Die Rückkehr mit einem Freispruch dritter Klasse?
Wer sich vor mehr als 2 Jahren nicht an dem " Wulff - Bashing " versucht hat, für den kommt der gestrigen Freispruch des Angeklagten Christain Wulff eher nicht überraschend. Dazu muss auch niemand juristisch vorgebildet sein. Dazu gehört wohl eher nur der gesunde Menschenverstand.Und der - so zumindest die Vermutung des Hamburger Nachrichtenmagazins - ist einigen Staatsanwälten vollends abhanden gekommen. " DER SPIEGEL " titelt nämlich in seiner letzten Ausgabe " Die Scharfmacher - Klage gegen Deutschlands Staatsanwälte ". Lassen wir mal die Kirche schön im Dorf. Der " Wulff - Prozess " hat mit den übrigen Verfahren gegen angebliche Prominente wegen Steuerhinterziehung, Betrugs oder anderer Verfehlungen herzlich wenig zu tun. Wulff war ein gehetzter der Medien - Meute, die sich auf ihn stürzten, weil er das Dienstliche mit dem Privaten vermischt hat und keine saubere Trennungen zwischen Amt und Familienvater oder mehr vornahm. Dass die S...