Beate Z. und das vierblättrige Kleeblatt.



Der bundesdeutsche Rechtsstaat ist ein sehr komplexes und äußerst kompliziertes Gemeinwesen. Es schützt den Bürger vor sich selbst; sich selbst vor dem Bürger und vor allem vor seinen in ihm wohnenden Feinden. Deshalb muss der Rechtsstaat das Recht, das er selbst in eine Unzahl von Gesetzen gekleidet hat, durch die Dritte Gewalt aussprechen lassen. Dieses Verfahren nennt sich dann " rechtsstaatlich ". Für jeden Feld - Wald - und Wiesen - Juristen ist spätestens ab dem 1. Semester seiner langen - oft nicht erfolgreich zu Ende gebrachten - Ausbildung klar, dass er selbst - allerdings nur nach Abschluss der beiden Staatsexamina - ein Teil diesen Staatswesens ist. Deshalb muss er darauf auch einen Eid schwören.

Der zugelassene Rechtsanwalt ist auch ein Teil des Staatswesens. Er ist jedoch unabhängig. Ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, also. Und weil er unabhängig sein soll, darf er im Rahmen der rechtsstaatlichen Ordnung - unter Einhaltung der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung - das Recht, was ihm zuvor von der Legislative oder auch der Exekutive oktroyiert wurde, versuchen zu pflegen. Das gelingt indes nicht immer. Jedoch - in der heutigen, eher apolitischen Zeit - immer öfter.

Time is Money. Money ist Beautiful. I´m Beautiful. So könnte der Dreiklang der anwaltlichen Tätigkeit heutzutage lauten.

Der Anwaltschaft ging es nach dem verloren II. Weltkrieg zunächst nicht schlecht. Denn es gab weniger praktizierende Vertreter von ihr. Die Masse war für Volk, Führer und Vaterland im Krieg geblieben. Einige von ihnen dann ex tunc rehabilitiert und als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter alsbald - nicht entnazifiziert - in die Rechtspflege eingegliedert worden. Auch die furchtbaren Juristen durften wieder dem Recht dienen. Und wie!

Was einst - ideologisch braun gefärbt - sich in der Dritten Gewalt  und drumherum, tummelte, bestimmte über viele Dekaden die westdeutsche Justiz. Jetzt regiert der Euro sie.

Der Münchner " NSU " - Prozess, der zu Beginn medial für viel Furore sorgte, ist inzwischen als völlig uninteressant von der Vierten Gewalt abgetan worden. Nur, wenn ab und an zwischen den drei Verteidigern und dem Strafsenat am Oberlandesgericht in München verbal die Fetzen flogen, weil das Trio Infernale ordentlich auf die berühmte Pauke hauen wollte, gab es einige Meldungen. Ansonsten herrschte Ruhe. Seit den letzten, der mehr als 200 Verhandlungstagen, rauchte es indes wieder im Karton. Nicht zwischen dem Gericht und der Verteidigung und / oder der Staatsanwaltschaft, sondern zwischen der Verteidigung und der Angeklagten Zschäpe.

Z. wollte ihre drei Verteidiger los werden. Das Vertrauensverhältnis sei nicht mehr vorhanden. Auch sonst hat sie keine Lust mehr auf die Dame und die beiden Herren. Der Flotte Dreier habe ihr nicht mehr zugesagt. Aha, aja. Die Z., sie muckt nun auf. Nicht gegen den Rechtsstaat, den lehnte sie ja vor einigen Jahre zusammen mit den beiden NSU - Mitglieder und Suizidenten Böhnhardt  und Mundlos ab, weil er niederrassige Elemente mit den gleichen Rechten und Pflichten versah, wie sie sie selbst reklamierten. So wird von der Staatsanwaltschaft gemutmaßt, dass B, M. und Z. als kriminelle Vereinigung mordend  durch die Lande zogen und als wahre Deutsche versuchten, die Rechte der unterdrückten Deutschen im eigenen Land wieder so zu stärken, dass dieses, unser Land, auch wieder den Deutschen gehört.

Eine edles Ansinnen. Immerhin war sich Z. nicht zu schade, dafür ihr eigenes Leben, ihre Zukunft, auf das Spiel zu setzen. Dafür gebührt ihr eigentlich - nach Lesart der braunen Anhängerschaft - der Friedensnobelpreis. Doch nix war´s damit. Stattdessen klagt der Staat, den sie ja vorgibt, schützen zu müssen, sie -  welch´frevlerischen Tun - nun an. Beihilfe / Mittäterschaft zum 10-fachen Mord usw. usf. Pfui, Staat, wie kannst du es wagen, mich als wahre Patrioten für die deutsche Sache, auf die Anklagebank zu bringen?

Da sitzt sie nun seit mehr als 2 Jahren. Noch länger dauert die Untersuchungshaft an. Da kommt auch eine zuvor Hartgesottene, sehr schnell ins Grübeln. Wie komme ich hier wieder heraus? Soll ich hier ewig drin bleiben? Nein, ich möchte mein Leben leben. Freiheit für Beate Z.!

Doch der verhasste Rechtsstaat gewährt ihr zuvor einen fairen Prozess. Er gibt ihr jetzt sogar 4 Verteidiger. Die werden allesamt von der Staatskasse bezahlt. So, wie der Staat - also wir alle - jene brauen Hetzer, Straftäter und Geschichtsklitterer mit HARTZ IV alimentier, mit dem Recht der freien Meinungsäußerung beglückt, damit sie ihren Dreck, ihre Menschen verachtende Ideologie, ihren Hass auf die Anderen, die nicht so verblödet und verblendet sind, wie sie selbst, in den so genannten Sozialen Netzwerken oder anderswo verbreiten dürfen und damit sie eben so lange als unschuldig gelten bis ihre Schuld rechtskräftig fest gestellt worden ist. Eine schöner Staat ist das. Ein Staat, der die braune Brut so behandelt, als sei sie nicht braun, sondern eben nur auf einem falschen Weg geraten.

Einst las ich einen Kommentar eines Nachbar, der bei Facebook die polnischen Nachbarn als " Drecksvolk " bezeichnete, weil irgendwo ein Diebstahl eines Motorrads von angeblich polnischen Tätern begangen worden sein soll. Unschuldsvermutung, Herr Nachbar. Die gilt auch hier. So, wie sie bei Z. und anderen Verirrten auch ihre Anwendung finden muss. Doch davon wollen solche Flachdenker nichts wissen. Die Rechte im Rechtsstaat sollen nur für wahre Deutsche gelten. Immerhin Z. versucht ihre Verteidiger los zu werden. Vielleicht, weil sie selbst meint, dass sie unschuldig sei. Vielleicht, weil sie irgendwo her den Rat bekommen haben könnte, dadurch das Verfahren in dei Länge ziehen zu können. Vor dem Gesetz sind allerdings alle Menschen gleich. Oder sind sie nur deshalb anders zu behandeln, weil ihnen vorgeworfen wird, sie seien an Morden aus niederen Beweggründen, nämlich Rassenhass oder Hass gegen den Staat, völlig anders einzuordnen?

Als in den 1970er Jahren die Baader - Meinhof - Bande ihr Unwesen trieb, war die Stimmung in Westdeutschland aufgeheizt. Alle so genannten " Linken " wurden an den Pranger gestellt.
40 Jahre später kräht kein Hahn nach Z. und Konsorten. Dabei soll die Presse, sollen die Medien, doch allesamt " linksversifft " sein. Doch da rührt sich nichts. Keine Hetze gegen Rechte, gegen jene Mitläufer und geistigen Brandstifter, die Mundlos, Böhnhardt und Z. ihre Verbrechen erst ermöglichten. Dafür gibt es vom Staat, der ja nur von Linken, von Kommunisten, von Gutmenschen beherrscht sein soll, nun sogar vier Verteidiger. Auch Staatskosten, versteht sich!

Das Pack, was sich jetzt gegen Asylbewerber erhebt, was  gegen Menschen hetzt, die sich für Flüchtlinge einsetzen, sollte sich fragen, warum dieser " linksversiffte " Staat und seine angeblich " linken " Repräsentanten, einer vermeintlichen Mörderin soviel Gnade zuteil werden lässt. Warum stellt dieser Staat die angeklagte Z. nicht gleich an die Wand? So, wie es die braunen Schwachköpfe fordern? Todesstrafe für Rechte? Davon habe ich bislang nichts gelesen. Auf diesen Seiten im Netz, die voller Hass, Menschenverachtung und geistigen Dünnschiss sind, der zudem in den aller letzten Etagen der Grammatik abgelassen wird.

Danke, Herr Nachbar, für den geistigen Beistand bei der Beantwortung der Frage, ob ich als Halbpole auch zu dem " Drecksvolk " gehöre, das angeblich nur klaut und nicht arbeitet. Wenn es darauf an kommt, bin ich eher Pole als Deutscher. Darauf bin ich stolz. So, wie du Flachpfeife es bist, als Deutscher deutsch zu sein und deine blöden Sprüche bei Facebook ablässt.

Z. ist überall. Auch in den Spatzenhirnen der Spießer, die für sich sämtliche Rechte einfordern, aber andere Menschen rechtlos stellen wollen. Der Rechtsstaat hat auch für diese Verwirrten die gleichen Rechte vorgesehen, auch dann, wenn sie ihm mit Todesverachtung entgegentreten. Z. und ihre vier Verteidiger werden in die Geschichte dieses Landes eingehen als Beispiel dafür, das Recht nichts mehr mit brauner Ideologie zu tun hat.

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