Wir wollen: Singen, singen, singen! Wollen: Wippen, wippen, wippen! Wollen: Springen,springen,springen!



Ein ergrauter Fußballfan kann im Verlaufe seines eigenen Lebens doch einige kuriose, skurrile oder auch absurde Geschichten rund um das runde Leder zum Besten geben. Er könnte dabei über Tausende von Elfmetern berichten, die nie und nimmer welche waren. Er könnte über Tore erzählen, die ebenfalls keine oder - nicht so häufig - doch solche waren. Und er könnte über Torpfostenbrüche, Büchsenwürfe und andere Unannehmlichkeiten auf sowie um den Platz herum mitteilen.

Ab gestern bekommt die Palette der Skandale, der Absonderlichkeiten und der Schrullen im Fußball einen neuen Farbtupfer hinzu.

Da hörte ich den Frühnachrichten des Radiosenders MDR aktuell, dass die Landeshauptstadt Magdeburg, die sich als Eigentümerin des dortigen Fußballstadions rühmen darf, für die sie eine Menge Euros in den Hand genommen hatte, um die einstige, baufällige Bruchbude zu sanieren, in Erwägung zöge, ein " Hüpf - Verbot " für das Stadion - insbesondere den Tribünenbereich - zu erteilen. Der Grund dafür läge an aufgetretenen, statistischen Problemen, wenn Tausende Zuschauer dort im Takt auf und ab springen würden.

Häh?  Was soll das denn? Ich dachte, das 22.350 Zuschauer fassende Fußballstadion sei erst 2006 eröffnet worden?  Sicherlich sind 10 Jahre für ein solches Bauwerk nicht gerade viel, doch wenn Pfusch gemacht wurde, sehr wohl.

Es kam, wie es kommen musste: Die Verwaltung der Stadt Magdeburg erließ heute, also am Freitag, den 25. November 2016 eine " Nutzunguntersagungsverfügung " gegenüber dem Verein 1. FC Magdeburg. Damit trifft sie eine Entscheidung, noch bevor sie selbst der berühmte Blitz beim Sch... trifft. Denn wenn die Statik der Stadiontribüne Baumängel aufweist, könnte es zu einem Unglück kommen, der die Qualität jener, vormals in den englischen Fußball - Arenen nahe käme. Die Stadt haftet in solchen Fällen, weil sie nämlich Verpächterin ist und für den Zustand - wohl auch nach dem abgeschlossenen Vertrag - einstehen muss.

Da ein " Hüpf - Verbot " rechtlich, aber auch organisatorisch, wohl kaum durchsetzbar wäre, greift die Stadtverwaltung nach diesem, dann drastischen Mittel. Nun wird sich ein schlauer Kollege, den der Fußballverein 1. FC Magdeburg umgehend zwecks Prüfung der Sach - und Rechtslage beauftragen dürfte, bei dem Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Erwägung ziehen, um die Verfügung vorläufig außer Kraft zu setzen. Doch: Am jetzigen Spieltag steht das brisante Nachbar - Duelle gegen den Halle´schen FC auf dem Spielplan. Der Geist der vielen Fans hierfür ist willig, doch das Fleisch wird wohl eher schwach sein. Oder, um es anders auszudrücken: Welches Rechtsgut ist höherwertig? Das des - zunehmend gefährdeten - Zuschauers auf körperliche Unversehrtheit oder jedes - des Vereins und anderer Beteiligter  - auf Profit?

Die so berüchtigte Fan - Kultur ist - trotzt drastisch erhöhter Sicherheitsmaßnahmen - immer noch auf Krawall ausgelegt. Da bilden die FCM - Anhänger, wie auch jene rechtsradikalen Chaoten aus Rostock keine Ausnahme. Ganz im Gegenteil. Deshalb geht der Schutz der Randalebrüder vor sich selbst in diesem Fall vor. Spielausfall hin, Geisterspiel her!




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