Wer ist Pinocchio?
Aus der Flut von Meldungen, die tagtäglichen über den Normalo ausgekübelt wird, machte mich diese mehr als nur stutzig:
" Rentner soll Friedrich Merz als „Pinocchio“ bezeichnet haben – nun wird gegen ihn ermittelt "
- Zitatende - aus:
" Pinocchio " ? Wer ist das denn? Diese Frage könnten sich jene Spätgeborenen stellen, die sich im Filmgenre, insbesondere in dem Teilbereich Zeichentrickverfilmung, nicht so gut auskennen. Obwohl die Fantasiefigur " Pinocchio " seit mehr als 140 Jahren existiert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pinocchio
Den tieferen Sinn seiner Daseinsberechtigung erhält jene Trickfilmfigur aufgrund einer Eigenart, die bei vielen Menschen regelmäßig funktionieren könnte. Sobald " Pinocchio " eine Lüge ausspricht, wächst seine Nase enorm an. Da dieses häufiger geschieht wird die lange Nase der Figur in überdimensionierter Form dargestellt.
Lügen haben demnach nicht nur kurze Beine, sondern fördern das Wachstum des Riechorgans enorm.
Nun soll es also einem Ruheständler aus dem fernen Heilbronn strafrechtlich an den Kragen gehen, denn er brachte in einem Post " Pinocchio " mit dem Bundeskanzler Merz in Verbindung. Was er eigentlich damit ausdrücken wollte, wird einem eher neutral eingestellten Betrachter erst auf den zweiten Blick klar. Merz sei " Pinocchio ", denn er lügt auch.
Ist der aktuelle Bundeskanzler der " Bundesrepublik Deutschland " oder einfach nur Deutschland, abgekürzt " Schland " nun ein notorischer Lügner vom Schlage der Fantasiefigur " Pinocchio "? Oder sogar dem Kasper im Weißen Haus gleichzustellen?
Darüber wird sich demnächst irgendein Dezernent der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Heilbronn ( https://staatsanwaltschaft-heilbronn.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite ). Der könnte dabei die Kommentierungen und die ergangenen Rechtsprechung zu dem Paragrafen ( § ) 188 des Strafgesetzbuches( StGB ) heranziehen.
Dieses Gesetz besagt folgendes:
Diese Strafvorschrift ist seit 1952 in das StGB aufgenommen und mit der Novelle von 2021 um den schutzwürdigen Personenkreis auf Kommunalebene modifiziert worden.
Was seit dieser Novellierung, die aufgrund der zunehmenden Verrohung im Zusammenhang mit der Nutzung Sozialer Medien als durchaus wünschenswert erscheint, hat indes einen weitreichenden Eingriff in die grundrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit zur Folge. Es mehrten sich deshalb kritische Stimmen, die von einem Zweiklassenschutzrecht ausgehen. So formuliert es die sächsische Rechtsprofessorin Elisa Hoven so:
" Die neue Aufmerksamkeit für das Phänomen des digitalen Hasses war zunächst ein Fortschritt. Menschenverachtende Beschimpfungen wurden nicht länger bagatellisiert und die Gefahren einer Diskursverengung durch Silencing ernst genommen. Doch die gewachsene Sensibilität entwickelte bald eine Eigendynamik, bei der die Meinungsfreiheit der Äußernden und die demokratische Bedeutung öffentlicher Machtkritik zunehmend aus dem Blick gerieten. Die fragile Balance zwischen den Rechtsgütern scheint erneut zu kippen – zu Lasten der Freiheit. "
- Zitatende - aus:
https://verfassungsblog.de/ehre-wem-kritik-gebuhrt/
Und weiter stellt Frau Hoven fest:
" Digitaler Hass ist zum Geschäftsmodell geworden: Kanzleien und Unternehmen recherchieren mithilfe von KI Ehrangriffe und gehen proaktiv auf Betroffene zu. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik bestätigen dieses Bild: Von 2022 bis 2024 sind Anzeigen wegen einer Beleidigung von Politikern nach § 188 StGB um 216 Prozent gestiegen. Bei mehreren Staatsanwaltschaften in Deutschland existieren mittlerweile Zentralstellen und Sonderdezernate für die Verfolgung von Hasskriminalität im Internet. "
- Zitatende - aus: a.a. O.
Einmal mehr dient das Strafrecht der Gesinnungsüberprüfung. Wenn auch in einer anderen Form und auf einer erweiterten Ebene. Betroffen hiervon sind nicht nur politisch Andersdenkende, insbesondere Rechtsgewirkte, sondern zunehmend auch Trittbrettfahrer, die als eher Einfachgestrickte sich das Politiker - Bashing zu eigen machen, um ihren persönlichen Lebensfrust in diversen Foren oder digitalen Plattformen abzulegen.
Ob der Heilbronner mit seinem " Pinocchio " - Vergleich nun dazu zählt, mag dahin gestellt bleiben. Fakt ist: Dieser - eher zum Schmunzeln geeignete - Kommentar anlässlich des Kanzlerbesuches in der baden - württembergischen Stadt stellt nicht einmal ansatzweise eine beleidigende Aussage dar, denn die Fantasiefigur " Pinocchio " lässt sich weder mit den Bundeskanzler in irgendeinen Zusammenhang bringen, noch ist sie in das Gossenvokabular der Dauerfrustrierten aus dem rechtsradikalen AfD - Sumpf gleichzusetzen. Eingestellte Verbalinjurien zu Personen des öffentlichen Lebens, vornehmlich aus der Politik, können alle Male den Tatbestand des § 188 StGB erfüllen.
Ist Bundeskanzler Friedrich Merz nun ein Nachfolger der Witzfigur " Pinocchio "?
Nö, er weder eine ständig wachsende Nase, noch zu kurze Beine, denn er ist eben nur Politiker. Was allerdings nicht bedeutet, dass deren DNA solche Mutationen nicht vorsieht.
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