit offenbar genug kohle in der hinterhand auf´s meer lassen, wenn die eltern nicht mal was dagegen haben?

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