Da steht ein Pferd auf dem Flur und eine Kuh auf der Autobahn.
Die bundesdeutschen - und nicht nur die - Autobahnen, aber auch die anderen, ausgebauten Straßen, dieses, unseres Landes, sind wahrhaftig kein Ort, an dem schwach besaitete Zeitgenossen sich lange aufhalten sollten.
Neben der sattsam bekannten Protzerei mit den High Tech - Schüsseln, die hoch motorisiert und mit glänzenden Lack, von Frauen und Männern allerlei Couleur dabei durch die Lande gelenkt werden, kann es dann und wann dabei zu unabsichtlichen Begegnungen mit der dritten Art, nämlich dem Tier kommen.
Häufig endet so ein tête-à-tête tödlich; in der Mehrzahl für das oft schwächere Tier.
Da berichtete MDR aktuell doch heute Morgen über eben jene - oft kuriosen - Verkehrsunfälle mit diversen Tieren. Am Beispiel dementsprechender Radiomeldungen über auf den Fahrbahnen stehender oder sich dort befindender Kühe, wurde auf die damit verbundenen Gefahren hingewiesen.
Was sich dort bei einem solchen Crash abspielt, kann nur derjenige erahnen, der einen solchen schon selbst mit erlebt hat. So, wie ich an einem Abend auf der Strecke zwischen Munster / Lager und Soltau, als mich ein Soldat in seinem funkelnagelneuen Auto, einen VW Käfer 1303, in blau, zu einer Ausfahrt mit nahm und nach wenigen Kilometern ein Rudel Rehe die Straße passierte. Es knallte fürchterlich, das Reh flog über das runde VW - Ei und landete irgendwo im Straßengraben.
Der Käfer war an der Front völlig eingedrückt. Als die von einem älteren Ehepaar gerufene Polizei eintraf und das Gelände absuchte, war von dem angefahrenen Tier nichts mehr zu sehen.
Bei einer Kuh, die ja zu dieser Jahreszeit auch regelmäßig von der Weide ausbrechen, einem Pferd oder einem Keiler, wäre damals ein größerer Schaden entstanden.
Allein in Deutschland werden jährlich mehr als 240.000 Verkehrsunfälle mit Wild gezählt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wildunfall
Den materiellen Schaden reguliert in der Regel die Kasko - Versicherung ( Teilkasko ).
Den Personenschaden nur bei verletzten Insassen, die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.
Bei anderem Getier, wie Pferde, Kühe, Schafe usw. verhält es sich anders. Hier haftet zwar der Tierhalter nach dem Grundsatz der verletzten Aufsichtspflicht, doch bei solchen Verkehrsunfallschäden kann der Fahrzeughalter so manches Mal sein blaues Wunder erleben. Denn hier greift unter Umständen eine Mithaftung über die so genannte allgemeine Betriebsgefahr.
Das kann in solchen Fällen - je nach Sachlage - dann doch sehr teuer werden.
http://www.iww.de/ue/archiv/aktuelles-thema-haftpflicht-und-kaskoansprueche-bei-unfaellen-mit-haus-und-nutztieren-f19473
Wer also eine solche Begegnung der dritten Art hatte, muss sich zudem bei der Schadenregulierung auf allerlei unliebsame Überraschung gefasst machen. Vor allem, dann, wenn eine renitente Tierhalter - Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung verzögert oder sogar verweigert.
Wenn zudem noch hungrige und äußerst querulatorische Rechtsanwälte im Spiel sind, ist es nicht selten, dass sich die Unfälle auf einen längeren Zeitraum hinziehen.
Da ist es angenehmer, es steht das berühmte Pferd auf dem Flur, als eine Kuh auf der Autobahn.
" America " und der Kalssiker " A horse with no name " aus dem Jahr 1972:
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