Kundus,Krieg, Klein, keine Kohle!


Seit dem 11. Dezember 2013 steht es also erstinstanzlich fest: Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminsiter für Verteidigung, Bonn, muss für die völkerrechtswidirige Aktion am 4. September 2009 in der Nähe von Kundus / Afghanistan, bei der neben einer Reihe von Taliban - Kämpfern auch eine Vielzahl von Zivilisten durch den Bombenabwurf auf zwei entwendete Tanklastzüge der NATO keinen Schadenersatz an die Angehörigen der Zivilopfer zahlen.

Wie damals berichtete wurde, hat der Kommandeur der dortigen Bundeswehreinheit, der Oberst Klein, die militärische Unterstützung der NATO - Luftstreitkräfte angefordert. Bei dem Einsatz soll - so der Klageinhalt des Kollegen Karim Popal, der die Mehrzhal der Opferfamilien vertritt - der von Oberst Klein gegebene Befehl zum Luftschlag gegen die sich vor den Tankfahrzeugen befindlichen Menschen in rechtswidriger Weise erfolgt sein. Der Bremer Rechtsnwalt Popal beruft sich dabei auf § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ( BGB ) sowie Artikel 34 des Grundgesetzes ( GG ) und sieht in dem erteilten Befehl eine Amtspflichtverletzung des  Oberst Klein.

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, die in diesem Verfahren zuständig war, hat die Klagen abgewiesen, weil das Gericht nach der erfolgten - umfangreichen - Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangte, dass dem damals befehlshabenden Soldaten kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden könne.
In der gestrigen Pressemitteilung des Landgerichts Bonn wird detailliert ausgeführt, dass ein Verstoss gegen Normen des Völkerrechts ebenso wenig bewiesen werden konnte und damit der Befehl nicht in rechtwidirger Weise erfolgte.

http://www.lg-bonn.nrw.de/presse/420_Aktuell/index.php


Die erste Runde ging deshalb für den Kollegen Popal verloren. Dennoch können die Kläger gegen das Urteil Berufung bei dem Oberlandesgericht Köln einlegen. Ob es dazu kommen wird, ist indes fraglich. Die juristische und moralische Verantwortlichkeit bei dieser Aktion sind zwei Paar Schuhe.
Kundus ist eben Krieg. Auch wenn dieses von Merkel und Konsorten nie so offen ausgesprochen wurde. Krieg indes ist moralisch verwerflich, was auch nie thematisiert wurde. Aber das bundesdeutsche Rechtssystem sieht kein Gesetz vor, das moralische Schuld in einen justitiablen Tatbestand kleidet. Nicht alles, was als verwerflich bezeichnet werden muss, ist rechtswidrig und führt zu entsprechenden Folgen.

Neben den lumpigen ca. 3.500 € Entschädigungszahlung für jedes Opfer, können die betroffenen Familien jetzt nur mit dem erhobenen Finger argumentieren und fordern, dass der Krieg im eigenen Land beendet wird. Kohle gibt es nicht mehr!

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