Die Rückkehr mit einem Freispruch dritter Klasse?



Wer sich vor mehr als 2 Jahren nicht an dem " Wulff - Bashing " versucht hat, für den
kommt der gestrigen Freispruch des Angeklagten Christain Wulff eher nicht überraschend. Dazu muss auch niemand juristisch vorgebildet sein. Dazu gehört wohl eher nur der gesunde Menschenverstand.Und der - so zumindest die Vermutung des Hamburger Nachrichtenmagazins - ist einigen Staatsanwälten vollends abhanden gekommen. " DER SPIEGEL " titelt nämlich in seiner letzten Ausgabe " Die Scharfmacher - Klage gegen Deutschlands Staatsanwälte ".

Lassen wir mal die Kirche schön im Dorf. Der " Wulff - Prozess " hat mit den übrigen Verfahren gegen angebliche Prominente wegen Steuerhinterziehung, Betrugs oder anderer Verfehlungen herzlich wenig zu tun. Wulff war ein gehetzter der Medien - Meute, die sich auf ihn stürzten, weil er das Dienstliche mit dem Privaten vermischt hat und keine saubere Trennungen zwischen Amt und Familienvater oder mehr vornahm.

Dass die Staatsanwaltschaft Hannover nach dem " Stahlgewitter " aus den Rohren der Vierten Gewalt Lunte gerochen hatte und ihn unter ihre Fittiche nahm, ist doch selbstverständlich. Hätte sie nicht in einem Berg von Akten herum gewühlt, hätte sie nicht in den öffentlich bekannt gewordenen Fällen, die nach Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit muffelten, ihre große Nase hinein gesteckt und hätten die Mitarbeiter der " Sonderkommission " nicht wie Irre herum gerödelt, die Medien - Öffentlichkeit wäre an die Decke gegangen und der Michel hätte umgehend mit dem Spruch von dem Hängen der Kleinen und dem Freilassen der Großen kokettiert.

So wurde - zumindest juristisch - ein Popanz aufgebaut. Die Anklagebehörde in Gestalt der Sitzungsvertreter durften sich nach allen Regeln der Standeskunst und unter Ausdehnung der Stopp - Vorschriften ordentlich austoben. Das war´s dann aber schon.
Freispruch, indes bedeutet nicht, dass Wulff nun so tun kann, als wäre da nie etwas gewesen. Er selbst kennt eigentlich nur die Wahrheit und die tatsächlichen Umstände, die ihn in eine Verteidigungslage gebracht haben, aus der er nie wieder heraus kam. Das Medien - " Stahlgewitter " ( auch dieser Ausdruck wurde ihm um die Ohren geschlagen ) hat er selbst verschuldet. Er hat die Informationen über seine finanziellen Transaktionen und die ihm gewährten monetären Wohltaten nur scheibchenweise offenbart. Erst, als die Fakten längst auf den Tisch lagen, als bereits Vorverurteilungen in den Printmedien kursierten und als die ihn jagenden Journalisten immer mehr Details über seine Finanzsituation im Arsenal hatten, räumte er die Abläufe hierzu ein.

Zu spät, wie sich später heraus stellen sollte. Die kläffende, heulende, jaulende Meute hatte ihn da bereits in die Enge getrieben. Der Rücktritt von seinem Amt als Bundespräsident war da nur noch konsequent.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat aus der Masse der Vorwürfe ein winziges Detail als Anklage würdig heraus gefiltert. Es war ein Versuchsballon, der da hoch ging und nach unendlich vielen, quälenden Prozesstagen zerplatzte. Heiße Luft war es indes nicht, was dort entwich. " Glück gehabt, mein Lieber! " Das könnte der Praktiker, der Rechtskundige, der Strafrechtler mit einem breiten Grinsen formulieren und als Quintessenz fest halten, dass ihn die benannten Zeugen aus der Zwangslage befreit haben. Ob nun das Sich - Wechselseitige - Einladen ein sozial - adäquates Verhalten in jenen Kreisen ist, in der Wulff einst verkehrte, mag dahin gestellt bleiben.
Wulff war als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und auch als Bundespräsident Amtsträger. Für ihn gelten andere Bedingungen, wenn es um Gefälligkeiten, Geschenke, Geld geht.

Die Staatsanwaltschaft ist dazu da, solche anrüchigen Verhaltensweisen auf ihren strafrechtlichen Gehalt hin zu überprüfen. Das hat sie gemacht. Im Gegensatz zu dem US - amerikanischen Rechtssystem, das auf dem " Case - Law " - Prinzip basiert und in dem der Ankläger nicht Bediensteter des Staates ist, sondern nur in seinem Namen auftritt und damit auch nach Erfolg bezahlt wird, erhalten die Staatsanwälte ihr monatliches Geld in Form einer Besoldung. Damit soll die Unabhängigkeit gewahrt bleiben und ein finanzielles Interesse ausgeblendet werden. Das aufgeblähte Brimborium im US - recht innerhalb eines Strafprozesses ist hier nicht erforderlich. Die erhobene und eventuell von dem Strafgericht zugelassene Anklage wird nur nach den Vorschriften der Stopp verhandelt. Zudem entscheidet nicht die Staatsanwaltschaft sondern das erkennende Gericht über Schuld, Nichtschuld und Strafmaß.

Es mag sein, dass die Staatsanwaltschaften in den letzten Jahren einige Verfahren gegen bekannte Straftäter an die Große Glocke gehangen haben. Zu deren Rechtfertigung lässt sich aber anführen, dass sie sich dabei der Öffentlichkeit gegenüber verpflichtet gesehen haben könnten. Öffentlichkeit indes, ist längst als Medien - Öffentlichkeit zu definieren. Und hier beginnt es problematisch zu werden. Wenn Details aus einem laufenden Strafverfahren bereits in die Fänge der Medien gelangt sind, lässt sich doch nicht von der Hand weisen, dass darüber auch berichtet wird.

Nun ist Wulff´s Freispruch auch ein Thema in den Medien gewesen. Nicht mehr und nicht weniger interessant, wie jener von Jörg Kachelmann. In diesem ebenfalls aufgebauschten Prozess konnte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eben nicht beweisen, dass er eine strafbare Handlung begangen hat. Das Gericht hatte deshalb Zweifel und die fallen bekanntlich zu Gunsten des Angeklagten aus.
 
Für mich bedeutet der Wulff - Freispruch einer der dritten Klasse. Zu einen, weil in der Gesamtschau der anrüchigen Verhaltensweisen als ehemaliger Ministerpräsident, dieser nicht korrekt gehandelt hat, zum anderen, weil er Jahre zuvor mit erhobenen Zeigefinger und mit einer erheblichen, moralischen Pathos, auf die vermeintlichen Fehler anderer Politiker hingewiesen hat. Wer im Glashaus sitzt, ........, Herr Wulff!
Und wer de facto wegen der Ehescheidung finanziell aus dem letzten Loch pfeift, der soll in der Öffentlichkeit nicht so tun, als ginge es ihn glänzend und muss - wie Otto Normalverbraucher es eben auch hinzunehmen hat - ganz kleine Brötchen backen. Dieses wollte aber weder er, noch seine Bettina, die gerne Glamour zeigt, obwohl sie selbst nichts auf der Naht hatte; nicht einmal einen abgeschlossene Berufsausbildung und schon gar keinen Studienabschluss. Sie hat es aber dem gemeinen Volk so verkaufen wollen. Dumm gelaufen, Bettina. Aber dafür ist sie in jedem fall weicher gefallen als er. Und musste sich nicht noch mit einem Strafprozess abplagen.
 
 

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