Und noch eine mißglückte Gesundheitsreform?
Wieder eine Meldung aus der Kategorie: " Es war einmal " ?
Das Jahr 2007 brachte immer neue Überraschungen. Erst die Mehrwertsteuererhöhung, dann die Gesundheitsreform. Die wievielte seit der Einführung der Sozialversicherungspflicht ist es eigentlich? Die 50., die 60. oder sogar die 100.?
Kaum war die Gesundheit reformiert, da dräute bereits neues Unheil auf die Krankenkassen zu zukommen. Die reformierte Reform hatte sich mittlerweile selbst reformiert und mutierte zum Zuzahlungs - und Vorauszahlungschaos mit Selbsbedienungsgarantie. Was war geschehen?
- Die erstmalige Pflicht der Bürger, eine Krankenversicherung abzuschließen, sofern keine andere Absicherung im Krankheitsfall besteht. (ab 1. Januar 2009 bzw. 1. Mai 2007)
- eine Reform der Versorgungsstruktur und der Kassenorganisation
- Einführung eines Rechtsanspruches auf Rehabilitation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
- Einführung eines Rechtsanspruches auf häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und ähnlichen neuen Wohnformen
- Verbesserung der Palliativmedizin
- Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung von Menschen, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden**Impfungen und Kuren werden Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung für Arzneimittel durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
- Einführung des Erfordernisses einer Zweitmeinung für die Verordnung von speziellen, hochinnovativen Arzneimitteln
- Einführung von Wahltarifen
- Schaffung eines Spitzenverbandes Bund zur Ablösung der bisher sieben Spitzenverbände, die jedoch faktisch weiter existieren in Form von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- Ermöglichung von kassenartenübergreifenden Fusionen
- Einführung erweiterter Möglichkeiten für die Krankenkassen, mit den Herstellern von Arzneimitteln günstigere Preise zu vereinbaren (Rabattverträge)
- eine Reform der privaten Krankenversicherung
- Einführung des "Ruhens des Leistungsanspruches" bei Nichtzahlung der Beiträge; lediglich bei akuten Erkrankungen tritt dann die Krankenkasse noch ein
- Die Versicherten in der privaten Krankenversicherung können ab 1. Januar 2009 ihre Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel innerhalb der PKV mitnehmen.
- eine Reform der Finanzierungsordnung
- Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes ab 1. Januar 2009 in der GKV, wobei gut wirtschaftende Krankenkassen Prämienrückzahlungen vornehmen und schlecht wirtschaftende Zusatzbeiträge erheben können. Kritik an der Darstellung des BMG: Sollte sich der Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen mit überwiegend armen, kranken und alten und denen mit überwiegend wohlhabenderen, jüngeren und gesünderen Patienten als nicht ausreichend herausstellen, hat der Zusatzbeitrag allerdings wenig damit zu tun, ob die Kasse gut wirtschaftet, sondern einzig und allein, über welche Versichertenstruktur sie verfügt. Im nicht zu unterschätzenden Kontext dazu steht die neu geschaffene Insolvenzmöglichkeit der gesetzlichen Krankenkassen.
Amen!
Dass die Zuständige Ministerin Ulla Schmidt mit samt ihren Reformern bei der Schaffung eines Überbaus, der sich Gesundheitsfond schimpft, kein glückliches Händchen gehabt hat, ließ sich bereits nach wenigen Monaten seit dem Inkrafttreten der Gesetze erkennen. Zum Einen, weil aufgrund der konjunkturellen Daten und einer prognostizierte Entwicklung der Volkswirtschaft, von einem Rückgang des Beitragsaufkommens auszugehen ist, zum Anderen, weil die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nach wie vor nicht gedämmt werden konnte. Es verwundert deshalb nicht, dass bereits jetzt einige GKVs angekündigt haben, die Mitgliedsbeiträge erhöhen zu müssen, da das verplante Gesamtbudget nicht ausreicht. Andere Kassen denken laut über eine Fusion mit einem geeigneten Anbieter nach.
Während der einheitliche Kassenbeitragssatz von ursprünglich 15,5 % auf inzwischen 14,9 % gesenkt wurde,blieb vorerst dem Pflichtmitglied eine noch drastische Erhöhung der GKV-Beiträge erspart. Vorerst! Denn das dicke Ende kommt ganz bestimmt, weil die unrentabel arbeitenden KVs mit ihren Nachschussbegehren an den Fond alsbald auf einen faktischen Beitragssatz von 16 % und mehr ausgehen müssen.
Ergo: Alle GKVs zu einer Einheitskasse zusammen fügen, die Verwaltungskosteneinsparungen direkt auf die Mitgliedsbeiträge umrechnen und diese dann um 4 bis 5 % senken.
Nur einige, wirtschaftlich starke PKV zulassen und deren Leistungen einschränken, damit keine extremen Differenzen zu der GKV entstehen können.
Die Kassenärzte, deren Behandlungsgebaren unredlich ist, nach erfolgter Abmahnung, aus dem Katalog der Kassenärzte streichen. Die Pharmakonzerne durch die Einrichtung einer unabhängigen Kommission ständig überprüfen und mit Auflagen und anderen Sanktionen versehen, sofern sie unsinnige Forschung und eine monopolistische Preispolitik betreiben.
Die Maßnahmen stünden für eine wirkliche Reform des Gesundheitswesens und würden eine andere Wirkung entfalten, als die Flickschusterei an einem veralteten und maroden System.
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