Es wird geblitzt: Auf der A 13 zwischen Dreieck Spreewald bis Ortrand
Wer kennt sie nicht, die Verkehrsfunknachrichten in denen täglich über Baustellen, Staus und Gefahren durch Gegenstände hingewiesen wird. Zu dieser Art von Meldungen gesellen sich in schöner Regelmäßigkeit auch Radarfallen. So genannte Blitzer, die an den Straßenränder platziert, auf unterschiedliche Weise, das einzuhaltende Tempo der Fahrzeuge kontrollieren und bei dessen Überschreitung, dann Fotos für das Familienalbum fertigen.
Eine besonders begehrte Strecke für jene Geschwindigkeitsmessungen ist der Teilabschnitt der Bundesautobahn 13 zwischen dem Dreieck Spreewald und der BAB - Abfahrt Ortrand. Sämtliche dazwischen liegenden Aus - oder Auffahrten zu verschiedenen Städten und Orten befinden sich im Bundesland Brandenburg.
Brandenburg ist ein eher armes Bundesland, dass über eine geringe Wirtschaftskraft verfügt und jeden Euro an Einnahmen dringend benötigt, um die beschlossenen und aufgetragenen Aufgaben zu erfüllen. Da gelten Geldquellen, wie jene Verwarnungs - und Bußgelder aus Verkehrsdelikten alle Male als willkommen.
Es war der Tag, an dem in Berlin der Große Regen kam, der 27. Juli 2016. Gegen 15.00 Uhr zog auf der süd - östlichen Richtung eine riesige schwarze Wand in Richtung Bundeshauptstadt auf. Nur etwa eine halbe Stunde später ergoss sich ein Unwetter über große Teile der Millionenstadt, das Starkregen mit sich brachte, welcher binnen weniger Minuten ein Verkehrschaos verursachte.
Der Unwetterhölle nach etwas mehr als 1 Stunde entronnen, fuhr der Berlin - Besucher wieder in Richtung Heimat. Doch außerhalb der Bundeshauptstadt war von einem Unwetter nichts zu merken. Insbesondere nicht in den Weiten der brandenburgischen Einöde. Und so ließen sich die Blitzer auf der A 13 auch nicht von jenem Ereignis in Berlin beeindrucken, sondern blitzen dort, wo es eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt. Obwohl jene 80 Km/h auf der beinahe tadellosen Strecke in Richtung der sächsischen Landesgrenze völlig Unsinn ist.
Wo aber 80 drauf steht, da muss auch 80 eingehalten werden. Basta!
http://www.autobahnatlas-online.de/A13.htm
Es blitzte dann gegen 19.35 Uhr an jenem denkwürdigen Tag, als in Berlin der Große Regen kam und das Chaos.
Mehr als 3 Wochen später flatterte ein Anhörungsbogen in das Haus. In diesem war zu lesen, dass der Halter eines PKW eben an jenem Tag zu dieser Uhrzeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 12 Kilometer ( nach Toleranzabzug ) überschritten haben soll. Es wurden dazu - wie üblich - die Vorschriften zitiert und ein Verwarnungsgeld von 20 Euro benannt.
Nun, dieser Betrag ist nicht sehr hoch. In Italien wären dafür wohl das Vierfache, in Österreich das 1 1/2 Fache und in Norwegen mehr als das 17 Fache, nämlich satte 2.600 NRK fällig. Also: Weshalb darüber klagen? Aber die Sache hinterfragen, das ist das gute Recht eines jeden Ertappten. Insbesondere dann, wenn er es gar nicht war, der gerast sein soll.
http://www.kanzleinowack.de/geblitzt-auf-der-a-13-bei-km-6059-in-fahrtrichtung-dresden-as-luebbenau-dreieck-spreewald-brandenburg/
Also, versuchte ich mich mittels benannten Code in die Seite der zuständigen Polizeidienststelle einzuloggen, um mir die geschossen Fotos in Ruhe anzusehen. Trotz x-facher Versuche - es gelang mir nicht. Die Datei konnte von mir nicht aufgerufen werden. Ich hatte deshlab keine Möglichkeit, die Bilder aus dem Blitzgerät zu überprüfen.
Ich schrieb der Dienststelle eine Mail und monierte dieses technische Problem und bat, die so genannte Beweisfotos auf dem Postweg zuzusenden.
Dann wartete ich. Eine Woche, zwei Wochen, vier Wochen bis heute. Es geschah nichts.
Die zuständige Sachbearbeiterin war wohl überlastet. Sie konnte vielleicht die Vielzahl der Verkehrsvergehen, die tagtäglich dort festgestellt werden nicht allein bearbeiten. Das ist oft so. Die Kommunen sparen, weil sie für zusätzliches Personal aber auch kein Geld haben, wird eben versucht, nur die " dummen Schafe " abzumelken, die bezahlen oder sich nicht wehren, weil sie sich nicht auskennen.
Ich hingegen kenne mich aus. Schließlich habe ich diesen Beruf ja erlernt, in dem ein armer Sündern auch dann arm bleibt, wenn er im Recht ist; ihm aber Unrecht widerfährt, weil er eben arm ist. Das ist so, in der Endlosschleife, wenn Gerechtigkeit vom Geld abhängt.
Das Großmaul Kahn, der angebliche Fußballexperte, der jetzt bei " sky 90 " auch öfters seinen Senf zum " kriselnden " FC Bayern abgibt, wurde vor einiger Zeit mit seinem Mercedes geblitzt und bezahlte nichts, weil ein von ihm gekaufter Privatgutachter dem zuständigen Amtsgericht eine Expertise vorlegte, in der absoluter Schwachsinn verzapft wurde.
Ich brauchte dafür keinen Gutachter, denn es reichten profane Kenntnisse über die Funktionsweise der Bußgeldstelle, in der eine gehetzte, halbtags tätige Sachbearbeiterin Tausende von Verkehrsdelikten zu verwalten und zu prüfen hat und dafür nur ein lumpiges Gehalt erhält. Weil die Kommunen sparen müssen und kein Geld für Personal ausgeben können, wohl aber rasende Autofahrer zur Kasse bitten wollen, um die eigenen aufzufüllen. Das hört sich an, als würde hier die Quadratur des Kreises probiert.
Nun, nämlich nach mehr als 3 Monaten nach dem Zugang des Anhörungsbogens und der Versendung meiner Email, ist die ganze Sache verjährt.
http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/verjaehrung-bussgeldbescheid/
Vielleicht hat die Sachbearbeiterin ja die Anweisung, nur solche Verfahren weiterzuverfolgen, bei denen keine Gegenwehr droht oder die von der Höhe des Bußgeldes lukrativer sind? Einst stellte der BGH klar, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Das heißt: Nur die Dummen hängt man, auch wenn ein Reicher und ein Armer gleichzeitig beim rasen erwischt wird.
So ist es, in diesem, unserem Lande und dem dazu gehörigen Rechtssystem. Aber: Deshalb muss niemand die AfD oder sonstige Phrasiologen aus der völkischen Szene wählen.
Gut´s Nächtle! Mit: " ZZ Top " und " Arrested for driving while blind " ( 1980 ):
Kommentare
...und immer schön gemütlich fahren! ;o)