Überholende Kausalität - Bitte, was?


Es gibt ja Berufsgruppen, die pflegen ihre eigene Sprache. Auch wenn deren Zugehörige sich in ihrer Muttersprache ausdrücken - diese wäre hier, in diesen, unserem Lande, schlankweg deutsch -, so könnte ein Außenstehender, dennoch nur " Bahnhof " verstehen. Bei den Damen und Herren in den Weißen Kitteln, wird ständig mit lateinischen Fachbegriffen um sich geworfen. Innerhalb der Fraktion der berufsbezogenen Seelentröster ebenso und wer das Wort des Phantoms über uns verbreiten möchte, hat gefälligst auch die lateinische Sprache zu erlernen. Nachdem der Pope in Rom irgendwann ein Reförmchen durchsetzten konnte, erfolgt die öffentliche Verkündung des Wort Gottes, zumindest in den Predigten nicht in Latein.

Bei uns Juristen sieht es ähnlich aus. Es werden während des langen Studiums eine Vielzahl von Begriffen eingebimst, deren Bedeutung dem Durchschnittsmichel - selbst wenn er guten Willen zeigt und im Netz herum surft - im Dunklen bleiben dürfte.

Heute Morgen, in aller früh, so ab 05.45 Uhr las ich in zwei " SPIEGEL " - Ausgaben über zwei aktuelle Strafverfahren, bei denen es auch m Straftaten geht, die gemeinhin als Mord gemäß § 211 des Strafgesetzbuches einzuordnen sein dürften.

In einem Fall ist ein Krankenpfleger angeklagt, der in der Klinik der Stadt Delmenhorst - sie liegt zwischen Bremen und Oldenburg - dort stationär aufgenommene, schwer - oder sogar todkranke Patienten durch Beigabe von Medikamenten getötet haben soll. Viele starben daraufhin. Bei einem Patienten indes konnten medizinische Eingriffe dessen Tod gerade so verhindern. Doch dieser Patient starb wenig später an Krebs.


https://de.wikipedia.org/wiki/Niels_Högel


In dem weiteren Verfahren, das vor dem Landgericht in Traunstein ( Bayern ) durchgeführt wird, ist ein Fahrdienstleister wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr angeklagt. Er soll durch sein Fehlverhalten die Kollision zweier Personenzüge auf der Bahnstrecke Holzkirchen - Rosenheim verursacht haben. Bei dem Unglück starben 12  Personen, 85 wurden verletzt, davon 24 schwer. Das Unglück ist als Eisenbahnunfall von Bad Aibling in die Annalen eingegangen.

Der hierfür zur Verantwortung gezogene Mitarbeiter soll während seiner Dienstzeit mit einem Handy ein Online - Spiel gespielt und zudem mit weiteren Personen dort gechattet haben. Dieses ist durch den Arbeitgeber untersagt. Dadurch sei er abgelenkt gewesen, habe auf dem Fahrdienstplan eine falsche Sparte eingelesen, die Signalstellungen missachtet und - nachdem er den Irrtum gemerkte - anschließend eine falsche Notruftaste gedrückt, um eine Warnung abzusetzen. Einem Gutachten zufolge seien die Dienstvorschriften für die oben benannte Strecke zum Teil missverständlich abgefasst.


 https://de.wikipedia.org/wiki/Eisenbahnunfall_von_Bad_Aibling

Der erste Fall, wäre eine prima Aufgabe für eine Strafrechtsklausur.Denn hier wäre zu prüfen ob der Krankenpfleger durch die unerlaubte Verabreichung eines Medikament, den Tod des Patienten  nicht nur herbeiführen wollte, sondern diesen mit verursacht haben könnte.

In dem zweiten Fall könnte die Frage lauten: " Hat der Angeklagte durch das Missachten des arbeitgeberseitig auferlegten Verbots, das private Handy während der Dienstzeit für private Zwecke zu nutzen, den Tod und die Verletzung von Menschen fahrlässig verursacht? " Oder war es eher eine Verkettung bestimmter Umstände, die erst durch unklare Dienstanweisung mit ausgelöst wurde, welche dann zu dem Unglück geführt hat.

In beiden Fällen wäre das Rechtskonstitut der " überholenden Kausalität " anzuwenden.
Dieses ist dann zu berücksichtigen, wenn der - im strafrechtlichen Sinne - Erfolg einer Handlung auch dann eingetreten wäre, wenn eine weitere Ursache hinzukäme.

http://www.rechtslexikon.net/d/überholende-kausalität/überholende-kausalität.htm

Inzwischen hat das Landgericht Traunstein den einstigen Fahrdienstleiter unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch wäre die strafrechtliche Seite dieses Unglücks wohl abgearbeitet. Es wird allerdings eine Flut von Zivilprozessen auf den Noch - Mitarbeiter des Streckenbetreiber DB Netz AG zukommen. Neben den Regressansprüchen der Geschädigten, der Verwandten der Verstorbenen, werden die  Einsatzkosten sowie die gesamten finanziellen Aufwendungen der DB hinzu kommen. Eine Betriebs - und Personenhaftpflichtversicherung wird hierbei nicht eintreten, denn der Verurteilte hat - nachgewiesenermaßen - grob fahrlässig gehandelt.

Von dem DB - Bediensteten ist mutmaßlich nichts zu holen. Deshalb werden findige Kolleginnen und Kollegen sich auf den Giganten Deutsche Bahn AG stürzen, der - vermeintlich - auf der eingleisigen Strecke nicht die neuste Technik eingebaut haben soll. Nun, ja, ob hier der Nachweis der Kausalität zu führen sein wird, bezweifele ich. Vor allem stellt sich die Frage: " cui bono? "






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