Auf der Autobahn nachts um halb eins.
Jetzt ist der Winter mit Macht über uns gekommen. Was sich im Oktober überwiegend nur in den höheren Kammlagen der bundesdeutschen Mittelgebirge einstellte, nämlich Temperaturen um den Gefrierpunkt und bereits die ersten Schneefälle, ab Mitte November dann eine kurzzeitige Pause erfuhr, vollzog dann ab Sonntagnacht eine richtige Gradwendung: das Winterwetter hielt Einzug in vielen Teilen des Bundesgebiets.
Auch über den Osten Deutschlands gingen starke Schneefälle nieder, das Thermometer sank weit unter die Null-Grad-Marke und der Streudienst öffnete für seine Einsatzfahrzeuge die Tore.
Rechtzeitig zum Wintereinbruch verabschiedeten die "Tigerenten"-Koalitionäre in Berlin eine Änderung der StVO. Ab dem30.11.2010 gilt für sämtliche Fahrzeuge, die sich auf bundesdeutschen Straßen bewegen die Pflicht bei Eis, Schnee und Glätte Winterreifen aufziehen zu müssen.
So hatten sich denn einige Fahrzeugeigentümer bereits vor dem Einzug des Winters mit der entsprechenden Bereifung ausgerüstet andere wiederum zögerten noch und werden nun ab dem 30. 11. 2010 in die Pflicht genommen. Was von Kritikern als gesetzlich legitimierte Abzocke gesehen wird, weil die Reifenhersteller davon in nicht unerheblicher Weise profitieren und der handeln bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung Rekordumsätze bei Winterreifen vermeldete, lässt sich - nüchtern betrachtet - als ein notwendiges Übel qualifizieren.
Bei derartigen Schneefallmengen, eisigen Temperaturen und rutschigen Straßen, ist die Unfallgefahr doch enorm hoch. Dennoch sind die mit Winterreifen ausgerüsteten Fahrzeuge kein Freifahrtschein zum Rasen. Winterreifen verhindern nicht bestimmte Fahrverhalten bei Eis und Schnee, nämlich ein zu schnelles Fahren, sondern geben dem Fahrzeug eine höhere Sichheits bei Winterwetter.
Und während der Winter ab Sonntagnacht seine weiße Pracht auf die Regionen der südlichen und östlichen Bundesländern entfaltete, kam es, wie es seit vielen Jahren bei einer solchen Wetterlage immer gekommen war: ab den führen Morgenstunden des 29. 11. herrschte ein Verkehrschaos auf fast allen Autobahnen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Aner auch die bayrische Straßen waren vom Wintereinzug stark betroffen.
Erst in den Mittagsstunden entspannte sich die Lage auf den dortigen Straßen. Die Autobahnen waren mittlerweile geräumt und der Berufsverkehr konnte wieder rollen.
Das geschah allerdings - wie in den Jahren zuvor - nur sehr langsam. Der Hauptgrund war auch bei diesem Winterwetter, wie so häufig, liegengeblieben LKW. Und dabei spezille für die A4, A9 und A72 bezogen: fahrunfähige tschechische LKW, die sich quer über die Fahrstreifen stellen, am Rand der rechten Spur standen oder die Parkplätze blockierten.
Alle Jahre wieder!
Was sich ab dem 29.11.2010 ab Mitternacht auf den sächsischen Autobahnen abspielte war ein Horrorszenario. Denn nach wenigen Stunden mit heftigen Schneefall ging dort nichts mehr. So blieben die LKW auf am heutigen Dienstag dort stehen, denn inzwischen hatte sich ja die Gesetzeslage geändert und es gilt Winterreifenpflicht und dieser konnten die Fahrzeugführer ja nun wahrlich nicht mehr nachkommen, weil sie nämlich feststeckten, auf der Autobahn nachts ab halb eins!
Auch über den Osten Deutschlands gingen starke Schneefälle nieder, das Thermometer sank weit unter die Null-Grad-Marke und der Streudienst öffnete für seine Einsatzfahrzeuge die Tore.
Rechtzeitig zum Wintereinbruch verabschiedeten die "Tigerenten"-Koalitionäre in Berlin eine Änderung der StVO. Ab dem30.11.2010 gilt für sämtliche Fahrzeuge, die sich auf bundesdeutschen Straßen bewegen die Pflicht bei Eis, Schnee und Glätte Winterreifen aufziehen zu müssen.
So hatten sich denn einige Fahrzeugeigentümer bereits vor dem Einzug des Winters mit der entsprechenden Bereifung ausgerüstet andere wiederum zögerten noch und werden nun ab dem 30. 11. 2010 in die Pflicht genommen. Was von Kritikern als gesetzlich legitimierte Abzocke gesehen wird, weil die Reifenhersteller davon in nicht unerheblicher Weise profitieren und der handeln bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung Rekordumsätze bei Winterreifen vermeldete, lässt sich - nüchtern betrachtet - als ein notwendiges Übel qualifizieren.
Bei derartigen Schneefallmengen, eisigen Temperaturen und rutschigen Straßen, ist die Unfallgefahr doch enorm hoch. Dennoch sind die mit Winterreifen ausgerüsteten Fahrzeuge kein Freifahrtschein zum Rasen. Winterreifen verhindern nicht bestimmte Fahrverhalten bei Eis und Schnee, nämlich ein zu schnelles Fahren, sondern geben dem Fahrzeug eine höhere Sichheits bei Winterwetter.
Und während der Winter ab Sonntagnacht seine weiße Pracht auf die Regionen der südlichen und östlichen Bundesländern entfaltete, kam es, wie es seit vielen Jahren bei einer solchen Wetterlage immer gekommen war: ab den führen Morgenstunden des 29. 11. herrschte ein Verkehrschaos auf fast allen Autobahnen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Aner auch die bayrische Straßen waren vom Wintereinzug stark betroffen.
Erst in den Mittagsstunden entspannte sich die Lage auf den dortigen Straßen. Die Autobahnen waren mittlerweile geräumt und der Berufsverkehr konnte wieder rollen.
Das geschah allerdings - wie in den Jahren zuvor - nur sehr langsam. Der Hauptgrund war auch bei diesem Winterwetter, wie so häufig, liegengeblieben LKW. Und dabei spezille für die A4, A9 und A72 bezogen: fahrunfähige tschechische LKW, die sich quer über die Fahrstreifen stellen, am Rand der rechten Spur standen oder die Parkplätze blockierten.
Alle Jahre wieder!
Was sich ab dem 29.11.2010 ab Mitternacht auf den sächsischen Autobahnen abspielte war ein Horrorszenario. Denn nach wenigen Stunden mit heftigen Schneefall ging dort nichts mehr. So blieben die LKW auf am heutigen Dienstag dort stehen, denn inzwischen hatte sich ja die Gesetzeslage geändert und es gilt Winterreifenpflicht und dieser konnten die Fahrzeugführer ja nun wahrlich nicht mehr nachkommen, weil sie nämlich feststeckten, auf der Autobahn nachts ab halb eins!
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