Die IKK Dresden und ihre seltsame Informationspolitik.
Ab 1970 existierten in der BRD 1.815 (!) Krankenkassen, ab 1980 waren es immerhin noch 1.319, ab 1990 deren 1.147. Ab den Nullerjahren sank die Anzahl der gesetzlichen und privaten Krankenkassen von 420 auf nur ( ß ) 117. Die Tendenz eines Schrumpfungsprozesses auf diesem Sektor wird sich fort setzen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Krankenkassen
Einer der 117 Anbieter ist die IKK classic. Deren Sitz liegt in der sächsischen Landeshauptstadt. Sie entstand aus einer Fusion mehrerer Krankenkassen und existiert in dieser Form erst seit 2010. Die Innungskrankenkasse ( IKK ) war vormals relativ günstig, denn sie erhob zunächst keine Zusatzbeiträge, wie es die Gesetzeslage, die sich ständig veränderte und die ab 2009 einen einheitlich, vom Gesetzgeber aus, vorbestimmten Beitragssatz, der zuletzt auf 15,6 Prozentpunkte ( 8, 2 % hat der Arbeitnehmer zu entrichten ) angehoben wurde, vorsieht. Die " billige IKK classic hatte deshalb mehr als 3,5 Millionen Mitglieder und ein Beitragsvolumen von 10, 4 Milliarden ( ! ) Euro.
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/
https://de.wikipedia.org/wiki/IKK_classic
Seit dem 1. Januar 2016 wird diese Mitgliederzahl erheblich schrumpfen, denn die IKK classic hat den Zusatzbeitrag, der zunächst auf moderate 0,8 % des Einkommens fest gelegt war, erneut um satte 0,6 % ,auf nunmehr 16 Prozentpunkte angehoben.
Das kam nicht gut an. Es hagelte massenhafte Austritte und so entschlossen auch wir uns, die Krankenkasse zu wechseln.
Weil die AOK Sachsen bereit Wochen vor dem Stichtag zum 1. Januar 2016 mit einer großflächigen Werbekampagne garantierte, dass die Zusatzbeiträge dort nicht eingeführt werden würden, sondern der Beitragssatz mit 15, 6 % stabil bliebe, lag es auf der Hand, dort die Pflichtversicherung fortzuführen.
So kündigte ich die Mitgliedschaft bei der IKK classic und wir wechselten zur AOK, bei der wir seit dem 1. April nunmehr gesetzlich krankenversichert sind.
Bei einer zufällig durchgeführten Recherche fiel mir allerdings auf, dass die " schlaue " IKK classic, mit ihrer exzellenten Informationspolitik, die Mitglieder ordentlich hinter das Licht geführt hat.
Weil die Erhöhung des Zusatzbeitrag durch den Verwaltungsrat der Krankenkasse erst am 21. Dezember 2015 beschlossen wurde, konnte eine Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde in Berlin erst am 28. Dezember 2015 erfolgen.
Demgemäß erfolgte eine erforderliche Benachrichtigung der einzelnen Mitglieder zum größten teil erst nach dem 31.12.2005. Womit die Möglichkeit, die gesetzlichen Kündigungsfrist zum Ende des Monats Februar noch einhalten zu können, ausgehebelt wurde.
Oder, um es anders zu formulieren: Die erhöhten Beiträge mussten damit für 3 statt für nur 2 Monate entrichtet werden. Damit konnte die IKK classic für mindestens einen Monat von den 3, 5 Millionen Mitglieder den höheren, zudem einkommensbezogenen Beitrag einkassieren.
Schlau gemacht.
Ich erkannte diese Finte und schrieb an die IKK classic, mit der Bitte, den zuviel gezahlten Beitrag für März 2016 zu erstatten. Doch - wie nicht anders erwartet - verstand der dortige Mitarbeiter nur Bahnhof und schrieb mir wirres Zeug zurück.
Ich werde mich an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin wenden und dort den Sachverhalt schildern. Mal sehen, ob der höher bezahlte Mitarbeiter einen klaren Blick für solche alltäglichen Schummeleien hat.
Merke also:
§ 1
Die Krankenkasse hat immer Recht.
§ 2
Sollte die Krankenkasse nicht im Recht sein, gilt ohne jedwede Einschränkungen § 1.
§ 3
Wenn es um Geld geht, stellen sich die Krankenkassen sich stur.
Dazu " Tull " und " Thick as a brick " ( soll heißen: Dumm wie Bohnenstroh ):
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Krankenkassen
Einer der 117 Anbieter ist die IKK classic. Deren Sitz liegt in der sächsischen Landeshauptstadt. Sie entstand aus einer Fusion mehrerer Krankenkassen und existiert in dieser Form erst seit 2010. Die Innungskrankenkasse ( IKK ) war vormals relativ günstig, denn sie erhob zunächst keine Zusatzbeiträge, wie es die Gesetzeslage, die sich ständig veränderte und die ab 2009 einen einheitlich, vom Gesetzgeber aus, vorbestimmten Beitragssatz, der zuletzt auf 15,6 Prozentpunkte ( 8, 2 % hat der Arbeitnehmer zu entrichten ) angehoben wurde, vorsieht. Die " billige IKK classic hatte deshalb mehr als 3,5 Millionen Mitglieder und ein Beitragsvolumen von 10, 4 Milliarden ( ! ) Euro.
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/
https://de.wikipedia.org/wiki/IKK_classic
Seit dem 1. Januar 2016 wird diese Mitgliederzahl erheblich schrumpfen, denn die IKK classic hat den Zusatzbeitrag, der zunächst auf moderate 0,8 % des Einkommens fest gelegt war, erneut um satte 0,6 % ,auf nunmehr 16 Prozentpunkte angehoben.
Das kam nicht gut an. Es hagelte massenhafte Austritte und so entschlossen auch wir uns, die Krankenkasse zu wechseln.
Weil die AOK Sachsen bereit Wochen vor dem Stichtag zum 1. Januar 2016 mit einer großflächigen Werbekampagne garantierte, dass die Zusatzbeiträge dort nicht eingeführt werden würden, sondern der Beitragssatz mit 15, 6 % stabil bliebe, lag es auf der Hand, dort die Pflichtversicherung fortzuführen.
So kündigte ich die Mitgliedschaft bei der IKK classic und wir wechselten zur AOK, bei der wir seit dem 1. April nunmehr gesetzlich krankenversichert sind.
Bei einer zufällig durchgeführten Recherche fiel mir allerdings auf, dass die " schlaue " IKK classic, mit ihrer exzellenten Informationspolitik, die Mitglieder ordentlich hinter das Licht geführt hat.
Weil die Erhöhung des Zusatzbeitrag durch den Verwaltungsrat der Krankenkasse erst am 21. Dezember 2015 beschlossen wurde, konnte eine Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde in Berlin erst am 28. Dezember 2015 erfolgen.
Demgemäß erfolgte eine erforderliche Benachrichtigung der einzelnen Mitglieder zum größten teil erst nach dem 31.12.2005. Womit die Möglichkeit, die gesetzlichen Kündigungsfrist zum Ende des Monats Februar noch einhalten zu können, ausgehebelt wurde.
Oder, um es anders zu formulieren: Die erhöhten Beiträge mussten damit für 3 statt für nur 2 Monate entrichtet werden. Damit konnte die IKK classic für mindestens einen Monat von den 3, 5 Millionen Mitglieder den höheren, zudem einkommensbezogenen Beitrag einkassieren.
Schlau gemacht.
Ich erkannte diese Finte und schrieb an die IKK classic, mit der Bitte, den zuviel gezahlten Beitrag für März 2016 zu erstatten. Doch - wie nicht anders erwartet - verstand der dortige Mitarbeiter nur Bahnhof und schrieb mir wirres Zeug zurück.
Ich werde mich an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin wenden und dort den Sachverhalt schildern. Mal sehen, ob der höher bezahlte Mitarbeiter einen klaren Blick für solche alltäglichen Schummeleien hat.
Merke also:
§ 1
Die Krankenkasse hat immer Recht.
§ 2
Sollte die Krankenkasse nicht im Recht sein, gilt ohne jedwede Einschränkungen § 1.
§ 3
Wenn es um Geld geht, stellen sich die Krankenkassen sich stur.
Dazu " Tull " und " Thick as a brick " ( soll heißen: Dumm wie Bohnenstroh ):
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