Koa Strandgebühren im Wangerland : Keine Strandbenutzungsabgaben überall?


Die chronisch klammen Städte und Kommunen sind permanent bemüht, irgendwie, irgendwann, irgendwoher neue Einnahmen zu generieren. So manche Gemeinde kommen dabei auf eher kuriose Ideen. Da wird beispielsweise eine Pferdesteuer erhoben, über eine Erhöhung der Grundsteuer sinniert oder die Neuinstallation von Blitzer diskutiert. Ob allerdings diese Einnahmequellen ausreichen, um die vielen Pleitestädte vor der drohenden Insolvenz gerettet werden können, dürfte zweifelhaft bleiben.
Nun sind zwei Gemeinden des Landkreises Wangerland in ihrem Drang, Gelder einzunehmen, von dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gebremst worden. Die beiden Kommunen hatten bislang für alle Besucher ihrer Strände einen Eintritt von 3 Euro pro Person am Tag verlangt. Dagegen klagte ein Bewohner eines Nachbardorfs. Die beiden untergeordneten Instanzen konnten keine Rechtsverletzungen des Klägers durch die kassierten Eintrittsgelder erkennen. Doch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zu entscheidenden Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Der dortige Senat entschied nun, dass die von den Gemeinden erlassenen Satzungen, auf die jene Erhebung von Eintrittsgelder für die Nutzung der dazu ausgewiesenen Strandabschnitte rechtswidrig und damit zum Teil nichtig sind.
Eigentlich müsste das Argument des couragierten Bewohners aus dem Nachbarort, wonach der Strand als Allgemeingut zu bewerten sei und deshalb kein reglementierter  Zugang in Form der Erhebung von Eintrittsgelder erfolgen dürfe, eigentlich schlüssig sein. Doch in den Zeiten wachsender Aufgaben bei schrumpfenden der stagnierenden kommunalen Kassen, wird dieses soziale Postulat der Verfassung schnell einmal zur Seite geschoben. Der ständigen Not gehorchend, Eurobeträge zur Deckung des Gemeindehaushalts einziehen zu müssen, greift so mancher Gemeinderat und verzweifelte Bürgermeister zu unlauteren Mitteln.
Nun denken die beteiligten Dorfvertreter öffentlich darüber nach, statt der Strandbenutzungsgebühren, die Parkplatzgebühren zu erhöhen oder die Reinigungsarbeiten auf diesem Strandabschnitt einzustellen. Selbst wenn die Kommune diesen Strandabschnitt nicht mehr reinigen würde, wiegt jene vermeintliche Einschränkung das grundgesetzliche Recht auf freien, unbeschränkte Zugang nicht auf. Ein Strandnutzer hat bereits beim Betreten dieser Flächen sauber bleiben, denn niemand spaziert gerne im eigenen Schmutz.

Die Frage, ob der Staat in seinem neo - liberalen Privatisierungswahn, auch den letzten Rest an Aufgaben kommerzialisieren darf, lautet nämlich eindeutig " Nein "!



Ein Sieg für den Kläger ?

Vielleicht! Die unterlegenen Gemeinden als Verlierer? Vielleicht! Eine Entscheidung der Vernuft? Ganz gewiss!



 

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